Haustiere in Spanien können per Mietvertrag verboten werden
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Nach der jüngsten Änderung des rechtlichen Status von Haustieren in Spanien (Gesetz 17/2021 vom 15. Dezember), in der sie nun als „mit Empfindungsfähigkeit ausgestattete Lebewesen“ und nicht wie bisher nur als Dinge betrachtet werden, sind viele Zweifel darüber aufgekommen, wie sich diese Reform auf Mietverträge auswirkt. Rechtsanwältin Helena Pascual von Versus Estudio Jurídico und Autorin des Blogs Entre Códigos y Leyes erklärt die neue Situation.

Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass das spanische Mietgesetz (LAU) nichts über Haustiere oder die Möglichkeit, die Haltung von Tieren im Mietvertrag zu untersagen, regelt, sondern vorsieht, dass die Verträge „den Vereinbarungen, Klauseln und Bedingungen unterliegen, die durch den Willen der Parteien bestimmt werden“.

In letzter Zeit wurden einige Stimmen laut, die behaupten, dass, da Haustiere nach dem neuen Haustiergesetz als Familienmitglieder gelten, Haustiere nicht per Mietvertrag verboten werden können. Allerdings sieht die Reform zwar vor, das Sorgerecht im Scheidungsfall zu regeln, aber wenn man sich den Wortlaut der Verordnung anschaut, definiert sie Haustiere keineswegs als Teil der „Familieneinheit“, sondern bezeichnet sie lediglich als „fühlende Wesen“.

Zwar werden in diesem neuen Gesetz Haustiere nicht als Teil der „Familieneinheit“ definiert, aber der Vorentwurf des Gesetzes zum Schutz und zu den Rechten der Tiere verweist auf die Verpflichtung der Eigentümer oder der für die Haustiere verantwortlichen Personen, „sie in die Familieneinheit zu integrieren“. Allerdings handelt es sich bei diesem Vorentwurf nur um einen Entwurf, der noch geändert werden kann, und es steht offen, ob er sich auf Mietverträge auswirken wird.

Das neue Heimtierrecht wirkt sich nicht auf das Mietrecht aus

Was die Reform der Rechtsordnung für Tiere im Gesetz 17/2021 vom 15. Dezember betrifft, ändert sie nur das spanische Zivilgesetzbuch, das Zivilprozessgesetz und das Hypothekengesetz. Die Änderung wirkt sich nicht auf das spanische Mietrecht aus, und daher wird nichts über die Situation von Haustieren in einer Mietwohnung gesagt.

In diesem Sinne müssen die Bestimmungen der Parteien gemäß des spanischen Mietrechts berücksichtigen, und daher könnte dieses Verbot im Mietvertrag festgelegt werden und wäre vollkommen legal. Laut LAU kann der Vermieter die Haltung eines Haustieres in der Wohnung vertraglich untersagen. Eine Nichteinhaltung kann zur Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter führen. Das neue Haustiergesetz ändert nichts direkt an dieser Tatsache.

Was ist, wenn der Mietvertrag nichts über die Haltung von Haustieren sagt?

Sieht der Mietvertrag diesbezüglich kein Verbot vor, darf der Vermieter dem Mieter die Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht untersagen, solange sie keine Probleme des Zusammenlebens oder Schäden an der Wohnung verursachen.