
Der Erhalt eines Goldenen Visums ist eine der beliebtesten Methoden, um ein Visum zu erhalten und das Recht zu erlangen, sich in Spanien (legal) aufzuhalten und zu leben. Tausende Antragsteller und ihre Familien haben seit 2013 von den „goldenen Visa“ profitiert.
- Ein Goldenes Visum macht Sie bei seiner Verlängerung nicht automatisch zum Steuerpflichtigen in Spanien, im Gegensatz zu jedem anderen Visum in Spanien. Dies ist ein einzigartiger Vorteil, der nur den Goldenen Visa vorbehalten ist. Kein anderes Visum in Spanien weist diese einzigartige Eigenschaft auf. Nur aus diesem Grund ist es für wohlhabende Investoren, die keine Steuern in Spanien zahlen möchten, besonders attraktiv.
- Es ermöglicht Ihnen, die 90/180-Tage-Grenze für den Aufenthalt in Spanien (und damit auch im Schengen-Raum/EU) außer Kraft zu setzen. Dadurch können Sie ungehindert nach Spanien einreisen. Sie können nach Belieben ein- und ausreisen und sogar Covid-Flugverbote umgehen, da Sie eine ausgewählte Aufenthaltsgenehmigung besitzen, die nur wenige Menschen haben.
- Klare Regeln. Zunächst für 3 Jahre, dann alle 5 Jahre verlängerbar.
- Kein Mindestaufenthalt erforderlich. Möchten Sie nur eine Nacht bleiben? Mit einem Goldenen Visum sind Sie abgesichert. Sie können je nach Wahl nur einen Tag oder das ganze Jahr in Spanien verbringen.
- Antrag im Schnellverfahren. Anträge für das Goldene Visum werden im Verhältnis zu anderen Visa-Anträgen stark beschleunigt. Goldene Visa werden innerhalb von 3 Wochen erteilt.
- Rationalisiert. Die Beantragung des Goldenen Visums ist (stark) gestrafft, sodass alle unnötigen bürokratischen Hürden, die andere Visa-Anträge schwerfällig machen, entfallen.
- Die gesamte Familie gilt als anspruchsberechtigt (auch Vorfahren in aufsteigender Linie, z. B. Großeltern)* (*vorbehaltlich bestimmter Kriterien)
- Sie können in Spanien arbeiten (optional).
- Führt zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (optional).
- Führt zur spanischen Staatsbürgerschaft (optional).
Es sei darauf hingewiesen, dass die spanische Regierung in den letzten Wochen ihre Absicht bekannt gegeben hat, die Obergrenze für Investitionen zur Erlangung eines Goldenen Visums von 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro anzuheben.
Wir raten allen, die mit dem Gedanken spielen, ein Goldenes Visum zu beantragen, dies sofort zu tun, bevor die Regierung die erforderliche Investitionsobergrenze in den nächsten Monaten um 100 % anhebt. Das Goldene Visum gilt rückwirkend für alle, die ab dem 28. September 2013 eine Immobilie in Spanien erworben haben.
Wir von LNA haben seit 2013 Hunderten von Antragstellern – und ihren Familien – geholfen, ein „goldenes Visum“ zu erhalten. Sie können ein Goldenes Visum durch uns in nur drei Wochen erlangen. Rufen Sie uns an!