Spaniens Visum für digitale Nomaden
Spaniens Visum für digitale Nomaden Domenico Loia on Unsplash

Das neue Visum für digitale Nomaden bietet einzigartige Steuervorteile, die mit keinem anderen spanischen Visum vergleichbar sind. Die wichtigste Besonderheit – und das, was es von anderen bestehenden Visa unterscheidet – ist die Vielfalt an Steuervorteilen, die es bietet. Das Visum für digitale Nomaden wurde absichtlich so konzipiert, dass erfolgreiche Antragsteller nur wenige Steuern zahlen. Der Zweck besteht darin, diesen Überfliegern einen Anreiz zu geben, nach Spanien zu ziehen und dort (im Homeoffice) zu arbeiten.

Dabei handelt es sich um eine rechtliche Fiktion, bei der ein Nicht-EU-Steuerzahler in Spanien als nicht steuerlich ansässig behandelt wird, für Verwaltungszwecke jedoch als vollständig in Spanien ansässig gilt. Die steuerliche Bedeutung dieser Nuance kann nicht hoch genug eingeschätzt werden und öffnet die Tür zu einer ganzen Reihe von Steuervorteilen, die im Folgenden zusammengefasst sind.

Gerade wegen der enormen Steuervorteile ist das Visum für digitale Nomaden gesetzlich auf maximal fünf Jahre befristet. Danach müssen die Antragsteller Spanien entweder verlassen oder ein anderes Visum als das für digitale Nomaden beantragen.

Ähnlich wie bei den goldenen Visa werden alle Anträge im Schnellverfahren bearbeitet, um talentierte Personen anzuziehen. Das bedeutet, dass man in weniger als einem Monat weiß, ob es genehmigt wurde.

Kurz gesagt: Beim Visum für digitale Nomaden geht es darum, wenig bis gar keine Steuern zu zahlen.

Steuervorteile mit dem Visum für digitale Nomaden:

  • Alle im Ausland gehaltenen Einkünfte und Vermögenswerte werden nicht besteuert. Mit anderen Worten: Jede weltweite Einkommensquelle ist steuerfrei.
  • Inhaber des Visums für digitale Nomaden zahlen nur Steuern auf das Einkommen, das sie in Spanien aus der Telearbeit für einen ausländischen Arbeitgeber erzielen. Sie zahlen einen pauschalen Steuersatz von 24 % auf die ersten 600.000 Euro des Bruttojahreseinkommen über einen Zeitraum von fünf Jahren.
  • Sie müssen im Gegensatz zu spanischen Steuerpflichtigen keine Steuererklärung „Modelo 720“ abgeben.
  • Sie müssen im Gegensatz zu spanischen Steuerpflichtigen auch keine Vermögenssteuer zahlen.
  • Sie können für das erste und zweite Jahr einen Steuerzahlungsaufschub beantragen, ohne dass Straf- oder Verzugszinsen aufgeschlagen werden (wie es in der Regel üblich ist).
  • Für die Zwecke anderer Steuerbehörden gelten Sie als in Spanien steuerlich ansässig.

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