
Das gesamte spanische Festland und die Balearen werden weiterhin vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft; folglich besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Wer dennoch Urlaub auf Mallorca oder dem spanischen Festland machen möchte, für den haben wir hier die wichtigsten Infos zusammengefasst.
Spanien ist und bleibt das beliebteste Urlaubsland der Deutschen, gehört jedoch leider auch zu den von der Corona-Pandemie am stärksten betroffenen Ländern Europas. Seit dem 29. Oktober herrscht erneut ein landesweiter Alarmzustand, der bis zum 9. Mai 2021 dauern soll und der Zentralregierung die nötige Kompetenz verleiht, um weitgehende Einschränkungen einzuführen. Bisher wurde eine landesweite nächtliche Sperrstunde verhängt und viele Autonome Gemeinschaften haben die Beweglichkeit erheblich eingeschränkt. Ausgenommen sind davon lediglich die Kanaren, die eine bessere pandemiologische Situation aufweisen.
Spanien bleibt weiterhin Risikogebiet
Das Robert-Koch-Institut stuft Spanien, mit Ausnahme der Kanaren, nach wie vor als Risikogebiet ein, weshalb das Auswärtige Amt vor Reisen auf das spanische Festland und die Balearen warnt. In Deutschland gelten seit dem 8. November geänderte Einreisebestimmungen für Rückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet: Es besteht eine 10-tätige Quarantäne-Pflicht, die in den meisten Bundesländern nach 5 Tagen vorzeitig beendet werden kann, wenn ein negativer PCR-Test durchgeführt wird. Außerdem müssen Einreisende ein digitales Einreiseformular ausfüllen, dessen Daten an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet werden.
PCR-Tests für Spanien-Urlauber ab 23.11.
Wer ab dem 23. November 2020 aus einem Corona-Risikogebiet nach Spanien einreist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Deutschland ist momentan als Risikogebiet eingestuft, wobei noch geklärt werden soll, ob die Einstufung landesweit oder regional vorgenommen wird.
Das Testergebnis muss auf Englisch oder Spanisch abgefasst sein und kann in elektronischer Form oder auf Papier vorgelegt werden. Testergebnisse in deutscher Sprache werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Wer keinen gültigen Test nachweisen kann, muss sich vor Ort testen lassen und außerdem mit einem Bußgeld ab 3.000 Euro rechnen. An einigen deutschen Flughäfen können Passagiere den geforderten PCR-Test vor dem Abflug durchführen lassen.
Unabhängig vom Herkunftsland oder dem PCR-Test müssen alle Einreisenden in Spanien nach wie vor ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen. Dies erzeugt einen QR-Code, der bei der Einreise vorzuzeigen ist. Außerdem wird bei der Ankunft am Flughafen die Temperatur gemessen. Eine Quarantäne-Regelung wie in Deutschland besteht in Spanien bisher nicht.
Abgesehen von den neuen Einreisebestimmungen ab dem 23. November gelten in Spanien weiterhin die landesweite Maskenpflicht und Abstandregeln.