
Die spanische Regierung hat die Einführung eines Grundeinkommens („ingreso mínimo vital“) beschlossen, das 850.000 armen Familien helfen soll, was rund 4,89% der Bevölkerung entspricht. Das Programm, das am 15. Juni 2020 anläuft, ist ein Plan der spanischen Koalition zwischen PSOE und Podemos, um Menschen in Armut zu unterstützen, so die Regierung. Es wird „ein allgemeiner Mechanismus sein, um Familien ohne oder mit niedrigem Einkommen ein gewisses Mindestinkommen zu garantieren“. In Bezug auf dieses Grundeinkommen gibt es mehrere Fragen: Wer kann davon profitieren? Können Ausländer diese Unterstützung beantragen? Hier werfen wir einen Blick auf die am häufigsten gestellten Fragen rund ums spanische Grundeinkommen.
Wie hoch ist das Grundeinkommen?
Das für Bedürftige verfügbare Einkommen ist kein fester Betrag und hängt vom Einkommen der Familie ab. Der Mindestsatz beträgt 462 Euro pro Monat für allein lebende Erwachsene und bis zu 1.015 Euro für größere Familieneinheiten. Dabei muss beachtet werden, dass das Einkommen bis zu diesen Beträgen vervollständig wird, so dass nicht immer dieser Höchstbetrag ausgezahlt wird.
Wer hat Anspruch auf das Grundeinkommen?
Um das Grundeinkommen beantragen zu können, müssen Sie mindestens ein Jahr in Spanien gelebt haben und zwischen 23 und 65 Jahre alt sein. Wenn ein Antragsteller ein unterhaltsberechtigtes Kind oder Kinder hat, müssen diese mindestens 18 Jahre alt und volljährig sein. Über 65-Jährige haben keinen Anspruch auf das Grundeinkommen, da sie das staatliche Rentenalter erreicht haben.
Um berechtigt zu sein, müssen sich Familien in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Was bedeutet das konkret? Als „schutzbedürftig“ gilt ein Haushalt, wenn das Jahreseinkommen unter 10.070 Euro bzw. das Monatseinkommen unter 839,17 Euro liegt. Das Vermögen der Antragsteller darf nicht mehr als 30.210 Euro betragen. Dabei ist zu beachten, dass dies nicht Immobilien umfasst, die als Hauptwohnsitz genutzt werden. Das bedeutet, dass ein Antragsteller, der beispielsweise seine Hypothek bereits zurückgezahlt oder die Immobilie geerbt hat, weiterhin die Möglichkeit hat, das Grundeinkommen zu beantragen. Wer jedoch über einen Zweitwohnsitz verfügt, ist nicht berechtigt.
Haben Ausländer Anspruch auf das Grundeinkommen?
Ja, Ausländer oder Auswanderer, die seit mindestens einem Jahr in Spanien leben und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, können das Grundeinkommen beantragen, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen.
Muss ich arbeitssuchend sein, um das Grundeinkommen zu beantragen?
Der spanische Sozialversicherungsminister José Luis Escrivá betont, dass es die Absicht der Regierung ist, sicherzustellen, dass das Grundeinkommen mit bezahlter Arbeit vereinbar ist, und dass es ein Weg zur Bekämpfung der Beschäftigungsarmut sein soll. Daher ist es sein Wunsch, dass diejenigen, die arbeitslos sind und das System nutzen möchten, als Arbeitssuchende registriert werden. Dies ist jedoch eine Erklärung, die bisher abgelehnt und noch nicht als gesetzliche Voraussetzung für die Anwendung auf das Grundeinkommen verabschiedet wurde.
Wie kann ich das Grundeinkommen beantragen?
Die Frist für die Einreichung der Anträge beginnt am 15. Juni 2020. Das Nationale Institut für soziale Sicherheit ist für die Anerkennung und Kontrolle der Leistung verantwortlich. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt elektronisch: Auf der Website der staatlichen Sozialversicherung muss im Bereich Ingreso Mínimo Vital (IMV) ein Formular ausgefüllt werden. Die erforderlichen Unterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden.