Spanien wird mehrere bedeutende finanzpolitische Maßnahmen in 2026 einführen, darunter eine strengere Kontrolle der Bizum-Zahlungen, eine Erhöhung der Dieselsteuer und Anreize für Elektrofahrzeuge. Diese Änderungen sind Teil der Bemühungen des Landes, die Steuerberichterstattung zu modernisieren und den ökologischen Wandel zu fördern.
- Bizum-Zahlungen werden genauer unter die Lupe genommen
- Dieselsteuererhöhung im Zusammenhang mit EU-Wiederaufbaufonds
- Steuerliche Anreize für energieeffiziente Häuser und Elektrofahrzeuge
- Abrechnungssystem „Verifactu“ auf 2027 verschoben
- Arbeitslosengeldempfänger von Einkommensteuererklärung befreit
- Unterstützung für Opfer von Waldbränden und der DANA-Flut
Bizum-Zahlungen werden genauer unter die Lupe genommen
Finanzinstitute in Spanien sind künftig verpflichtet, monatlich die über Bizum von Unternehmen und Freiberuflern eingegangenen Zahlungen zu melden. Diese Meldepflicht gilt ausschließlich für Transaktionen zwischen Unternehmen. Zahlungen zwischen Privatpersonen sind ausgenommen. Die Banken übermitteln monatliche Gesamtdaten, nicht einzelne Transaktionen.
Dieselsteuererhöhung im Zusammenhang mit EU-Wiederaufbaufonds
Zu Beginn des Jahres 2026 plant Spanien eine Erhöhung der Dieselsteuer. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Meilenstein im Rahmen des Plans für Wiederaufbau, Transformation und Resilienz (PRTR) und Voraussetzung für den Zugang zu einem Teil der europäischen Fördermittel aus dem Programm „Next Generation EU“. Die Europäische Kommission gewährte Spanien eine sechsmonatige Fristverlängerung zur Erfüllung dieser Verpflichtung, wobei die Genehmigung bis Ende Januar erfolgen muss.
Steuerliche Anreize für energieeffiziente Häuser und Elektrofahrzeuge
Spanien verlängert die steuerlichen Anreize für energieeffiziente Hausrenovierungen und den Kauf von Elektrofahrzeugen bis zum 31. Dezember 2026. Hauseigentümer können von Steuerabzügen in Höhe von 20 %, 40 % oder 60 % für Renovierungen profitieren, die den Heiz- oder Kühlbedarf senken.
Für Elektrofahrzeuge gelten Steuervergünstigungen von bis zu 15 % bei Plug-in- und Brennstoffzellenfahrzeugen. Diese Vergünstigungen gelten auch für die Installation von Ladestationen. Im Jahr 2026 bleiben die vollen Abschreibungsmöglichkeiten im Rahmen der Körperschaftsteuer für Investitionen in förderfähige Elektrofahrzeuge und neue Ladeinfrastruktur sowie für Systeme zur Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie bestehen.
Abrechnungssystem „Verifactu“ auf 2027 verschoben
Das obligatorische Rechnungsstellungssystem Verifactu, das zur Digitalisierung der Unternehmensfakturierung gemäß dem spanischen Betrugsbekämpfungsgesetz entwickelt wurde, tritt nun ein Jahr später in Kraft. Für Unternehmen mit einem Umsatz unter 6 Millionen Euro gilt die Pflicht zur Nutzung des Systems ab dem 1. Januar 2027, für mehr als 3,4 Millionen Selbstständige und Freiberufler ab dem 1. Juli 2027.
Arbeitslosengeldempfänger von Einkommensteuererklärung befreit
Ab 2026 müssen Empfänger von Arbeitslosengeld in Spanien keine Einkommensteuererklärung (IRPF) mehr abgeben. Diese Maßnahme verhindert, dass Sozialgesetze wie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz die Steuerpflichten von Leistungsempfängern unbeabsichtigt verändern.
Unterstützung für Opfer von Waldbränden und der DANA-Flut
Befreiungen und direkte Hilfen werden für Privatpersonen und Unternehmen, die von den Waldbränden des letzten Sommers und den Überschwemmungen im Oktober 2024 durch den Sturm DANA betroffen sind, fortgesetzt. Die Steuererleichterungen umfassen Befreiungen von der Einkommen- und Körperschaftsteuer und gelten auch für nicht eingetragene Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind.
Die spanischen Finanzmaßnahmen für 2026 umfassen strengere Steuerberichterstattung, Umweltanreize und Unterstützung für Menschen, die von Naturkatastrophen betroffen sind, und unterstreichen damit den doppelten Fokus der Regierung auf ökologischen Wandel und sozialen Schutz.