
EU-Bürger haben große Freiheiten bei der Wahl ihres Wohnorts.
Dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist das Erlangen einer spanischen Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger im Vergleich zu Nicht-EU-Bürgern relativ einfach. Für einen langfristigen Aufenthalt müssen jedoch weitere rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.
In diesem Leitfaden erläutern wir den Vorgang, um als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung für Spanien zu erhalten, einschließlich der erforderlichen Unterlagen, der Vorteile einer Aufenthaltsgenehmigung und wie Sie zu einem späteren Zeitpunkt von einer befristeten zu einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung wechseln können.
Die Vorteile eines spanischen Wohnsitzes für EU-Bürger
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bietet sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürgern zahlreiche Vorteile. Spanien ist ein wunderschönes Land mit einer reichen Kulturgeschichte und vielen modernen Annehmlichkeiten, die ein komfortables und erfülltes Leben ermöglichen.
Im Gegensatz zu Nicht-EU-Bürgern, die ein Visum benötigen, können EU-Bürger ohne größere Einschränkungen in Spanien leben und arbeiten. Wenn Sie Kinder haben, dann können sie die spanischen öffentlichen Schulen besuchen, und Sie haben möglicherweise Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen. Auch der Umzug nach Spanien ist mit weniger logistischen Hürden verbunden.
Wer innerhalb der EU umziehen möchte, dem ermöglicht die spanische Aufenthaltsbescheinigung eine problemlose Einreise in Schengen-Länder ohne zusätzliche Grenzkontrollen.
Abgesehen von diesen Vorteilen können Sie nach fünf Jahren legalen Aufenthalts eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen und nach zehn Jahren möglicherweise die spanische Staatsbürgerschaft erwerben. Dies eröffnet EU-Bürgern die Möglichkeit, sich eine langfristige Zukunft in Spanien aufzubauen.
Wer muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Spanien kein Visum und können sich bis zu drei Monate lang ohne Anmeldung aufhalten. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Die folgenden Personen müssen ebenfalls einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen:
- Arbeitnehmer und Selbstständige – Personen, die in Spanien einen Arbeitsplatz gefunden oder ein Unternehmen gegründet haben.
- Studenten – Wer länger als drei Monate in Spanien studiert, muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügt, um den Aufenthalt zu finanzieren.
- Rentner und Ruheständler – Rentner müssen nachweisen, dass sie über finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt und über eine private Krankenversicherung verfügen, wenn sie nicht für das öffentliche System in Frage kommen.

Aufenthaltsbestimmungen für EU-Bürger
Es gibt eine Reihe von Kriterien, die EU-Bürger erfüllen müssen, um einen Aufenthaltstitel in Spanien zu beantragen.
Nachweis über finanzielle Mittel
Dies kann je nach Ihrer Situation ein Arbeitsvertrag, ein Nachweis über die selbstständige Tätigkeit oder ein Rentenbescheid sein oder Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass Sie über ausreichend Ersparnisse verfügen.
Ausreichender Krankenversicherungsschutz
Wenn Sie in Spanien arbeiten, sind Sie im öffentlichen Gesundheitssystem versichert. Andernfalls benötigen Sie eine private Krankenversicherung.
Personalausweis oder Reisepass
Zur Überprüfung Ihrer Staatsbürgerschaft ist ein Reisepass oder Personalausweis Ihres Heimatlandes unerlässlich. Sowohl Nicht-EU- als auch EU-Bürger sollten diesen bei ihrer Einreise nach Spanien mitführen.
Anmeldung des Wohnsitzes ( Padrón -Zertifikat)
Die Registrierung des Wohnsitzes (Empadronamiento) ist nicht bei allen Aufenthaltsanträgen erforderlich, wird aber häufig verlangt – je nach Provinz. Daher ist es ratsam, sich bei Ihrer örtlichen Gemeinde anzumelden, um Ihren Wohnsitz zu bestätigen.
So beantragen Sie als EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien
Schritt 1: Melden Sie sich bei Ihrer örtlichen Gemeinde an
Bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sollten Sie Ihren Wohnsitz im Rathaus anmelden. Dieser Vorgang ist bekannt als „Empadronamiento“ und für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen nützlich. Die Meldebescheinigung kann je nach Provinz für das Beantragen einer Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sein.
Um sich anzumelden, bringen Sie bei Ihrem Besuch im Rathaus Folgendes mit:
- Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag, Eigentumsurkunde, Stromrechnung oder eine unterschriebene Erklärung Ihres Vermieters zum Nachweis Ihrer Adresse.
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Meldebescheinigung, das sogenannte Padrón-Zertifikat.
Schritt 2: NIE-Nummer beantragen (Número de Identificación de Extranjero)
Die NIE (Ausländeridentifikationsnummer) ist für alle Ausländer in Spanien erforderlich. Diese benötigen Sie, um ein Bankkonto zu eröffnen, einen Mietvertrag abzuschließen oder Versorgungsleistungen zu beantragen.
Sie können eine NIE in Spanien oder beim Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen.
Um erfolgreich eine NIE zu beantragen, benötigen Sie
- Das ausgefüllte Formular EX-15.
- Ihren Reisepass und eine Fotokopie
- Das ausgefüllte Formular 790, Code 12 und die Zahlung der Gebühr
- Wenn Sie den Antrag im Namen eines Minderjährigen oder einer anderen Person stellen, können zusätzliche Dokumente wie eine Geburtsurkunde, Vormundschaftsunterlagen oder eine Vollmacht erforderlich sein.
Hinweis: In einigen Fällen können Sie Ihre NIE während des Aufenthaltsantrags erhalten.
Schritt 3: Registrierung als EU-Bürger
Sobald Sie Ihre Padrón-Bescheinigung (falls erforderlich) und Ihre NIE (falls separat beantragt) haben, besteht der nächste Schritt darin, sich offiziell als EU-Bürger in Spanien zu registrieren.
Dies geschieht bei der Oficina de Extranjería (Ausländerbehörde) oder einer dafür vorgesehenen nationalen Polizeistation in Ihrer Provinz.
Für den Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der Beschäftigung (bei Erwerbstätigkeit) bzw. Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel (bei Nichterwerbstätigkeit).
- Angaben zur Krankenversicherung (privat versichert, wenn Sie nicht angestellt oder selbstständig sind, oder Formular S1 für Rentner).
- Padrón-Zertifikat (manchmal erforderlich).
Im Falle der Genehmigung erhalten Sie eine grüne Aufenthaltsbescheinigung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión), die als Nachweis Ihres rechtmäßigen Wohnsitzes in Spanien dient.
Schritt 4: Anmeldung bei der Sozialversicherung
Wenn Sie in Spanien arbeiten oder sich selbstständig machen möchten, müssen Sie sich bei der Seguridad Social (Spanische Sozialversicherung) anmelden. Dies ist erforderlich, um Zugang zu Gesundheitsleistungen und Arbeitslosengeld zu erhalten.
- Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber diesen Vorgang in der Regel.
- Selbstständige müssen sich bei der Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) anmelden.
Nach der Registrierung erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer, die es Ihnen ermöglicht, Beiträge zum spanischen Sozialsystem zu leisten und davon zu profitieren.
Hinweis: Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, aber Zugang zur Gesundheitsversorgung benötigen, brauchen Sie möglicherweise ein S1-Formular (als Rentner) oder eine private Krankenversicherung.

Dauerhafter Wohnsitz und Staatsbürgerschaft in Spanien
Nach fünf Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt in Spanien können EU-Bürger eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese gewährt spanischen Staatsangehörigen ähnliche Rechte, einschließlich des Zugangs zu Gesundheits- und Sozialleistungen, ohne dass eine weitere Verlängerung erforderlich ist.
Nach zehn Jahren können EU-Bürger möglicherweise die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Spanien erlaubt jedoch grundsätzlich keine doppelte Staatsangehörigkeit mit den meisten EU-Ländern. Je nach Herkunftsland müssen Sie daher eventuell Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgeben.
Wohnsitz in Spanien für EU-Bürger
Spanien bietet EU-Bürgern ein relativ unkompliziertes Aufenthaltsrecht. Ob Sie aus beruflichen Gründen umziehen, Ihren Ruhestand in Spanien verbringen möchten oder einfach wegen einer Veränderung Ihres Lebensstils im Land wohnen möchten – mit der Sicherung Ihrer Aufenthaltserlaubnis können Sie alle Vorteile Spaniens legal nutzen.