Es kann viele Gründe geben, warum sich ein Paar zur Scheidung entschließt, und es gibt viele Dinge, die während des Prozesses zu bedenken sind, einschließlich der Frage, was mit dem Heim der Familie geschehen soll. Für den Fall, dass ein Paar beschließt, sich zu trennen, finden Sie hier unseren Ratgeber für den Verkauf eines Hauses im Falle einer Scheidung in Spanien.
Verkauf von Immobilien in Spanien nach einer Scheidung
Wenn ein Paar in Spanien heiratet, dann entscheiden sich die Eheleute dafür, eine von drei Vereinbarungen oder Regelungen zu unterzeichnen, die im Folgenden näher erläutert werden. Bei der Aufteilung des Hauses im Scheidungsfall ist vor allem die für die Ehe geltende Regelung zu berücksichtigen:
- Gütergemeinschaft: Bei In diesem Ehevertrag – in Spanien als „Régimen de gananciales“ bezeichnet – werden alle Erträge und Zugewinne, welche die Ehegatten während der Ehe erzielt haben, zusammengelegt, d. h. alles gehört beiden Parteien zu gleichen Teilen. Wenn also ein Paar in Gütergemeinschaft heiratet und sein Vermögen gemeinschaftlich nutzt, wird zwischen zwei Arten von Vermögen innerhalb desselben unterschieden: Privatvermögen (das, was die Ehegatten vor der Gütergemeinschaft besaßen, und das, was jeweils einer Person gehört, wie Kleidung und sämtliche Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die keinen außergewöhnlichen Wert haben) und Gemeinschaftsvermögen (das, was durch die Arbeit oder den Fleiß der Ehegatten erwirtschaftet wurde und dem Paar gemeinschaftlich zusteht, sowie Einkünfte, die sowohl aus dem Privatvermögen als auch aus dem Gemeinschaftsvermögen, das während der Ehe begründet wurde, stammen). Dies wird durch Artikel 1347 des spanischen Zivilgesetzbuches geregelt.
- Gütertrennung: Diese Ehevereinbarung wird in Spanien als „Régimen de separación de bienes“ bezeichnet. Jeder Partner hat sein eigenes Vermögen, und es gibt kein gemeinsames. Somit verwaltet jeder Ehegatte auch sein eigenes Vermögen. Das bedeutet, wenn die Ehegatten gemeinsam Eigentum erwerben, treten beide als Eigentümer dieses Eigentums auf. Obwohl kein gemeinsames Vermögen besteht, müssen beide Ehegatten zu den ehelichen Aufwendungen beitragen. Dies wird durch Artikel 1437 des spanischen Zivilgesetzbuches geregelt.
- Zugewinngemeinschaft: Das „Régimen de participación“ bedeutet, dass jeder Ehegatte während der Ehe seine Vermögensautonomie behält, aber im Falle einer Scheidung oder Trennung ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird. Dies ist in den Artikeln 1411 bis 1434 des spanischen Zivilgesetzbuches geregelt.
So verkaufen Sie das Familienhaus im Falle einer Scheidung in Spanien
Beim Verkauf der Immobilie nach einer Scheidung in Spanien gibt es mehrere relevante Aspekte zu berücksichtigen.
Wie bereits erwähnt, müssen Sie beim Verkauf einer Immobilie die Art des ehelichen Güterstandes berücksichtigen und auch andere Faktoren bewerten, z. B. ob Sie gemeinsame Kinder haben oder ob die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, auch wenn diese minderjährig sind, kann die Immobilie verkauft werden. Dies ist jedoch nur mit richterlicher Genehmigung möglich. Der Richter wird stets auf das Wohl der Kinder achten.
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten und es mit einer Hypothek belastet ist, kann die Immobilie an einen Dritten verkauft werden. In diesem Fall kann ein formeller Verkauf erfolgen und der Erlös zur Tilgung des Hypothekendarlehens verwendet werden. Verbleibt nach Tilgung der Schulden ein Gewinn, kann dieser zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
In Bezug auf den ehelichen Güterstand, den Sie bei Ihrer Eheschließung vereinbart haben, können die folgenden Fälle auftreten:
1. Gütergemeinschaft: In diesem Fall müssen Sie berücksichtigen, dass das Haus, das Sie verkaufen möchten, nach der Scheidung im Verhältnis 50/50 geteilt wird und der erzielte Betrag daher zu gleichen Teilen aufgeteilt werden muss. Sie sollten auch bedenken, dass bis zur Auflösung der Ehe keine weiteren Schritte bezüglich des Verkaufs unternommen werden können.
2. Gütertrennung: Es ist nicht nötig, auf eine Auflösung der Ehe zu warten, da jeder Partner einen Teil des Vermögens besitzt. Sie müssen sich also nur über die Höhe und die Aufteilung des Geldes einigen.
3. Bei unverheirateten Lebenspartnern: Die Partner müssen sich einig sein, da sie jeweils Miteigentümer der Immobilie sind und die Bestätigung beider Parteien für den Verkauf der Immobilie erforderlich ist.
Immobilienverkauf in Spanien nach einer Scheidung ohne Vereinbarung zwischen den Parteien
Eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, ist der einfachste und schnellste Weg, um den Verkauf der Immobilie zu regeln, doch das ist nicht immer der Fall. Kommt keine Einigung zustande, wird ein Richter intervenieren. In den meisten Fällen und wenn keine Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, wird der Verkauf über eine öffentliche Versteigerung abgewickelt, bei der die Bedingungen für keinen der Partner vorteilhaft sind. Diese Versteigerungen bedeuten, dass jeder Interessent die Immobilie kaufen kann, was allerdings zu einem Preisverfall der Immobilie um 20–30% führen kann.
Die meisten Streitigkeiten beim Verkauf eines Familienheims im Falle einer Scheidung entstehen in der Regel bei der Einigung über den Preis und bei der Abwicklung der einzelnen bürokratischen Verfahren. Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, besteht darin, die Hilfe eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen, wie Sie ihn beispielsweise auf idealista finden können, und sich von ihm beraten zu lassen, damit beide Parteien eine Einigung erzielen können.