Jeder weiß, dass sämtliche Produkte und Artikel, die wir kaufen, über eine Garantie verfügen: Autos, Waschmaschinen, elektrische Zahnbürsten... Aber wie sieht es mit den Renovierungsarbeiten aus, die Sie zu Hause durchführen lassen? Besteht auf sie auch eine Garantie?
Das Wichtigste, was zu diesem Thema zunächst gesagt werden muss, ist, dass Sie ALLES MIT EINER RECHNUNG durchführen lassen sollten, damit Sie mögliche Mängel reklamieren können (wir schreiben dies in Großbuchstaben, da wir uns der spanischen Angewohnheit, vieles ohne Rechnung abzuwickeln, bestens bewusst sind). Ohne Rechnung können Sie keinerlei Ansprüche geltend machen. Dies gesagt, fahren wir mit dem eigentlichen Artikel fort.
„Renovierungsarbeiten werden in einem bereits bestehenden Raum mit allen seinen vorhandenen Mängeln und Vorteilen durchgeführt; letzten Ende wirkt sich alles auf das Endergebnis aus. In vielen Fällen ist schwer festzustellen, ob die späteren Mängel auf eine schlechte Ausführung oder auf den allgemeinen Erhaltungszustand des Gebäudes zurückzuführen sind. Die Qualität der verwendeten Materialien sowie die Ausführung müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Manchmal kommt es zu Problemen, weil die Materialien ohne Beachtung der Vorschriften des Herstellers verwendet werden. In diesen Fällen ist Vorsicht geboten, da die Hersteller in diesen Fällen nicht für die verursachten Schäden verantwortlich sind,“ erklärt Pablo García vom Architekturbüro Atrezo Arquitectos.
Der Hersteller ist nicht verantwortlich, aber der Bauträger/Durchführer der Renovierungsarbeiten ist immer verantwortlich: „Das Problem ist, dass viele einfach von der Bildfläche verschwinden, da sie allein verantwortlich sind. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sie eine Haftpflichtversicherung haben (seguro de responsabilidad civil),“ fügt García hinzu. Entweder sie oder die Plattform, über die Sie den Auftrag erteilt haben (es existieren verschiedene Plattformen für die Vergabe von Renovierungsarbeiten).
Welche spanischen Gesetze regeln die Gewährleistung?
Zwei spanische Gesetze behandeln diese Begriffe: das Bauverordnungsgesetz (Ley de Ordenación de la Edificación) und das Zivilgesetzbuch (Código Civil). „Im Zivilgesetzbuch ist das Kapitel III der Bereitstellung von Bauleistungen und Dienstleistungen gewidmet. In Artikel 1591 wird eine Garantie von 10 Jahren auf versteckte Mängel und 15 Jahren für Mängel, die aus einer Nichteinhaltung des Vertrages entstehen (oder falls die Vorgaben aus dem Projekt nicht eingehalten wurden), festgelegt.“
Das Bauverordnungsgesetz (Ley 38/1999 vom 5. November) widmet im Kapitel IV 3 Artikel der Haftung und Gewährleistung:
- Artikel 17: Zivilhaftung der an dem Bauprozess beteiligten Agenten.
- Artikel 18: Verjährungsfristen für Beanstandungen.
- Artikel 19: Garantien für Sachschäden, die durch Mängel und Konstruktionsfehler verursacht werden.
Diese Artikel besagen folgendes: „Es besteht eine Frist von 10 Jahren für die Haftung für am Gebäude entstandene Schäden oder Mängel, die das Fundament, die Stützen, Balken, Schmiedeteile, tragende Wände oder andere Strukturelemente betreffen und die unmittelbar den mechanischen Widerstand und die Stabilität des Gebäudes gefährden. Das heißt, wenn unsere Renovierungsarbeit keine Strukturelemente berührt, kommt diese zehnjährige Garantie nicht zur Anwendung,“ erläutert der Architekt.
Es existiert eine weitere Frist von 3 Jahren für am Gebäude durch Baufehler oder Mängel an Einrichtungen entstandene Schäden, die die Bewohnbarkeit beinträchtigen. Ein Beispiel dafür ist das Vorhandensein von großen Feuchtigkeitsschäden, eine schlecht ausgeführte Sanitärinstallation, die den Eintritt von Insekten ermöglicht, usw.
„Der Konstrukteur haftet auch für Sachschäden, die auf Mängel oder Ausführungsmängel zurückzuführen sind, die Abschlusselemente innerhalb eines Jahres betreffen,“ erklärt der Sachverständige (Definiert wird ein Konstrukteur als derjenige, der die Arbeiten ausführt, unabhängig von der Größe der Firma: Großunternehmen, KMU oder Selbständiger).
Dies ist die interessanteste Gewährleistung und kann auf fast alle Renovierungsarbeiten angewendet werden: ein Jahr für die Elemente der Fertigstellung, d. h. Böden, Fliesen, Putze, Anbringung von Wasserhähnen, Wandschirme, Zimmerei-Arbeiten usw.
Um sicherzustellen, dass die Bestimmungen eingehalten werden, ist es zulässig, eine Bürgschaft oder eine finanzielle Garantie zu verlangen, um während eines Jahres den Ersatz der materiellen Schäden und Ausführungsmängel zu garantieren, die Elemente der Fertigstellung betreffen. Diese Versicherung kann bis zu 5% des Betrages der materiellen Ausführung der Arbeiten betragen.
Welche Vorgaben muss die Rechnung erfüllen?
Wir bestehen noch einmal auf dem Thema der Rechnung: Um Mängel beanstanden zu können, benötigen Sie eine Rechnung mit folgenden Elementen:
- Steueridentifikationsnummer (CIF) der Firma, sowie die Firmenanschrift. NIF, wenn es sich um einen Selbstständigen handelt.
- Die durchgeführten Arbeiten müssen detailliert aufgeführt sein. Je detaillierter die Rechnung, desto mehr Garantien bestehen für die durchgeführten Arbeiten.
- Der Nettobetrag muss von der Mehrwertsteuer (IVA) getrennt aufgeführt sein.
- Die Rechnung muss ein gültiges Datum haben.
- Sie muss von dem Selbständigen unterzeichnet oder von der Firma abgestempelt werden.


