Die spanischen Sicherheitskräfte werden dazu angehalten, Verstöße einheitlicher zu behandeln
Saftige Geldstrafen bei Verstößen gegen die Ausgangssperre / Gtres
Saftige Geldstrafen bei Verstößen gegen die Ausgangssperre / Gtres

Das spanische Innenministerium hat einen Leitfaden für die staatlichen Sicherheitskräfte herausgegeben, um die Kriterien für die Verhängung von Geldbußen wegen Verstoßes gegen die Auflagen der Ausgangssperre während des Alarmzustandes zu vereinheitlichen. Eine der bedeutendsten Sanktionen ist die Geldstrafe für unbefugte Reisen an den Zweitwohnsitz, die mit Bußgeldern in Höhe von 1.500 Euro geahndet werden.

Die Verstöße gegen die Ausgangssperre in Spanien sorgen für einige Kontroversen, vor allem in Bezug auf das Verhalten der staatlichen Sicherheitskräfte wie der örtlichen Polizei. Aus diesem Grund hat das spanische Innenministerium einen Leitfaden für die Policía Nacional (Nationale Polizei), die Guardia Civil (Zivilgarde) und die regionalen Polizeikräfte herausgegeben, die Verhängung von Geldbußen einheitlicher zu gestalten.

Jeder nicht genehmigte Ausgang wird mit Geldstrafen von mindestens 601 Euro geahndet, dem in Artikel 36.6 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit festgelegten Mindestbetrag. Bei wiederholten Verstößen oder bei Missachtung der Polizeibeamten wird die Strafe auf 2.000 Euro und bei Beamtenbeleidigung auf 3.000 Euro erhöht. Die Höchststrafe für Gewaltanwendung oder Bedrohung, wenn sie keine Straftat darstellen, beträgt bis zu 10.400 Euro.

Zu den häufigsten Straftaten während der Ausgangssperre gehört die unbefugte Fahrt an den Zweitwohnsitz oder das Ferienhaus, für die eine Geldstrafe von 1.500 Euro verhängt wird. Darüber hinaus wird für die Beförderung von Minderjährigen, älteren Menschen oder Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, in einem Auto ohne angemessene Begründung eine Geldstrafe von 1.500 Euro erhoben. Die gleiche Strafe gilt für nicht autorisierte „begleitete“ Autofahrten.

Die höchste Geldbuße wird nicht nur bei Gewaltanwendung oder Bedrohung von Polizeibeamten verhängt, sondern auch für die Organisation oder Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten wie Volksfesten oder ähnlichen Feierlichkeiten. Sollte diese Aktivität als risikoreich eingestuft werden, muss mit einer Geldstrafe von 10.400 Euro gerechnet werden.

Originalartikel: 1.500 Euro pro Viajar a la Segunda Residencia y Otras 11 Sanciones Por Saltarse El Confinamiento (El País)