Die spanische Regierung hat die Regelungen des seit dem 14. März geltenden Alarmzustands weiter verschärft. Nun müssen auch alle „nicht lebenswichtigen“ Unternehmen ihre Aktivität einstellen, um den Personenverkehr weiter einzuschränken, da sich nun viele weitere Arbeitnehmer gezwungen sehen, mindestens die nächsten zwei Wochen zu Hause zu bleiben. Durch diese Maßnahme soll die Ausbreitung des Coronavirus in Spanien aufgehalten werden, um das Gesundheitssystem, und insbesondere die Intensivstationen, zu entlasten.
Diese jüngste Maßnahme erfolgt etwas mehr als zwei Wochen nach Verkündung des Alarmzustands durch die spanische Regierung, bei der eine strikte Ausgangssperre verhängt wurde, während der die Bewohner nur aufgrund zwingender Umstände Ihre Häuser verlassen dürfen. Der Alarmzustand wurde zunächst für 15 Tage verhängt, anschließend jedoch bis zum 11. April verlängert.
Die Ankündigung der spanischen Regierung, die Ausgangssperre weiter zu verschärfen, hat viele Fragen aufgeworfen. Folgende Aktivitäten werden als wesentlich und daher unverzichtbar eingestuft:
- Tätigkeiten, die mit der medizinischen Versorgung zu tun haben (Apotheken, Arzneimittelhersteller usw.)
- orthopädische und optische Dienstleistungen
- Transport von Lebensmitteln und bestimmten Waren (einschließlich Lieferdiensten)
- öffentliche Verkehrsmittel (mit reduzierter Flotte)
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wasser-, Strom- und Gasversorgung
- Geschäfte, die Lebensmittel und andere Produkte verkaufen, die als lebenswichtig eingestuft werden (Supermärkte, Markthallen o. Ä.)
- Zeitungshändler, Tabakläden, Waschsalons und chemische Reinigungen
- Tierärzte und Betriebe, die Lebensmittel und Grundnahrungsmittel für Tiere verkaufen
- Tankstellen
- Telekommunikationsbetreiber
- Versicherungsunternehmen und Banken
- Autoreparaturdienste
- Geschäfte, die Technologie- und Telekommunikationsgeräte verkaufen oder reparieren
- Häfen und Flughäfen
- Presse, Radio und Fernsehen
- Sicherheitskräfte und Strafverfolgungsbehörden
Diese Aktivitäten werden zwar als wesentlich eingestuft, allerdings können die entsprechenden Firmen ihre Öffnungszeiten reduzieren. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitangeboten dürfen nicht fortgesetzt werden, ebenso wenig wie die Bautätigkeit. Zu beachten ist jedoch, dass diese Regeln auch nur für physische Geschäfte gelten. Einzelhändler, die online handeln, können ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen. Momentan verlassen sich viele Bewohner Spaniens auf den Lieferservice der Online-Händler.
In Bezug auf die Arbeitnehmer erklärte der spanische Präsident Pedro Sánchez, dass die Angestellten zunächst ihre üblichen Gehälter im Rahmen eines bezahlten Urlaubs erhalten würden, die versäumten Stunden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt schrittweise nachholen müssten. Außerdem sei daran erinnert, dass die Arbeit von zu Hause aus nicht von der Verschärfung der Ausgangssperre betroffen ist. Wer seine Arbeit aus dem Homeoffice heraus erledigen kann, darf dies weiterhin tun.