Die Verhandlungen über die Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden werden in Europa fortgesetzt. Was steht auf dem Spiel? Die Neugestaltung der Energieausweise und die dringende Notwendigkeit von obligatorischen Sanierungsarbeiten an 15 % des spanischen Gebäudebestands, der in Sachen Energie am ineffizientesten ist.
Nachdem sich das Europäische Parlament im Mai auf eine Reform der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) geeinigt hatte, wurde der komplexe europäische Gesetzgebungsmechanismus in Gang gesetzt. In dieser Trilogphase verteidigen das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat wichtige Nuancen der Umsetzung.
„Die Europäische Union soll Mindestnormen für die Energieeffizienz von Wohngebäuden einführen, aber es ist schwierig, sich darüber zu einigen, wie dies geschehen soll. Und das ist der Punkt, der gerade debattiert wird“, erklärt Raquel Díez, Projektmanagerin beim Green Building Council Spanien (GBCe).
Es ist noch zu früh, um den endgültigen Wortlaut vorhersagen zu können. Wir müssen jedoch die Standpunkte der Institutionen zu einer Richtlinie verstehen, die, wenn sie in spanisches Recht umgesetzt wird, die Eigentümer einer Immobilie mit der niedrigsten Einstufung dazu verpflichten könnte, vor dem Verkauf oder der Vermietung Sanierungsarbeiten bis zur F-Kennzeichnung durchzuführen, so wie es jetzt beim Energieausweis der Fall ist.
Bei wie viel Prozent der Immobilien besteht dringender Handlungsbedarf?
Der größte Knackpunkt sind die so genannten Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz, wie Díez erklärt: „Ziel ist es, die Energiezertifizierung in den EU-Ländern zu harmonisieren, denn bisher war sie, abgesehen von gemeinsamen Mindeststandards, sehr uneinheitlich.“
Die EU möchte ein Bewertungssystem einführen, das auf gemeinsamen objektiven Kriterien beruht, jedoch die spezifischen Merkmale eines jeden Klimas berücksichtigt: Die Klimaverhältnisse auf einer griechischen Insel oder in einer nordpolnischen Stadt wirken sich natürlich auf den jeweiligen Energieverbrauch aus.
„Das Problem besteht darin zu entscheiden, wie diese Standardisierung umgesetzt werden soll“, fährt Díez fort. Die Lösung könnte eine länderspezifische, selbstregulierende Einstufung der Energiekennzeichungen sein. So würde der Buchstabe G die schlechtesten 15 % der in jedem Land gebauten Immobilien kennzeichnen, und der Buchstabe A wäre ein Null-Emissions-Gebäude im Sinne der Richtlinie. Dazwischen würde jedes Land eine anteilige Einstufung mit den übrigen Kennzeichnungen vornehmen.
In Anbetracht dieser technischen Anpassung entscheiden die drei europäischen Institutionen über eine Initiative, die große Auswirkungen auf den europäischen Wohnungsbau haben wird. Es geht um die dringende Notwendigkeit für die EU, Maßnahmen zur Klimaneutralität von Wohngebäuden bis 2050 umzusetzen.
Um zu verstehen, was auf dem Spiel steht, müssen wir die unterschiedlichen Positionen im Streit um Mindeststandards für die Energieeffizienz untersuchen:
- Europäische Kommission. Der aktuelle Text besagt, dass bis 2030 die niedrigste Einstufung eines europäischen Hauses F sein sollte und bis 2033 eine E-Kennzeichnung erreicht werden soll.
- Rat der Europäischen Union. Das Gremium, in dem die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, befürwortet eine Lockerung der Maßnahmen. Es wird vorgeschlagen, dass jedes Land (im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie) entscheidet, bei welchem Prozentsatz der Bestandswohnungen bis 2030 dringend Maßnahmen ergriffen werden sollen. Díez erklärt: „Auf diese Weise würde die Energieeinstufung G zwar weiterhin den am schlechtesten abschneidenden Teil des Wohnungsbestands kennzeichnen, aber es wird vermieden, einen Prozentsatz für die Sanierung des Wohnungsbestands festzulegen, was den einzelnen Ländern mehr Ermessensspielraum lässt.“
- Europäisches Parlament. Der Vorschlag für Wohnraum sieht vor, bis 2030 die E-Kennzeichnung (anstelle von F) und bis 2033 die D-Kennzeichnung zu erreichen.
Wie werden die Mindeststandards umgesetzt?
Vor diesem Hintergrund fragt Díez: „Wie werden diese Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz angewandt?“ Sie ist der Meinung, dass der derzeitige Text der Kommission nicht eindeutig ist:
„An einer Stelle heißt es, dass bis 2030 alle Wohngebäude mindestens die Kennzeichnung F haben sollten, was bedeutet, dass viele Gebäude dringend saniert werden müssen. In anderen Teilen des Textes heißt es jedoch, dass diese saniert werden sollten, wenn die Bedingungen dies erfordern, d. h. wenn sie zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden sollen.“
Die Vorgabe eines Mindestratings von F bis 2030 und E bis 2033 für den Kauf oder die Vermietung von Immobilien ist zweifellos eine wichtige Entscheidung für den Sektor und eine, deren Klärung nach Ansicht von Beobachtern, wie GBCe, unbedingt erforderlich ist. Dies ist nicht der einzige Vorbehalt gegenüber den vorgeschlagenen Maßnahmen.
Díez sieht einen Widerspruch darin, dass „man eine Immobilie renovieren muss, wenn man sie verkaufen möchte, während andererseits eine umfassende Sanierung des Gebäudes aus wirtschaftlicher und technischer Sicht als die sinnvollste Maßnahme für Wohnungseigentümergemeinschaften angepriesen wird.“
Der Zeitrahmen für Maßnahmen
Von der Position, die eingenommen wird, hängt es ab, ob die Verbesserungen mehr oder weniger obligatorisch sind, aber in Europa gibt es auch eine Debatte über den Zeitplan für ihre Umsetzung. Auch hier sind sich die drei Institutionen uneinig.
- Europäische Kommission. Sie plädiert dafür, dass bis 2025 standardisierte Energieausweise auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorlage in Kraft treten sollen.
- Rat der Europäischen Union. Er fordert, dass diese Standardisierung bis 2026 umgesetzt wird, damit die Staaten mehr Zeit haben, ihre Sanierungspläne zu genehmigen.
- Europäisches Parlament. Es stimmt mit der Kommission einer Genehmigung bis 2025 zu, allerdings verbunden mit einer Neueinstufung aller Energieausweise.
Die Frist für die Erneuerung des Energieausweises
Ein weiterer Konfliktpunkt bei den Verhandlungen ist die Tatsache, dass die Energieausweise nur für einen begrenzten Zeitraum gültig sind.
Die Zertifizierung gilt derzeit für zehn Jahre, unabhängig von der Einstufung der Immobilie oder des Gebäudes. Sollte die Kommission ihre Entscheidung durchsetzen, würde dieser Zeitraum für die Klassen unter C (von D bis G) auf fünf Jahre verkürzt, während er für die ersten drei Klassen weiterhin ein Jahrzehnt betragen würde.
Auch hier vertritt der Rat der Europäischen Union eine konservativere Position und fordert die Beibehaltung einer Zehnjahresfrist für die Verlängerung in allen Fällen.
Dies führt zu einer neuen Ungewissheit im EPBD-Trilogverfahren und zu einer weiteren Entscheidung, welche die EU zu treffen hat, um das Tempo und die Anforderungen dieser grundlegenden Rechtsvorschrift festzulegen, damit die europäischen Dekarbonisierungsziele erreicht werden.