Spanien genehmigt Steuererleichterung für Geringverdiener
Am 18. März verabschiedete das spanische Abgeordnetenhaus ein Dekretgesetz, das Hilfen für die vom Sturm betroffenen Gebiete in Andalusien und Extremadura sowie eine Steuererleichterung für Geringverdiener vorsieht. Arbeitnehmer mit dem Mindestlohn von 1.221 € brutto (14 Monatsgehälter ab 2026) profitieren von einem Steuerabzug von bis zu 591 € bei der Einkommensteuer. Das Finanzministerium schätzt, dass sich dadurch ihre jährliche Steuerlast im Vergleich zum Vorjahr um rund 365 € reduziert.