Beratung zum Immobilienbesitz / Foto von Maria Ziegler auf Unsplash
Beratung zum Immobilienbesitz / Foto von Maria Ziegler auf Unsplash

Dies ist der zweite Teil einer zweiteiligen Serie, die sich mit Eigentum und Besitz in Spanien befasst. (1. Teil: Immobilienverkauf: Warum Sie Ihre Hausschlüssel nie vor Unterzeichnung des Kaufvertrages übergeben sollten)

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben endlich eine Immobilie in Spanien gekauft! Dies ist sicherlich ein aufregender Moment für den Käufer. Doch einige verschlagene Verkäufer nutzen den guten Glauben des Käufers, um nach Unterzeichnung des Kaufvertrags noch „ein paar Tage“ in der Immobilie zu verbleiben, bis sie einige Angelegenheiten geklärt haben.

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, sollten Sie niemals zulassen, dass der Verkäufer nach Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar in der Immobilie verbleibt.

Die vorgebrachten Ausreden fallen oft unterschiedlich aus. Oft handelt es sich um herzzereißende Geschichten, um Mitleid zu erregen:

  • „Wir sind in der Sommersaison und ich kann momentan keine bezahlbare Wohnung finden.“ (Ich habe kein Geld und kein Dach über dem Kopf, haben Sie Mitleid mit mir.)
  • „Ich bin etwas älter und brauche nur ein paar Tage, um etwas Papierkram zu erledigen. Im Handumdrehen ziehe ich aus." (Sehen Sie, ich könne Ihr Vater sein.)
  • „Mein Hund hält es im Hotel nicht aus. Mein Tierarzt glaubt, es ist besser, wenn er in seiner gewohnten Umgebung bleibt, bis wir zurück nach Deutschland ziehen.“ (Sie sind bestimmt ein Tierliebhaber, oder?)
  • „Ich werde medizinisch behandelt. Ich benötige mehr Zeit, bevor ich ausziehen kann.“ (Ich bin alt und krank, haben Sie Mitleid mit mir.)

Einige gewundene Verkäufer haben überhaupt nicht die Absicht, nach dem Verkauf die Immobilie zu verlassen. Warum sollten sie auch? Für Sie ist sogar vorteilhaft, die Wohnung nicht zu räumen:

  • Sie haben gerade den Kaufbetrag erhalten und verfügen über viel Bargeld.
  • Sie müssen keine Miete bezahlen, da sie in Ihrem Haus wohnen.
  • Sie müssen nicht umziehen, denn ihre sieben Sachen befinden sich bereits in der Wohnung.
  • Sie sind nicht für unbezahlte Steuern oder Rechnungen verantwortlich, da diese der neue Eigentümer bezahlen muss.
  • Der neue Eigentümer darf bloß nicht auf die Idee kommen, die anfallenden Steuern nicht zu zahlen, die Schlösser auszutauschen oder möglicherweise Strom oder Gas abzustellen, da er nämlich vom Verkäufer wegen unbefugten Betretens strafrechtlich verfolgt werden könnte.

Einige Verkäufer missbrauchen ihre Position und nehmen nicht nur den Kaufpreis in Empfang, sondern bleiben auch noch weiter in der Immobilie wohnen, ohne Miete zu zahlen.

Viele Käufer glauben, sie könnten sich einfach Zugang zur Immobilie verschaffen und die Türschlösser austauschen oder die Strom- oder Wasserversorgung abschalten. Diesbezüglich müssen wir Sie aber leider enttäuschen, denn das spanische Recht sieht diese Möglichkeiten nicht vor. Der Verkäufer könnte Anzeige erstatten (denuncia) und der Käufer könnte wegen illegalen Betretens oder Zwangs in Gewahrsam genommen werden. Dies liegt daran, dass der Verkäufer nur das Eigentum an der Immobilie übergeben hat, NICHT jedoch den Besitz.

Wenn der Käufer den Verkäufer aus der Immobilie räumen möchte, muss er einen Anwalt beauftragen und auf eigene Kosten ein umfassendes Räumungsverfahren beantragen. Diese dauern in Spanien durchschnittlich 6 bis 9 Monate. Für die nächsten 6 bis 9 Monate profitiert der Verkäufer also von einer kostenlosen Wohnung und hat dazu noch eine hübsche Summe auf dem Konto (ohne dabei Rechnungen oder Steuern zahlen zu müssen).

Fazit: Seien Sie vorsichtig. Lassen Sie niemals zu, dass ein Verkäufer nach Abschluss des Kaufvertrages in der Immobilie verbleibt. Bestehen Sie beim Notartermin auf der Herausgabe der Schlüssel. Ohne Schlüssel, keine Unterschrift.