Wenn Sie vorhaben, nach Spanien zu ziehen und dabei Ihr Haustier mitnehmen möchten, müssen Sie wissen, welche Vorschriften in Spanien zur Haltung von Hunden, Katzen & Co. in einer Wohnung bestehen, besonders, wenn es sich um einen Mietwohnung handelt. Nachdem Sie erfolgreich mit Ihrem vierbeinigen Begleiter eingereist sind und alle Einreisebestimmungen für Hunde in Spanien erfüllt haben, sollten Sie sich über weitere Vorschriften zur Haltung von Haustieren in Spanien informieren.
Gesetze für Haustiere in Wohngebäuden
Die meisten Vorschriften in Bezug auf Haustiere in Wohngebäuden in Spanien stammen aus dem spanischen Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal). Es schützt in erster Linie die Rechte der Personen, die in einem Gemeinschaftsbereich leben (z. B. in einem Wohnblock oder einer privaten Wohnanlage), um zu verhindern, dass sie störenden, gesundheitsschädlichen, gefährlichen oder illegalen Aktivitäten ausgesetzt werden. Dazu gehört auch Unbehagen, das durch die Haustiere anderer Bewohner verursacht wird.
Zunächst einmal sollten Sie überprüfen, ob die Hausvorschriften der Eigentümergemeinschaft (Estatutos de la Comunidad) das Halten von Tieren in der Wohnanlage ausdrücklich untersagt. Normalerweise ist dies nicht der Fall, aber es empfiehlt sich immer, sich über etwaige bestehende Verbote oder andere Vorschriften zu informieren, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden.
Sollte die Haltung von Haustieren nicht ausdrücklich in den Hausvorschriften verboten sein, können Sie in Ihrer Wohnung Haustiere halten, solange sie die Nachbarn nicht stören. Dazu gehören Lärmbelästigung durch lautes Bellen, Zecken, Flöhe und andere Parasiten haben, schlechter Geruch und aggressives Verhalten, selbst wenn sich das Tier dabei innerhalb Ihrer Wohnung aufhält. Wenn Sie einen Hund in Ihrem Garten halten und ihn nicht anbinden, müssen Sie ein entsprechendes Hinweisschild am Zaun anbringen.
Bei Mietverträgen in Spanien kann es sein, dass Ihr Vertrag eine Klausel enthält, die Ihnen das Halten von Haustieren in der Mietwohnung untersagt. Sollten Sie trotzdem ein Haustier haben, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Wenn Sie Haustiere in Ihrer Mietwohnung halten möchten, ist es am besten, wenn Sie mit dem Eigentümer eine Vertragsänderung aushandeln.
In Bezug auf gemeinschaftlich genutzte Bereiche gibt das Gesetz vor, dass Sie für die Reinigung verantwortlich sind, wenn Ihre Katze oder Ihr Hund in den Fluren, Treppenhäusern, Aufzügen oder an anderen Orten im Gebäude ihre Geschäfte hinterlassen. Obwohl dies gesetzlich nicht unbedingt erforderlich ist, ist es auch eine gute Idee, Hunde an stets an der Leine zu führen. Wenn Sie den Aufzug in Ihrem Gebäude benutzen, ist es ebenfalls nachbarschaftlich, anderen Personen den Vortritt zu lassen, wenn Sie Allergien oder Angst vor dem Tier haben. Kurz gesagt, wenn Sie mit Verständnis und Respekt gegenüber Ihren Nachbarn handeln, sorgen Sie für ein harmonisches Zusammenleben und tragen dazu bei, dass sich niemand über Ihre Haustieren beschwert.
Was Sie außerdem über Haustiere in Spanien wissen sollten
Neben den oben genannten Vorschriften zur Haltung von Haustieren in Spanien haben Sie als Eigentümer weitere rechtliche Pflichten. Dazu gehört die Anforderung, eine geeignete Unterkunft für Ihr Haustier bereitzustellen, das heißt, Sie können Ihren Hund oder Ihre Katze nicht dauerhaft auf einer Terrasse oder einem Balkon unterbringen. Sie sind für den Gesundheitszustand Ihres Tieres verantwortlich und dafür, dass es sich in einem guten physischen und psychischen Zustand befindet.
Sie müssen außerdem sicherstellen, dass Ihr Haustier regelmäßig geimpft und entwurmt wird. Dies ist beispielsweise bei allen Hunden, die älter als 3 Monate sind, Pflicht. Ihr Tier muss auch im Tierregister (Registro de Animales de Compañía) unter Angaben Ihrer Anschrift, Telefonnummer und dem Impfstatus eingetragen sein. Potenziell gefährliche Rassen müssen zudem in einem separaten Register, dem Registro de Animales Potencialmente Peligrosos, erfasst werden.