Steuern in Spanien
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Ist Spanien eine Steueroase oder eine Steuerhölle? Eigentlich beides.

In John Boormans Film „Excalibur“ aus dem Jahr 1981 gibt es einen Teil des Dialogs zwischen Merlin und König Artus, in dem Merlin erklärt, dass er für manche ein Traum, für andere aber ein Albtraum ist. Diese scheinbare Ambivalenz kann auch auf das spanische Steuersystem zurückgeführt werden.

Der Albtraum

Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind und als Spitzenverdiener eingestuft werden, wird für Sie ein Spitzensteuersatz von 50 % erhoben. Anders als in anderen Ländern müssen Sie in Spanien lediglich ein Bruttojahreseinkommen von 60.000 Euro erzielen, um als Spitzenverdiener zu gelten. Ab diesem Betrag gelten dann für Sie die Spitzensteuersätze.

Der Traum

Sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger können von sehr großzügigen Steuererleichterungen profitieren, wenn sie unterschiedliche Steuersysteme beantragen. Ich werde beide weiter unten beschreiben, aber es sollte beachtet werden, dass beide dieselben Steuervorteile bieten.

EU-Bürger – Beckham-Regelung

EU-Bürger können die sogenannte Beckham-Regelung in Anspruch nehmen. Über 10.000 Steuerzahler haben davon profitiert, da es unglaubliche Steuervorteile bietet:

  • Weltweites Vermögen und Einkommen sind von der Steuer befreit. Die spanischen Steuerbehörden besteuern nur das Einkommen, das Sie auf spanischem Staatsgebiet erzielen. Das bedeutet, dass alle anderen weltweiten Einkommensquellen von der Steuer befreit sind (genau wie bei der beliebten britischen Steuerregelung für Nichtansässige). Es versteht sich von selbst, dass dieser einzigartige Steuervorteil für Steuerzahler mit erheblichen Einkünften, Vermögenswerten und Interessen im Ausland äußerst attraktiv ist. Die einzige Ausnahme sind Einkünfte, die im Ausland aus einer Erwerbstätigkeit stammen.  
  • Die spanische Einkommensteuer ist gedeckelt. Die ersten 600.000 Euro, die aus einer Quelle innerhalb des spanischen Staatsgebiets stammen, werden mit einem Pauschalsatz von 24 % besteuert (anstelle des normalen Spitzengrenzsatzes von 47 %). Wie man sich denken kann, sind die Steuereinsparungen selbst für Einkünfte, die ausschließlich auf spanischem Staatsgebiet erzielt werden, enorm.
  • Von der Abgabe der Steuererklärung 720 befreit
  • Von der Abgabe der Vermögenssteuer befreit
  • Fünf Jahre plus eins. Gilt für das Steuerjahr des Umzugs und die die folgenden fünf Jahre (insgesamt sechs Jahre).

Nicht-EU-Bürger – Visum für digitale Nomaden

Nicht-EU-Bürger können das neue Visum für digitale Nomaden beantragen, das 2023 genehmigt wurde. Mehr als 7.000 Antragsteller zahlen dank dieses Visums jetzt sehr wenig Steuern. Dieses Visum ist mit denselben Steuervorteilen verbunden wie in der oben aufgeführten Beckham-Regelung.

Abschluss

Zum Glück muss man nicht König Artus sein und Excalibur aus dem Amboss ziehen und in Spanien weniger Steuern zu zahlen.

Sie brauchen uns nur anzurufen und entweder die Beckham-Regelung oder ein Visum für digitale Nomaden zu beantragen, und schon sind Sie startklar, weniger oder gar keine Steuern zu zahlen.

Warum zu viel Steuern zahlen?

Bei LNA bieten wir Ihnen beide Leistungen an:

LNA hat eine 100 prozentige Erfolgsbilanz bei der Erlangung der spanischen Aufenthaltserlaubnis.

 

Wir von Larrain Nesbitt Abogados (LNA) haben über 21 Jahre Erfahrung und sind auf Einwanderungs- und Aufenthaltsvisa spezialisiert. Wir unterstützen unsere Kunden auch beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien in Spanien. Sie können uns per E-Mail unter info@larrainnesbitt.com, telefonisch unter unserer britischen Nummer (+44) 0754 3838 218 oder spanischen Nummer (+34) 952 19 22 88 oder über unser Kontaktformular erreichen.

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