Seit Montag, dem 4. Mai, dürfen Immobilienagenturen in Spanien ihre Büros wieder öffnen und Kunden mit vereinbartem Termin empfangen. Dies wurde in der Phase 0 des Exit-Plans so festgelegt. Besichtigungen von Immobilien, die zum Verkauf oder zur Miete angeboten werden, werden ab dem 11. Mai, d. h. mit Beginn der Phase 1, möglich sein, wenn Personen ohne COVID-19-Erkrankung und die nicht zu einer Risikogruppe gehören soziale Kontakte haben dürfen.
Der Verband der Immobilienmakler von Madrid (COAPIMADRID-AIM) weist darauf hin, dass obwohl weder die Ministerialverordnung noch der Exit-Plan speziell auf den Immobiliensektor eingehen, „in Analogie mit anderen erlaubten Tätigkeiten, die in der Phase 1 ab dem 11. Mai erlaubt sind, wie z. B. der Besuch von Freunden und der Familie, der soziale Kontakt zwischen Personen ohne COVID-19-Erkrankung und die nicht zu einer Risikogruppe gehören möglich ist“.
Daher betont der Verband, dass ab Montag, dem 11. Mai, sehr wahrscheinlich wieder Besichtigungen von Immobilien durchgeführt werden können, sofern strenge Sicherheitsmaßnahmen zur Minderung des Ansteckungsrisikos eingehalten werden und in der Zwischenzeit keine anderen Dekrete verabschiedet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Regelungen nicht in Stein gemeißelt sind und sich von einem Tag auf den anderen ändern können.
Welche Sicherheitsmaßnahmen sind angemessen?
Die am 3. Mai veröffentlichte Gesundheitsverordnung beschreibt alle Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, die die Immobilienmakler im Detail befolgen müssen. Diese Maßnahmen umfassen:
- Desinfektion der Räumlichkeiten zweimal täglich (einschließlich einmal am Ende des Tages)
- Tägliches Waschen der Uniformen
- Die Unmöglichkeit, die Toiletten zu benutzen, außer wenn dies unbedingt erforderlich ist
- Verwendung von Mülleimern zur Abfallkontrolle
- Gegebenenfalls die Desinfektion von Umkleidekabinen nach jedem Gebrauch
- Die Bereitstellung von Händedesinfektionsgel für Arbeiter und Kunden
- Einhaltung anderer relevanter Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen
Arbeitnehmer dürfen keine Symptome von COVID-19 haben, nicht positiv auf das Coronavirus getestet worden sein oder sich in Quarantäne befinden. Bevorzugte Aufmerksamkeit wird auch Personen über 65 Jahren in den Zeitfenstern gewidmet, in denen sie spazieren gehen oder Sport treiben können.
Sobald die Besichtigungen von Immobilien wieder möglich sind, wird COAPI/AIM daher ein Protokoll für die Besichtigungen anwenden, das sowohl den Maklern als auch ihren Kunden die erforderliche Sicherheit garantiert, um eine Ansteckung zu vermeiden. Letztendlich geht es darum, verantwortungsvoll zu handeln und die Gesundheit aller zu schützen.