Was benötige ich zum Arbeiten in Spanien? / Gtres
Was benötige ich zum Arbeiten in Spanien? / Gtres

Nach der Entscheidung, nach Spanien zu ziehen, stehen viele vor einem gewissen Dilemma: Man kann leider nicht die ganze Zeit mit einem Glas Sangria am Strand liegen, denn die Miete bezahlt sich nicht von selbst. Bevor Sie auf Jobsuche gehen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen informieren, die Sie benötigen, um in Spanien arbeiten zu können.

Arbeitsmarkt in Spanien

Trotz des starken Wirtschaftswachstums in den vergangenen Jahren ist die Arbeitslosenquote auf dem spanischen Arbeitsmarkt immer noch vergleichsweise hoch. 2018 lag sie bei 16,3%, wobei es starke regionale Unterschiede gibt. Die wirtschaftlich stärksten Regionen sind Madrid, Barcelona und das Baskenland. Das durchschnittliche Jahreseinkommen liegt in Spanien bei etwa 24.000 Euro. Obwohl nur etwa 30% der bestehenden Arbeitsverträge befristet sind, sind es 90% aller neuen Arbeitsverträge.

Sozialversicherungsnummer

Bevor Sie an Ihrer neuen Arbeitsstelle anfangen können, benötigen Sie eine spanische Sozialversicherungsnummer. Dazu müssen Sie das Formular TA.1 ausfüllen und es bei beim zuständigen Büro der Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) einreichen. Dort erhalten Sie dann direkt Ihre Beitrittsnummer (Número de Afiliación a la Seguridad Social), die Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen müssen, damit dieser Sie bei der Sozialversicherung anmelden und monatlich die entsprechenden Beiträge abführen kann. Ab diesem Moment haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der spanischen Sozialversicherung.

Spanische NIE-Nummer

Die Número de Identificación de Extranjeros (kurz: NIE) ist eine Steuernummer für Ausländer. Sie benötigen die NIE-Nummer, um in Spanien Ihre Steuern zu zahlen und ein Bankkonto zu eröffnen. Obwohl Sie Ihren Arbeitsvertrag vorläufig ohne NIE-Nummer unterschreiben können, müssen Sie die Steuernummer spätestens bis zum 31. Dezember beantragt haben, um Probleme mit dem spanischen Fiskus zu vermeiden. Die NIE-Nummer können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei der nächsten Polizeistation beantragen. Dazu benötigen Sie:

  • einen gültigen Reisepass (im Original sowie eine Kopie)
  • das ausgefüllte Antragsformular EX-15
  • Zahlungsbeleg der Bearbeitungsgebühr
  • eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages

Bankkonto in Spanien eröffnen

Ein Bankkonto können Sie in Spanien mit NIE-Nummer oder mit Ihrem Reisepass eröffnen, sollten Sie noch keine Steuernummer beantragt haben. Allerdings vereinfacht die Vorlage Ihres spanischen Ausländerdokuments den Papierkram erheblich. Begeben Sie sich einfach zu der Bank Ihrer Wahl. Normalerweise erhalten Sie im selben Moment der Eröffnung bereits Ihre Konto-Unterlagen. EC- bzw. Kreditkarten werden per Post verschickt.

Einwohnermeldeamt

Als nächstes sollten Sie sich auf dem Einwohnermeldeamt anmelden (empadronarse). Um ein Certificado de Empadronamiento (Anmeldebescheinigung) zu erhalten, müssen Sie sich zum Rathaus begeben. Dort müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen und es zusammen mit Ihrem Reisepass und einem Nachweis des Wohnsitzes vorlegen. Dieser Nachweis kann ein Miet- oder Kaufvertrag sein, manchmal werden auch Stromrechnungen akzeptiert.

Sozialversicherungskarte in Spanien

Da Sie einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung im staatlichen Gesundheitssystem. Dazu benötigen Sie eine Sozialversicherungskarte, die Sie in Ihrem örtlichen Gesundheitszentrum (centro de salud) beantragen können. Die Versicherungskarte (tarjeta sanitaria) wird Ihnen anschließend per Post zugesendet.