Die neuesten Bestimmungen sehen wenig Änderungen vor, allerdings dürfen Kinder nach anfänglicher Verwirrung spazieren gehen
Spaniens Straßen bleiben leer, die Geschäfte geschlossen / Gtres
Spaniens Straßen bleiben leer, die Geschäfte geschlossen / Gtres

Am vergangenen Samstag kündigte der Präsident der spanischen Regierung, Pedro Sánchez, in einer Pressekonferenz die erneute Verlängerung des Alarmzustands aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus an. Diese Verlängerung wurde nun vom Parlament verabschiedet und tritt am 26. April 2020 in Kraft. Die große Frage der spanischen Bürger lautet: Gibt es Neuigkeiten im Vergleich zu den vorherigen Verlängerungen des Alarmzustands? Die Antwort: Es wird kleine Änderungen geben.

Da die Sterblichkeitsrate der mit dem Coronavirus infizierten Patienten langsam sinkt und die Infektionsrate ebenfalls allmählich abnimmt, wird erwartet, dass die Vorschriften der Ausgangssperre allmählich gelockert werden. Die erneute Verlängerung ergänzt die Wiederaufnahme der „nicht lebensnotwendigen“ Aktivitäten, die vor Ostern ausgesetzt wurden, als Spanien den Höhepunkt der Infektionskurve noch nicht erreicht hatte. Die spanische Regierung weist jedoch regelmäßig darauf hin, dass die Aufhebung der Ausgangssperre und die Rückkehr zur Normalität sehr langsam vorangehen wird. Hier werden wir einen Blick auf die wichtigsten Fragen zur Verlängerung des Alarmzustands: Was darf man machen und was nicht?

Gelockerte Vorschriften für Kinder

Dies ist vielleicht die bemerkenswerteste Änderung und gleichzeitig eine der umstrittensten. Bisher konnte 1 Kind gemäß den Regelungen der Ausgangssperre einen Elternteil bei einem notwendigen Gang zum Supermarkt oder der Apotheke begleiten. Nach etwas Verwirrung bestätigte die spanische Regierung schließlich, dass Kinder bis zum Alter von 14 Jahren nicht nur für notwendige Besorgungen nach draußen gehen dürfen.

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass bis zu 3 Kinder unter 14 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen (der nicht ein Elternteil sein muss) 1 Stunde lang die Wohnung verlassen dürfen. Der Ausgang ist von 9 Uhr bis 21 Uhr in einem Umkreis von 1 Kilometer von der Wohnung gestattet. Die Kinder dürfen Spielzeuge und Tretroller mitführen.

Ist tägliche Bewegung im Freien wie in anderen Ländern erlaubt?

Vom 26. April bis mindestens zum 9. Mai 2020, der Dauer des verlängerten Alarmzustands, bleibt die tägliche Bewegung, wie Sport im Freien (und auch in öffentlichen Bereichen von Gebäuden), weiterhin verboten. Somit müssen sich die Einwohner weiterhin an die anfänglichen Bestimmungen der Ausgangssperre halten. Diese Maßnahme wird derzeit von der Regierung geprüft. Der Leiter der Behörde für gesundheitliche Notfälle, Fernando Simón, erklärte jedoch, dass eine mögliche Lockerung sehr diszipliniert verlaufen und streng kontrolliert werden müsse.

Forderung: Schwangere und ältere Personen sollen an die Luft

Maßnahmen in Bezug auf diese beiden (Risiko-)Gruppen werden von der spanischen Regierung derzeit mit Vorsicht geprüft. Es ist richtig, dass insbesondere ältere Menschen dem höchsten Risiko durch das Coronavirus ausgesetzt sind, aber Simón erklärte auch, dass „ältere Menschen ihre Mobilität aufrechterhalten müssen“.

Eine andere Gruppe, die ebenfalls Bewegungsfreiheit erfordert, sind schwangere Frauen. Aus diesem Grund hat die Präsidentin der Gemeinschaft Madrid, Isabel Díaz Ayuso, die Zentralregierung gebeten, diese Maßnahme in das königliche Dekret aufzunehmen. Bis jetzt wurde keine dieser Maßnahmen in die aktualisierten Bestimmungen des Alarmzustands aufgenommen; sie könnten jedoch in die Bestimmungen für die Zeit nach dem 9. Mai einfließen.

Was kann man tun und was nicht?

Alles, was bisher unter Einhaltung der Bestimmungen des ursprünglichen Alarmzustands getan werden durfte, ist weiterhin erlaubt, d. h. der Gang zum Supermarkt, zur Tankstelle, zum Tierarzt, zum Arzt usw. Es sei zu beachten, dass Verstöße gegen die Bestimmungen mit deftigen Bußgeldern belegt werden, insbesondere Fahrten zum Zweitwohnsitz.