Meiner beruflichen Erfahrung nach wissen die meisten Ausländer nicht, wie das rechtliche Verfahren bei der Schenkung von Immobilien in Spanien aussieht. Aus diesem Grund habe ich den heutigen Beitrag verfasst.
Eine Schenkung von Immobilieneigentum liegt vor, wenn:
- Miteigentümer (z. B. Ehegatten) beschließen, ihren Immobilienbesitz neu zu verteilen.
- Wenn Eltern ihren Kindern ihren Immobilienbesitz schenken.
- Wenn Immobilieneigentümer ihren Immobilienbesitz an andere Familienmitglieder oder Freunde verschenken.
Das Verschenken von Immobilien erfreut sich in letzter Zeit großer Beliebtheit, da mehrere Regionen in Spanien neue Steuergesetze verabschiedet haben, nach denen die Erbschafts- und Schenkungssteuer reduziert wurden (Andalusien, Madrid usw.). Viele haben daher die Gelegenheit ergriffen, wenig oder gar keine Steuern zu zahlen, für den Fall, dass diese Steuergesetze in Zukunft wieder geändert werden, wenn eine neue Regierung an die Macht kommt.
Vom Schenkenden zu zahlende Steuern:
Vom Beschenkten zu zahlende Steuern:
- Schenkungssteuer (in mehreren Regionen Spaniens beträgt diese mittlerweile Null)
Zusätzliche Kosten:
- Anwaltskosten
- Notarhonorar
- Gebühren für das Grundbuchamt
Wir von LNA helfen Ihnen gerne dabei, die Schenkung ihres Immobilieneigentums zu regeln.