
Die Zahl der Coronavirus-Fälle in Spanien nimmt weiter zu. Da noch kein unmittelbares Ende der Pandemie oder der Ausgangssperre in Sicht ist, hat die spanische Regierung das Gesetzesdekret aktualisiert, das den Alarmzustand verhängt („estado de alarma“), der am vergangenen Samstag inkraftgetreten ist. Es wurden einige Mängel an den Vorschriften behoben und einige Vorschriften verständlicher erklärt. Hier werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Änderungen der Ausgangssperre in Spanien.
In Gruppen unterwegs sein
Die erste Änderung besagt, dass man nicht mehr in Gruppen einkaufen oder arbeiten dürfen. Während die ursprüngliche Bestimmung zur Regelung des Alarmzustands besagte, dass man seine Wohnung für bestimmte zwingend notwendige Aufgaben verlassen darf, wurde jedoch nicht festgelegt, dass das Unterwegssein in Gruppen nicht erlaubt ist. Dieser Mangel im Text wurde jetzt behoben.
Mit Kindern oder älteren Menschen ausgehen
Ein weiteres Problem, das in Bezug auf die Freizügigkeit geklärt wurde, ist das Ausgehen mit Kindern, da zunächst nicht klar war, ob Kinder einen Elternteil zum Supermarkt begleiten könnten. Die Aktualisierung der Vorschriften besagt jedoch, dass es bei Bedarf möglich ist, mit Kindern oder in Begleitung älterer oder behinderter Menschen einkaufen zu gehen. Denken Sie daran, dass ältere Menschen zu den am stärksten vom Coronavirus bedrohten Personen gehören. Treffen Sie daher die erforderlichen Vorkehrungen, um die Ausbreitung der Krankheit so weit wie möglich zu verhindern.
Mit dem Auto fahren
Die spanische Regierung hat auch erklärt, dass jedes Auto nur 1 Insassen haben darf. Ein zusätzlicher Passagier kann den Fahrer begleiten, wenn es dafür einen berechtigten Grund gibt. In diesem Fall muss der Passagier jedoch immer auf dem Rücksitz des Fahrzeugs sitzen, wobei beide Passagiere eine Maske tragen müssen. Es werden polizeiliche Kontrollen durchgeführt und entsprechende Bußgelder gegen diejenigen verhängt, die sich nicht an das Gesetz halten oder die keine angemessene Begründung geben können.
Sonstige Änderungen
Die neue Version der Regel enthält auch ein Verbot des Besuchs von Parks, Ausflügen in die Landschaft oder Strandbesuche. Diese Klarstellung erfolgte aufgrund der Tatsache, dass eine Gesetzeslücke, die sich aus einer mehrdeutigen Formulierung ergab, den Bewohnern grünes Licht zu geben schien, um diese Orte zu besuchen, solange die Anfahrt nicht über öffentliche Straßen erfolgte. Die Änderung stellt auch klar, dass bei Bedarf der Tierarzt aufgesucht werden darf.