Reisebüros, Reiseveranstalter und Unternehmen müssen Reisende beim Verkauf von Tickets über diese Maßnahmen informieren
Foto von Clique Images auf Unsplash
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Spanien hat nach der strikten Ausgangssperre zur Eindämmung des Coronavirus seinen Exit-Plan gestartet, um die Einschränkung der Bewegungsfreiheit phasenweise zu lockern und das öffentliche Leben wieder hochzufahren. Nun wurden zusätzliche Maßnahmen für Einreisende aus dem Ausland eingeführt. Laut einer neuen Verordnung des Staatlichen Amtsbulletins (Boletín Oficial del Estado - BOE), die am 12. Mai veröffentlicht wurde, müssen „Einreisende aus dem Ausland nach ihrer Ankunft 14 Tage lang unter Quarantäne bleiben“. Diese tritt am 15. Mai um 00:00 Uhr in Kraft.

Muss jeder in Quarantäne, der aus dem Ausland nach Spanien einreist?

Die von der Regierung angekündigten Maßnahmen besagen, dass bestimmte Personen dazu „befugt“ sind, auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einzureisen. Dies schließt spanische Staatsbürger oder entsprechend gemeldete und dokumentierte Einwohner Spaniens, Grenzgänger, Angehörige der Gesundheitsberufe und Altenpfleger ein, die zur Arbeit gehen, oder wer höhere Gewalt oder eine Notsituation nachweisen kann.

Der amtliche Text weist darauf hin, dass „die bloße Tatsache, eine Immobilie in Spanien zu besitzen, kein Nachweis für einen Wohnsitz ist“. Wenn Sie ein Ferienhaus in Spanien besitzen, aber nicht in Spanien gemeldet sind, müssen Sie die 14-tägige Quarantäne einhalten. Reisebüros, Reiseveranstalter und Transportunternehmen müssen Reisende vor dem Verkauf von Tickets nach Spanien über diese Maßnahmen informieren.

Was ist während der 14-tägigen Quarantäne erlaubt?

Wer sich nach seiner Einreise in Spanien in Quarantäne begeben muss, darf nur in Notfällen oder zur Deckung der Grundbedürfnisse, einschließlich Artzbesuchen, um Lebensmittel oder Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen, das Hotel oder das Haus verlassen. Die Verwendung einer Gesichtsmaske ist obligatorisch. Die 14 Tage beginnen ab dem Tag nach der Ankunft des Reisenden in Spanien.

Die Anordnung der Regierung verpflichtet die unter Quarantäne stehenden Einreisenden, „alle Hygiene- oder Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Übertragung des Coronavirus zu beachten“. Während der zweiwöchigen Quarantäne können die Gesundheitsbehörden Reisende zur Nachsorge kontaktieren. Wer während der Quarantäne Symptome zeigt, muss das Gesundsheitsamt telefonisch unter den von der zuständigen Autonomen Gemeinschaft angegebenen Nummern kontaktieren und angeben, dass er sich aufgrund der Einreise aus dem Ausland in Quarantäne befindet.

Wird die Quarantäne überwacht?

Auf der täglichen Pressekonferenz der spanischen Regierung erklärte Fernando Simón, Leiter der Behörde für gesundheitliche Notfälle, dass „Mechanismen zur Überwachung dieser Quarantäne und Regeln zur Vermeidung von Inkonsistenzen eingerichtet werden“. Aktuelle Indikationen zeigen, dass es zwei Kontrollkomponenten geben wird: einerseits durch Transport- und Mobilitätsbeschränkungen und Hygienevorschriften andererseits.

Bisher wurden noch keine Einzelheiten veröffentlicht, aber die Schlussfolgerung der Behörden bezüglich Reisen nach und innerhalb Spaniens lautet, dass „es keinen Sinn macht, dass jemand der ein Spanien wohnt nicht an seinen Zweitwohnsitz in einer anderen Provinz reisen darf, Personen, die im Ausland leben, aber auf dem Luftweg ihre Ferienhäuser aufsuchen dürfen“. Daher wurde diese 14-tätige Quarantäne für Einreisende eingeführt.