Die spanische Regierung hat ein Hilfspaket verabschiedet, um sozial schwächere Mieter während der COVID-19-Krise zu unterstützen
Foto von Sunyu auf Unsplash
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Die spanische Regierung hat ein Hilfspaket verabschiedet, um die Mieter während der Coronakrise zu unterstützen. Nach Berechnungen der Regierung könnten rund 500.000 Mieter von den wirtschaftlichen Folgen des Ausbruchs des Coronavirus betroffen sein. Zu den Maßnahmen gehören der Zugang schutzbedürftiger Mieter zu staatlich geförderten Mikrokrediten, eine sechsmonatige Verlängerung der Mietverträge, die ab dem 1. April 2020 enden, und die Verhinderung von Räumungen bis Ende des Jahres. Hier werfen wir einen Blick auf die Maßnahmen.

Räumungen

Ab dem 1. April 2020 wurden die Räumungen in Spanien ausgesetzt, eine Maßnahme, die bis zu sechs Monate nach dem Ende des Alarmzustands bestehen bleibt. Während dieser Zeit kann niemand aus seiner Wohnung vertrieben werden.

Vertragsverlängerungen

In Spanien auslaufende Mietverträge werden automatisch um weitere sechs Monate verlängert. Dies gilt für Verträge, die am 1. April 2020 enden und vorbehaltlich einer Verlängerung zwei Monate lang gültig sind. Die Einführung dieser Maßnahme bedeutet auch, dass die Vermieter die Miete in den nächsten sechs Monaten nicht erhöhen können.

Mikrokredite

Im Rahmen dieses Hilfspakets hat die Regierung auch ein „Mikrokredit“-Programm eingeführt. Zielgruppe sind die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die am schlimmsten von der Krise betroffen sind. Diese Darlehen haben weder Zinsen noch Provisionen, werden vom Staat garantiert und sind über einen Zeitraum von sechs Jahren zurückzuzahlen. Dieses System steht allen offen, die die monatliche Miete für ihre Wohnungen aufgrund von Beschäftigungsverlust, Kurzarbeit oder vorübergehender Entlassung nicht bezahlen können. Die Maßnahme wurde auch auf Selbstständige ausgeweitet, die einen erheblichen Rückgang ihres Einkommens erleiden und daher Schwierigkeiten haben, die Miete zu zahlen.

Vermieter

In diesem Fall gibt es einen Unterschied zwischen kleinen und großen Immobilienbesitzern (d. h. privaten Vermietern mit einer oder zwei Immobilien und Investoren mit einer großen Anzahl von Mietobjekten). Kleine Eigentümer erhalten die Miete ihres Hauses vollständig; große Eigentümer können jedoch zwischen folgenden Optionen wählen: Reduzierung der Miete auf 50% oder Umverteilung über drei Jahre. Die Reduzierung der Miete um 50% gilt nur für die Dauer des Alarmzustands und die Folgemonate, wenn aufgrund der Coronakrise die Zahlungsschwierigkeiten bestehen bleiben, bis zu maximal vier Monate.