
Die Meldebestätigung, auf Spanisch „Empadronamiento“, geht mit der amtlichen Meldepflicht einher und bestätigt den gewöhnlichen Wohnsitz einer Person. Diese Meldepflicht löst Diskussionen und Fragen hinsichtlich ihres Zusammenhangs mit dem tatsächlichen Wohnsitz aus.
Ist es möglich, an einem Ort gemeldet zu sein und gleichzeitig an einem anderen zu wohnen? Dieses Thema hat zu Bedenken und rechtlichen Kontroversen geführt, da die Meldebestätigung in der Regel mit Ansprüchen und Vorteilen verbunden ist.
- Kann man an einem Ort gemeldet sein und an einem anderen wohnen?
- Wohnsitz und Anmeldung
- Wie hoch ist die Geldbuße bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung?
- Folgen bei Nichtanmeldung des Wohnsitzes
- Kann man an zwei Orten gemeldet sein?
- Kann man an einem Ort gemeldet sein und an einem anderen einen Arzt aufsuchen?
Kann man an einem Ort gemeldet sein und an einem anderen wohnen?
Laut Gesetz ist es nicht zulässig, an einem Ort zu wohnen und gleichzeitig an einem anderen gemeldet zu sein. Wenn Sie sich nicht ummelden, dann kann dies zu Geldbußen oder sogar einer Gefängnisstrafe führen.
Wohnsitz und Anmeldung
Bei der Anmeldung des Wohnsitzes handelt es sich um ein obligatorisches Amtsverfahren, und für verschiedene offizielle Vorgänge ist eine Meldebestätigung erforderlich.
Jeder, der in Spanien lebt, muss sich in der Gemeinde, in der er wohnt, anmelden. Bei einem Umzug muss ein schriftlicher Antrag auf Ummeldung im Meldeamt der neuen Gemeinde gestellt werden. Gewöhnlicher Wohnsitz und Anmeldung sind zwar unterschiedliche verwaltungstechnische Konzepte, sollten in der Praxis jedoch nicht getrennt betrachtet werden.
Wie hoch ist die Geldbuße bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung?
Das Königliche Dekret 1690/1986 sieht Sanktionen für falsche Angaben oder das Zurückhalten von Daten im Melderegister vor, die je nach Gemeinde oder Stadt mit Geldbußen von 3 bis 150 Euro geahndet werden:
In Gemeinden mit:
- 5.001 bis 20.000 registrierten Einwohnern: Geldstrafe von 3 €
- 20.001 bis 50.000 registrierten Einwohnern: Geldstrafe von 60 €
- 50.001 bis 500.000 registrierten Einwohnern: Geldstrafe von 90 €
- mehr als 500.000 registrierten Einwohnern: Geldstrafe von 150 €
Wenn eine Person, die wegen dieses Vergehens verurteilt wird, vorbestraft ist oder dieses Fehlverhalten zur Erzielung finanzieller Vorteile genutzt hat, kann ihr gemäß Artikel 392 des Strafgesetzbuchs eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren drohen.
Folgen bei Nichtanmeldung des Wohnsitzes
Die folgenden Punkte zeigen einige Nachteile, wenn Sie nicht an Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz gemeldet sind:
- Einschränkungen bei öffentlichen Dienstleistungen: Die Gesundheitsversorgung ist beispielsweise eine öffentliche Dienstleistung, und Sie müssen den Arzt in der Gemeinde aufsuchen, in der Sie gemeldet sind. Daher sollten Sie an Ihrem tatsächlichen Wohnort angemeldet sein, um unnötige Fahrten zu Arztterminen zu vermeiden. Ein weiteres Beispiel sind die öffentlichen Schulen, da Sie nur dann Zugang zum Schulangebot haben, wenn Sie an Ihrem Wohnort offiziell angemeldet sind.
- Anreise zur Stimmabgabe bei Wahlen: Dies kann ein weiteres Problem darstellen. Ihre Wahlbenachrichtigung wird an Ihre Meldeadresse gesendet, was bedeutet, dass Ihnen ein Wahllokal in dieser Gemeinde zugewiesen wird, unabhängig davon, wo Sie tatsächlich wohnen.
- Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Mietabzügen und beim Beantragen von Beihilfen: Um Steuervorteile wie Mietabzüge bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, müssen Sie an Ihrem Wohnort angemeldet sein. Die Meldebestätigung ist auch beim Beantragen bestimmter Arten von Beihilfen, wie Stipendien oder Mobilitätszuschüssen, unerlässlich und obligatorisch.
- Sie erhalten bestimmte Benachrichtigungen nicht: Dies mag zwar das offensichtlichste Problem sein, aber wenn Sie nicht bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde angemeldet sind, können Ihnen die autonomen Gemeinschaften oder Gemeinden keine wichtigen Mitteilungen bzw. Benachrichtigungen senden, sodass Sie sich selbst auf dem Laufenden halten müssen.

Kann man an zwei Orten gemeldet sein?
Sich gleichzeitig an zwei Orten anzumelden kann zu Verwaltungsunregelmäßigkeiten führen. Wenn Sie sich also fragen, ob eine Doppelanmeldung zulässig ist, dann lautet die Antwort: Nein.
Wer in mehreren Gemeinden wohnt, muss sich in der Gemeinde anmelden, in der er sich am meisten aufhält.
Nach spanischem Recht muss eine Person an ihrem Hauptwohnsitz gemeldet und kann nur unter einer Adresse registriert sein.
Rechtlich gesehen stellt eine Doppelanmeldung eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Gemeinden sind befugt, Kontrollen durchzuführen und bei Feststellung von Doppelanmeldungen ein Verfahren zur Klärung des Sachverhalts einzuleiten, das zur Löschung aus dem Melderegister in einer der beiden Gemeinden führen kann.
Kann man an einem Ort gemeldet sein und an einem anderen einen Arzt aufsuchen?
Ja, dank des Rechts auf freie Arztwahl im spanischen Gesundheitssystem ist dies möglich. Die Ausübung dieses Rechts kann jedoch je nach Wohnort oder autonomer Gemeinschaft kompliziert sein.