Viele, die eine Immobilie in Spanien kaufen, wissen nicht, dass sie im darauffolgenden Jahr Grundsteuer (IBI) zahlen müssen. Das spanische Finanzamt verschickt keine Steuerbescheide, weshalb es an Ihnen liegt, herauszufinden, wie viel Steuern Sie entrichten müssen.
Die spanische Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles - IBI) wird auf Basis des Katasterwertes ermittelt, wobei auch andere Eigenschaften der Immobilie in die Berechnung einfließen, wie z. B. ob sie sich auf einem städtischen oder einem ländlichen Grundstück befindet. Die Nichtzahlung der Grundsteuer in Spanien kann schwerwiegende Konsequenzen haben.
Was ist die spanische Grundsteuer (IBI)?
Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) oder Grundsteuer, die in einigen Teilen Spaniens auch als SUMA bekannt ist, muss sowohl von Gebietsansässigen als auch von Gebietsfremden entrichtet werden. Wenn Sie also eine Immobilie in Spanien besitzen, müssen Sie unabhängig davon, ob Sie in Spanien gemeldet sind oder wo Sie Ihren Wohnsitz haben, jährlich Grundsteuer zahlen.
Die Grundsteuer wird von der Gemeindeverwaltung erhoben, in deren Gebiet die Immobilie steht. Sie ist einmal pro Jahr fällig (normalerweise von August bis November). Die Höhe der Steuer ist von Ort zu Ort unterschiedlich und wird als Prozentsatz des Katasterwerts ermittelt (0,4% - 1,1% des Katasterwerts pro Jahr).
Welche Bedeutung hat die IBI-Steuer?
- Die IBI-Steuer wird als Grundlage für die Berechnung aller immobilienbezogenen Steuern verwendet.
- Beim Verkauf der Immobilie muss der Käufer Zahlungsbelege der Grundsteuer der letzten 4 Jahre vorlegen.
Wann muss die Grundsteuer gezahlt werden?
Die Zahlungsfristen für die spanische Grundsteuer wird vom jeweils zuständigen Rathaus bestimmt und variiert daher. Normalerweise wird sie in einer einzigen Rate bezahlt, in einigen Gemeinden wird die anfallende Steuer in mehreren Raten zwischen Juni und November gezahlt. Laut Gesetz ist jeder, der am 1. Januar eines Jahres eine Immobilie in Spanien besitzt, zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Was passiert, wenn ich die Grundsteuer nicht zahle?
- Die Nichtzahlung der spanischen Grundsteuer kann zur Beschlagnahmung Ihrer Immobilie und deren anschließenden öffentlichen Auktion führen. Die spanischen Gemeinden sehen sich zunehmend sinkenden Einnahmen gegenüber und neigen dazu, die örtlichen Steuern sehr aggressiv einzutreiben, insbesondere, wenn es sich um Luxusimmobilien handelt.
- Die Einkommensteuer für Nichtresidenten kann nicht eingereicht und gezahlt werden (entweder vierteljährlich, wenn Sie zur Miete wohnen, oder jährlich als kalkulatorische Einkommenssteuer), da für die Berechnung der Steuer eine Kopie des IBI-Zahlungsbelegs erforderlich ist. Dies wiederum zieht Bußgelder und Verzögerungszinsen mit sich.
- Beim Verkauf übt der Anwalt des Käufers einen hohen Selbstbehalt aus, um sich so gegen nicht bezahlte IBI-Steuern der letzten 4 Jahre abzusichern.
- Als Käufer können Sie die Steuerrückerstattung von 3% des Verkaufserlöses (zuzüglich gesetzlicher Interessen) einbehalten. Wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, muss der Käufer 3% des Verkaufserlöses gesetzlich einbehalten und an das spanische Finanzamt zahlen. Nicht ansässige Verkäufer haben möglicherweise Anspruch auf eine Steuerrückerstattung auf die einbehaltenen 3% (vorbehaltlich der Kriterien), wenn sie mit ihren restlichen Steuerzahlungen auf dem Laufenden sind.