Neues Tierschutzgesetz in Spanien: Vorschriften zu Zucht, Adoption und exotischen Tieren

Erfahren Sie, wie sich das neue spanische Tierschutzgesetz auf die private Zucht, die Adoption von Welpen und Kätzchen sowie künftige Regelungen für exotische Haustiere auswirkt.
Neues Haustiergesetz in Spanien
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Spaniens neues Tierschutzgesetz hat die Vorschriften für die Zucht, den Verkauf und die Adoption von Haustieren verschärft und ebnet den Weg für mögliche Beschränkungen hinsichtlich bestimmter exotischer Tiere.

Was das neue Tierschutzgesetz in Spanien für Hunde- und Katzenbesitzer bedeutet

Das spanische Tierschutzgesetz legt landesweite Standards fest, die in allen Regionen gelten. Die Regionalregierungen können zusätzliche Auflagen erlassen, dürfen diese Grundregeln jedoch nicht untergraben. Diese möglichen Änderungen sind nicht mit den neuen EU-Reisebestimmungen für Haustiere zu verwechseln, die Reisende nach und aus Europa betreffen.

Haustiergesetze in Spanien
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Heimzucht ist nun auf registrierte Züchter beschränkt

Nach dem neuen Tierschutzgesetz in Spanien gilt die Zucht von Hunden und Katzen zu Hause nicht mehr als Freizeitbeschäftigung. Welpen- oder Kätzchenwürfe sind nur zulässig, wenn die betreffende Person als zugelassener Züchter registriert ist. Dies gilt auch für einmalige oder gelegentliche Würfe in einem Privathaushalt.

Das Züchten ohne Registrierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Geldstrafen führen, die bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen erhöht werden.

Kennzeichnung, Verträge und formelle Übertragung von Haustieren

Das Gesetz verschärft zudem die Vorschriften für den Übergang von Haustieren in neuen Besitz. Haustiere müssen gemäß den nationalen und regionalen Vorschriften ordnungsgemäß gekennzeichnet sein, in der Praxis üblicherweise durch einen Mikrochip und die Registrierung in der entsprechenden Datenbank.

Kostenlose Übertragungen, beispielsweise zwischen Freunden, sollten durch einen einfachen schriftlichen Vertrag formalisiert werden. Der Vertrag bestätigt, dass das Tier unentgeltlich übergeben wird und die Verantwortung auf den neuen Halter übergeht.

Haustieradoption in Spanien: Mindestalter, offizielle Einrichtungen und Bedingungen

Die Vorschriften für die Adoption sind nun in ganz Spanien einheitlicher. Das Gesetz legt ein landesweites Mindestalter für Jungtiere fest und regelt, dass Adoptionen über registrierte Einrichtungen abgewickelt werden müssen.

Spanisches Tierschutzgesetz
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Mindestalter für die Adoption oder den Erhalt eines Welpen, Kätzchens oder Frettchens

Das Gesetz legt ein striktes Mindestalter von acht Wochen (zwei Monaten) für die Abgabe von Welpen, Kätzchen und Frettchen fest. Vor diesem Alter dürfen sie weder verkauft, verschenkt noch adoptiert werden.

Wo und wie eine Haustieradoption legal stattfinden kann

Adoptionen müssen über öffentliche Tierschutzzentren oder registrierte Tierschutzorganisationen abgewickelt werden. Jede Adoption erfordert einen schriftlichen Vertrag, der die Daten des Tieres, die Kennzeichnung und die Pflichten des neuen Besitzers festhält.

Garantien zum Tierschutz vor der Adoption

Bevor ein Tier adoptiert wird, müssen in der Regel mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Das Tier muss gekennzeichnet sein, die für sein Alter erforderlichen tierärztlichen Behandlungen erhalten haben und in vielen Fällen kastriert sein oder mit der schriftlichen Verpflichtung adoptiert werden, es später kastrieren zu lassen.

Neue Besitzer sollten Informationen über die Herkunft, den Gesundheitszustand und die Pflegebedürfnisse des Tieres erhalten, häufig in Form eines tierärztlichen Attests und eines Informationsblatts.

Kommende Positivlisten für exotische und nicht-traditionelle Haustiere

Haustierverbot in Spanien
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Neben diesen Änderungen für Hunde, Katzen und andere bekannte Haustiere bereitet die Regierung einen Entwurf zur Einführung von „Positivlisten“ für zugelassene Haustiere vor. Dieser befindet sich noch in der öffentlichen Konsultationsphase und ist noch nicht verabschiedet worden.

Was sind Positivlisten für Haustiere?

Der Vorschlag für eine Positivliste würde festlegen, welche Tierarten in spanischen Haushalten als Haustiere gehalten werden dürfen. Anstatt lediglich bestimmte Tiere zu verbieten, würde das System Kriterien festlegen, die Tierarten erfüllen müssen, um auf einer genehmigten Liste zu erscheinen.

Jede Tierart, die nicht als Heim- oder Haustier aufgeführt ist, würde gemäß den spanischen Vorschriften zum Naturschutz und zur Artenvielfalt als Wildtier behandelt. Dies würde den rechtlichen Rahmen für die Haltung dieser Tiere und in einigen Fällen auch für deren Verkauf und Zucht verändern.

Was dies für Besitzer exotischer Haustiere in Spanien bedeuten könnte

Erste Berichte über den Entwurf deuten darauf hin, dass einige Arten, die üblicherweise als Haustiere gehalten werden, möglicherweise nicht auf den Positivlisten erscheinen. In der öffentlichen Debatte werden unter anderem Wellensittiche, bestimmte Geckos, einige Schildkröten- und Schlangenarten sowie einige Zierfische genannt. Diese Tiere würden nicht automatisch verboten, fielen aber nicht unter die übliche Kategorie der Haustiere, was strengere Kontrollen nach sich ziehen könnte.

Übergangsregelungen und Eigentumsrechte im Entwurf

Um die Beschlagnahmung einer großen Anzahl von Tieren zu vermeiden, enthält der Entwurf Übergangsregelungen für die derzeitigen Halter von Tierarten, die nicht auf den Positivlisten aufgeführt sind. Besitzer dürften ihre Tiere behalten, sofern sie eine Sondergenehmigung von ihrer regionalen Behörde erhalten.

Um diese zu erhalten, müssten sie nachweisen, dass sie das Tier vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften erworben haben, beispielsweise anhand von Kaufbelegen oder tierärztlichen Unterlagen.

Warum das neue Tierschutzgesetz in Spanien für Einwohner von Bedeutung ist

Für Personen, die mit Haustieren nach Spanien ziehen, ändert das neue Tierschutzgesetz einiges im Alltag. Die Aufzucht von Welpen und Kätzchen im eigenen Garten ist nur noch erlaubt, wenn der Besitzer ein registrierter Züchter ist. Jungtiere dürfen erst ab einem Alter von acht Wochen legal abgegeben werden. Tierübertragungen und Adoptionen sind nun formeller geregelt und erfordern Kennzeichnung, Registrierung sowie den Abschluss von Verträgen.

Für diejenigen, die ein Tier adoptieren möchten, liegt der Schwerpunkt auf öffentlichen Tierheimen und registrierten Organisationen, wobei die üblichen Unterlagen und eine grundlegende tierärztliche Versorgung inbegriffen sind. Besitzer exotischer Haustiere sind von Positivlisten bislang noch nicht direkt betroffen, doch deutet die politische Ausrichtung darauf hin, dass künftig genauer geprüft werden soll, welche Tierarten als Haustiere gelten.

Derzeit befindet sich das System der Positivlisten noch in der Konsultationsphase und hat keine Rechtswirkung. Der endgültige Wortlaut, die Kriterien und die Artenlisten können sich vor der Verabschiedung noch ändern.

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