Diese Verschärfung des Alarmzustandes tritt am Donnerstag, dem 26. März, in Kraft, um die Verbreitung des Coronavirus in Spanien einzudämmen
Foto von Nusa Urbancek auf Unsplash
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Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs in Spanien verhängte die Regierung am 14. März den Alarmzustand. Dieser sah ursprünglich die vorübergehende Schließung aller Geschäfte und Restaurants vor, mit Ausnahme von Supermärkten, Apotheken und anderen als lebensnotwendig erachteten Dienstleistungen. Hotels waren ursprünglich von dieser Maßnahme ausgenommen, um zu verhindern, dass Tausende von Touristen, die sich zu dieser Zeit auf spanischem Gebiet aufhielten, ihre Unterkunft verloren.

In einer überarbeiteten Fassung des Gesetztes, das den Alarmzustand regelt, hat die spanische Regierung nun jedoch die Schließung aller Touristenunterkünfte angeordnet, zu verhindern, dass sie zu einem möglichen Epizentrum für die Ausbreitung des Coronavirus werden. Diese Maßnahme betrifft rund 13.000 Hotels und Pensionen. Das spanische Gesundheitsministerium hat kürzlich in einem außerordentlichen offiziellen Staatsbulletin (BOE) eine Ministerialverordnung veröffentlicht, die Schließung von Hotels, Touristenunterkünften, Campingplätzen, Wohnwagenparks und ähnlichen Dienstleistungen in ganz Spanien festlegt. Dies geschah, nachdem verschiedene Hotels in der Region Madrid bereits freiwillig ihre Türen geschlossen und ihre Gebäude als Notkrankenhäuser angeboten hatten.

Die Schließung von Hotels und touristischen Einrichtungen muss erfolgen „sobald keine Gäste mehr eingecheckt sind“ und bis Donnerstag, den 26. März erfolgen. Die Regierung erklärte jedoch auch, dass die Überwachungs-, Sicherheits- und Wartungsdienstleistungen in diesen Einrichtungen weiterhin zulässig ist.

Die Behörden haben klargestellt, dass Langzeitunterkünfte offen bleiben können, vorausgesetzt, jede Unterkunft verfügt über die erforderliche Infrastruktur, damit die Bewohner die derzeit im Land geltenden Bedingungen der vollständigen Ausgangssperre einhalten können. Daher können Gäste, die sich vor der Erklärung des Alarmzustands bereits in einer Unterkunft für Langzeitaufenthalte befanden, bleiben, sofern sie sich in einem privaten Raum befinden und keine Gemeinschaftsbereiche nutzen müssen. Solche Einrichtungen dürfen jedoch bis auf Weiteres keine neuen Gäste aufnehmen.

Wenn Sie in einem Hotel untergebracht waren, das geschlossen werden musste, sollten Sie sich so schnell wie möglich an Ihre Botschaft wenden.