Beachten Sie diese Tipps, bevor Sie dem Käufer die Schlüssel zu Ihrer Immobilie übergeben / Rudy und Peter Skitterians en Pixabay
Beachten Sie diese Tipps, bevor Sie dem Käufer die Schlüssel zu Ihrer Immobilie übergeben / Rudy und Peter Skitterians en Pixabay

Dies ist der erste Teil einer zweiteiligen Serie, die sich mit Eigentum und Besitz in Spanien befasst.

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen Käufer für Ihre Immobilie in Spanien gefunden! Jetzt sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der Sie beim Verkauf vertritt, insbesondere wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind.

Endlich ist der Moment gekommen und Sie haben einen Käufer für Ihre Immobilie in Spanien gefunden. Jetzt dürfen Sie bloß nicht unachtsam sein, denn eine verschlagene Käufer nutzen diesen Moment der Euphorie, um die Übergabe der Schlüssel vor Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar zu fordern. Diese Käufer haben meist nur eine geringe Anzahlung geleistet (normalerweise 10%), weshalb Sie sehr interessiert daran sind, in den Besitz der Immobilie zu gelangen, bevor Sie den Restbetrag bezahlen.

Die vorgebrachten Ausreden können unterschiedlich ausfallen (oft werden rührende Geschichten erzählt, um das Mitleid der Verkäufer zu erregen):

  • „Ich bin alleinerziehend und habe kleine Kinder. Ich brauche Zeit, um den Umzug alleine zu erledigen.“ (Sie haben Mitleid mit den kleinen Kindern, richtig?)
  • „Ich brauche nur ein paar Tage, um meine Sachen in die Wohnung zu bringen. Sie können mir vertrauen, Soundso ist mein bester Freund, Sie kennen ihn ja.“ (Natürlich können Sie einem Freund eines Freundes vertrauen.)
  • „Ich fange am Montag einen neuen Job an, ich kann nur dieses Wochenende umziehen.“ (Ich bin selber im Stress, das verstehe ich voll und ganz.)

Tatsache ist, dass Sie, sobald Sie jemandem die Schlüssel zu der Immobilie übergeben, dieser Person Ihren Besitz übergeben. Dies hat ernste rechtliche Auswirkungen, denn es verleiht dieser Person eine Reihe von Rechten, die Sie grundsätzlich von Ihrem eigenen Zuhause ausschließen. Um wieder Zugang zu erhalten, müssen Sie sich an ein Gericht wenden.

Aber was noch schlimmer ist: Sie haben bisher nur einen Bruchteil des Verkaufspreises erhalten und noch nichts beim Notar unterschrieben! In Spanien kann es mehrere Jahre dauern, bis die Gerichtsvollzieher jemandem aus einer Wohnung vertreibt. In der Zwischenzeit haben Sie viel Geld für Anwälte und das Gerichtsverfahren ausgegeben, unzählige Verkaufschancen an andere legitime Käufer verloren und Ihre Immobilie wurde möglicherweise von Ihrem potenziellen Käufer beschädigt. Ganz zu schweigen von all dem Stress, den Sie haben.

Tipp: Übergeben Sie NIEMALS die Schlüssel für Ihre Immobilie, bevor Sie nicht auf der gepunkteten Linie einer von einem Notar bezeugten Verkaufsurkunde unterschrieben haben und einen Scheck über den ausstehenden Verkaufspreis in der Hand halten.