
Beim Verkauf von Immobilien in Spanien müssen zwei Steuern gezahlt werden:
- Kapitalertragssteuer
- Plusvalia-Steuer (Wertzuwachssteuer)
Die erste ist eine landesweite Steuer und wird von der Regierung festgelegt.
Die Zweite fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden (d.h. Rathäuser). Es steht ihnen frei, den Steuersatz innerhalb einer von der Regierung vorgegebenen Staffelung festzulegen. Die Regierung wird mit dem neuen Haushaltsgesetz ab dem 1. Januar 2023 die Weichen neu stellen (d. h. die Koeffizienten anpassen). Im Klartext heißt das: Die Gemeinden können die Plusvalia-Steuer ab dem nächsten Jahr um bis zu 50 % erhöhen.
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkaufen, sollten Sie dies bei den Verhandlungen über den Verkaufspreis ernsthaft berücksichtigen. Anders als bei der Kapitalerstragssteuer gibt es keine Möglichkeit, der Zahlung der Plusvalia-Steuer zu entgehen. Der Grund dafür ist, dass Käufer den zu zahlenden Steuerbetrag bei allen nicht im Lande ansässigen Verkäufern einbehalten können, sodass die Steuer in jedem Fall an das Rathaus gezahlt wird.
Die Wichtigkeit davon darf nicht unterschätzt werden, falls Sie Verkäufer sind. Es wäre klug, jetzt im Laufe des Jahres 2022 zu verkaufen und sogar einen kleinen Preisnachlass in Kauf zu nehmen, da Sie diese Steuererhöhung beim Verkauf ab dem nächsten Jahr ohnehin zahlen werden.
Wenn Sie also das nächste Mal mit einem Käufer über den Verkaufspreis verhandeln, sollten Sie meinen Tipp im Hinterkopf behalten. Sie können genauso gut ein paar Tausend Euro vom Verkaufspreis abziehen, um den Verkauf jetzt, im Jahr 2022, zu sichern, und sich die Zahlung von Tausenden Euro mehr im Jahr 2023 (und darüber hinaus) ersparen.