Immobilienkauf in Spanien im Jahr 2025
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Der Frühling steht vor der Tür und die Jahreszeit erstrahlt mit blühenenden Blumen und summenden Bienen. Jetzt entstauben auch die Immobilienmakler mit einem breiten Lächeln ihre Hochglanzbroschüren. Zahlreiche Käufer buchen nun Flüge nach Spanien, um ihr Traumhaus zu erwerben.

Wir dachten uns, dass es vor diesem Hintergrund eine gute Idee wäre, einen kurzen, amüsanten Artikel zu schreiben. Wir möchten Käufern ein paar wichtige Tipps mit auf den Weg geben, damit ihr Traum nicht zunichte gemacht wird, falls sie auf der Suche nach ihrem neuen Zufluchtsort unter der Sonne über bestimmte Situationen stolpern sollten.

3 Dos

Beauftragen Sie einen qualifizierten und zugelassenen Rechtsanwalt (Abogado)

Ja, ich weiß. Das klingt zunächst nach schamloser Eigenwerbung.

Aber Sie würden auch in anderen Ländern niemals eine Immobilie kaufen, ohne einen Notar zu beauftragen, oder? Dennoch verzichten überraschend viele Personen bei Immobilienkäufen im Ausland auf die Unterstützung eines Anwalts oder auf Rechtsbeistand. Gerade bei Immobilienkäufen im Ausland ist eine gute Rechtsberatung umso wichtiger, da die meisten Käufer mit vielen Abläufen höchstwahrscheinlich nicht vertraut sind.

Obwohl es in einigen Ländern, darunter auch in Spanien, möglich ist, eine Immobilie ohne Anwalt zu erwerben, wäre es äußerst unklug keinen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen. Der Kauf einer Immobilie zählt bei den meisten Menschen zu den größten Investitionen ihres Lebens. Warum sollten Sie also das Risiko eingehen und auf eine umfassende Rechtsberatung verzichten?

Ein Notar in Spanien ist kein persönlicher Anwalt und vertritt nicht Ihre Interessen. Seine Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Steuern gezahlt werden. Schließlich handelt es sich bei Notaren um Beamte, die für den Staat arbeiten.

Ein Kreditgeber ersetzt ebenfalls keinen Anwalt, denn er vertritt Ihre rechtlichen Interessen bei der Aufnahme einer Hypothek erst recht nicht. Und, nein, er führt auch keine eingehende Prüfung der Eigentumsurkunde durch. Kreditgeber verdienen lediglich Geld mit der Kreditvergabe und fungieren nicht als Ihr persönlicher Anwalt.

Nur ein qualifizierter und zugelassener Abogado (Rechtsanwalt) kann Sie in Spanien rechtlich beraten. Die goldene Regel lautet, einen Anwalt in Spanien immer nach seiner Registrierungsnummer (Número de colegiado) zu fragen.

Achten Sie darauf, dass die Eigentumsurkunde unbelastet ist

Sie müssen sicherstellen, dass die Immobilie lasten- und schuldenfrei verkauft wird. Anders als in anderen Ländern gilt in Spanien die goldene Regel, dass Schulden und Steuern der Immobilie und nicht dem Steuerzahler zuzurechnen sind. Mit einer Immobilie können unter anderem Zahlungsrückstände bei der Eigentümergemeinschaft, unbezahlte Steuern (sowohl lokale als auch nationale), Verwaltungsschulden oder Planungskosten verbunden sein. Ihr Anwalt muss sicherstellen, dass Sie eine „saubere“ Urkunde erhalten.

Befolgen Sie diese 3 Dinge: Anschauen, zuhören und vergleichen

Nehmen Sie sich Zeit und schauen Sie sich in Ihrer Wunschimmobilie um. Besuchen Sie das Haus oder die Wohnung unter der Woche und am Wochenende, sowohl tagsüber als auch nachts. Hören Sie zu, was Nachbarn und Anwohner über die Gegend zu sagen haben. Die Umgebung von Immobilien verändert sich sogar von Winter zu Sommer, denn gerade in der Hochsaison erwachen Bars und Clubs mit lauter Musik zum Leben. Vergleichen Sie die Immobilie, die Ihnen gefällt, mit ähnlichen Objekten und in anderen Gegenden. Und erst wenn alles passt, greifen Sie zu.

3 Don'ts

Zahlen Sie nie mit Bargeld!

Würden Sie in Ihrem Heimatland ernsthaft bar für eine Immobilie bezahlen? Warum also in Spanien? Das nützt nur demjenigen, der die Barzahlung verlangt, aber nicht dem Käufer. Beim späteren Verkauf der Immobilie müssen Sie mit einer hohen Kapitalertragssteuer rechnen. Zu geringe Angaben sind nicht nur illegal, sondern auch dumm. Seien Sie kein Trottel!

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, um zu unterschreiben!

Sie steigen aus dem Flugzeug aus und sind endlich in Spanien. Die ewige Sonne, die sengende Hitze, die kühle Meerbrise, der traumhafte Sonnenuntergang am Strand bei einem Mojito und Saxophon-Klängen, der attraktive Makler mit seiner sanften Stimme, der einem Versprechungen über Wertsteigerungen ins Ohr flüstert – all das spielt uns Streiche und lässt uns die Fassung verlieren. Anders als beim Timesharing gibt es beim Immobilienkauf in Spanien keine 10-tägige Bedenkzeit. Kapitaleinlagen sind in der Regel nicht erstattungsfähig (es sei denn, Ihr Anwalt hat es anders formuliert). Wenn Sie in Ihrem Heimatland nicht sofort unterschreiben würden, dann sollten Sie das auch nicht in Spanien tun. Konzentrieren Sie sich, atmen Sie durch und nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie ein verbindliches Dokument unterzeichnen, mit dem Sie Ihre gesamten Ersparnisse investieren. Der Markt hat es auf Käufer abgesehen, also lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. 

Machen Sie keine Umwege!

Versuchen Sie nicht, die Einheimischen auszutricksen, indem Sie die Schritte beim Ablauf des Immobilienkaufs versuchen, zu umgehen. Damit treten Sie garantiert ins Fettnäpfchen. Wenn Sie in Ihrem Heimatland den festgelegten Ablauf befolgen, warum sollten Sie diesen in Spanien ignorieren? Die Bürokratie in Spanien ist etwas umständlich, aber Sie müssen sich einfach daran halten. Oder Sie beauftragen jemanden, wie zum Beispiel einen Anwalt, der Ihnen dabei hilft, die Formalitäten zu bewältigen und sicher durch den Verwaltungsdschungel zu navigieren.  

Wir von Larrain Nesbitt Abogados (LNA) verfügen über mehr als 22 Jahre Erfahrung in den Bereichen Steuern und Eigentumsübertragung. Wir unterstützen unsere Kunden auch bei Einwanderungs- und Aufenthaltsvisa sowie bei Erbschaftsangelegenheiten (Nachlassverfahren). Sie können uns per E-Mail unter info@larrainnesbitt.com, telefonisch über unsere britische Nummer (+44) 0754 3838 218 oder unsere spanische Nummer (+34) 952 19 22 88 oder über unser Kontaktformular erreichen.

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