Spanien hat mit einer leichten Lockerung der Ausgangssperre begonnen. Immobilienbesitzer in Spanien müssen dennoch etwas Geduld haben
Viele Immobilien ausländischer Besitzer werden wohl noch etwas länger leerstehen / Foto von Pascal Habermann auf Unsplash
Viele Immobilien ausländischer Besitzer werden wohl noch etwas länger leerstehen / Foto von Pascal Habermann auf Unsplash

Anfang Mai hat die spanische Regierung ihren Exit-Plan aus dem Corona-Lockdown vorgestellt, der die seit Verhängung des Alarmzustands strikte Ausgangssperre nach und nach lockern soll, um so das öffentliche Leben und die Wirtschaft langsam wieder hochzufahren. Die Exit-Strategie Spaniens sieht verschiedene Phasen vor, die bei den Bürgern viele Fragen aufgewofen haben. Eine der häufigsten Fragen lautet, wann wieder in andere Regionen Spaniens gereist werden darf. Und wann wird man sein Ferienhaus wieder aufsuchen dürfen?

Phasenweise Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit

Seit Beginn des Corona-Lockdowns in Spanien ist die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Jetzt soll die strikte Ausgangssperre in verschiedenen Phasen schrittweise gelockert werden. Dennoch bleiben die Bewegungen zwischen den spanischen Provinzen bis zu den letzten Phasen des „Deeskalationsprozesses“ begrenzt. Die Reise von einer Provinz zur nächsten bleibt weiterhin verboten und ist derzeit nur bei notwendigen Arbeiten oder außergewöhnlichen Situationen gestattet.

Reisen in die Zweitwohnung

Wer in Spanien lebt und ein Ferienhaus in einer anderen Provinz besitzt darf bis zum Beginn der Phase 3 des Exit-Plans nicht zu dieser Zweitwohnung fahren. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Provinzen unabhängig voneinander, je nach Entwicklung der Pandemie, von einer Phase in die nächste wechseln können. Dies bedeutet, dass sich sowohl die Provinz des Hauptwohnsites als auch die Provinz, in der sich das Ferienhaus befindet, in derselben Phase des Deeskalationsprozesses befinden müssen. Wer beispielsweise in Murcia lebt und nach Alicante reisen möchte, muss warten, bis beide Provinzen in die Phase 3 eingetreten sein. Diese Phase beginnt frühestens am 8. Juni.

Immerhin besteht ab der Phase 1 Bewegungsfreiheit in der Provinz, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Nach einigen Verwirrungen und widersprüchlichen Berichten der Regierung können Sie auch an Ihren Zweitwohnsitz reisen, insofern er sich innerhalb derselben Provinz befindet.

Was ist mit den Ausländern, die ein Ferienhaus in Spanien besitzen?

Trotz der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Spanien und vielen anderen europäischen Ländern denken viele schon an ihren Sommerurlaub und fragen sich, ob ein Urlaub in Spanien in diesem Sommer überhaupt möglich sein wird. Viele Urlaubsregionen arbeiten bereits an Konzepten, um wieder Urlauber in ihren Hotels und an den Stränden aufnehmen zu können. Die Zeitrahmen für diese Projekte sind jedoch noch nicht bekannt. Obwohl das Reiseverbot innerhalb Spaniens schrittweise aufgehoben wird, müssen Urlauber und Immobilienbesitzer aus dem Ausland wohl noch etwas länger warten. Die Einreise auf dem Land- und Luftweg ist derzeit auf nur Bürger mit Erstwohnsitz in Spanien beschränkt, die zwingend notwendige Reisen unternehmen müssen.

Die meisten Botschafen und Konsulate empfehlen, keine Reisen nach Spanien ohne zwingend notwendigen Grund zu unternehmen. Viele Fluggesellschaften stornieren weiterhin geplante Flüge und fliegen nicht in die am schlimmsten von der COVID-19-Pandemie betroffenen Gebiete.