Immobilienverkauf in Spanien: Ist Ihr Ehepartner nicht Miteigentümer, benötigen Sie seine Zustimmung, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt
Bei Zugewinngemeinschaften oder wenn die Immobilie als Miteigentum erworben wurde, ist die Zustimmung beider Ehepartner für deren Verkauf erforderlich.