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Es ist wieder einmal an der Zeit: Wer in Spanien steuerpflichtig ist, muss seine Steuererklärung über die Website oder die App des spanischen Finanzamtes, der „Agencia Tributaria“, einreichen. Die Einkommensteuerklärung oder „Declaración de la Renta“ zur Berechnung der anfallenden Einkommensteuer (IRPF - Impuesto sobre la renta de personas físicas) kann seit dem 1. April abgegeben werden. Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung in Spanien ist der 30. Juni 2020.

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2019 fällt mitten in die aufgrund des Coronavirus verhängten Ausgangssperre in Spanien. Angesichts dieser Ausnahmesituation haben die Steuerpflichtigen mehr Fragen als gewöhnlich. Eine der häufig gestellten Fragen lautet, ob es eine Möglichkeit gibt, als Privatperson die Einkommensteuererklärung aufgrund des Alarmzustands später als gewöhnlich einzureichen (und somit zu zahlen) oder wie es aussieht, wenn man von Kurzarbeit oder Freistellung (ERTE) betroffen ist. Hier haben wir die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Wird die Frist für Steuererklärungen aufgrund des Alarmzustands verlängert?

Derzeit läuft die Frist für die Einreichung der Steuererklärung in Spanien mit den ursprünglich festgelegten Daten vom 1. April bis 30. Juni 2020. Es wurde jedoch bereits erklärt, dass die Frist eventuell bis September verlängert werden könnte, sollte sich der aktuelle Alarmzustand bis in den Mai oder sogar Juni hinziehen.

Kann ich trotzdem einen Termin vereinbaren und zum Finanzamt gehen?

Nach dem offiziellen Steuerkalender können Termine für die Einreichung Ihrer Steuererklärung in den Büros der „Agencia Tributaria“ ab dem 7. Mai 2020 online vereinbart werden. Diese persönlichen Termine werden ab dem 13. Mai wahrgenommen. Die Finanzämter sind derzeit jedoch aufgrund des Alarmzustands in Spanien geschlossen, und es ist noch nicht bekannt, ob sich aufgrund der Coronakrise Änderungen für die persönlichen Termine ergeben werden.

Ich muss die Angaben im Entwurf zur Steuererklärung ändern. Was kann ich jetzt tun?

In diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden, der Sie aus der Ferne durch den Prozess führen und Ihre Steuererklärung telematisch für Sie einreichen kann. Darüber hinaus kann er Ihnen vielleicht Tipps zu Steuerersparnissen geben.

Was mache ich, wenn ich in den letzten Wochen einen ERTE erhalten habe?

Der ERTE, d. h. vorübergehende Kurzarbeit oder sogar komplette Freistellung von der Arbeit, hat keinen Einfluss auf die diesjährige Steuererklärung, da Sie Ihre Steuern für das Jahr 2019 einreichen werden. Ein im Jahr 2020 angewandter ERTE wirkt sich auf die Steuererklärung aus, die Sie nächstes Jahr einreichen müssen.

Die Agencia Tributaria hat auch erklärt, dass Steuerzahler aufgrund der aktuellen Situation die Einreichung ihrer Steuererklärung nicht aufschieben sollten. Insofern Sie in der Lage sind, Ihren Entwurf online zu überprüfen und Ihre Angaben zu bestätigen, sollten Sie nicht zögern. Denken Sie daran, dass nicht jeder verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung in Spanien einzureichen. Wer im vergangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro brutto verdient hat und nur einen Gehaltszahler hatte, muss keine Erklärung abgeben. Die Höchstgrenze liegt bei 14.000 Euro, wenn das Einkommen von mehr als einem Zahler stammt.