Viele Autonome Gemeinschaften haben ihren Haushalt für das Jahr 2018 bereits genehmigt; die spanische Regierung geht davon aus, den Staatshaushalt für das laufende Jahr noch vor Ostern vorzulegen. Viele der autonomen Regionen haben Änderungen in den Bereichen der Steuern eingeführt, die in ihrer Gesetzeshoheit liegen.
Im Allgemeinen betreffen die Änderungen hauptsächlich die Erbschaftssteuer (Impuesto de Sucesiones), die Vermögenssteuer (Impuesto de Patromonio) und die Steuervergünstigungen bei der Einkommensteuer für die Vermietung und die Restaurierung von Wohnraum, obwohl die Neuerung im letzteren Fall erst in der Einkommensteuererklärung des kommenden Jahres angewandt werden kann. Mit Hilfe der Privatbank Andbank und des spanischen Verbandes der Steuerberater AEDAF gehen wir die wichtigsten Neuerungen jeder Autonomen Gemeinschaft in Bezug auf Immobilien, Investitionen, Erbschaften und Schenkungen durch:
Andalusien
1. Der Freistellungsbetrag bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wird von 450.000 Euro auf 1 Million Euro angehoben. In letzter Zeit wurde, aufgrund der Anwendung dieser Steuer, in Andalusien im Vergleich zum restlichen Spanien am häufigsten auf Erbschaften verzichtet.
2. Es wird eine Steuerermäßigung von 99 % mit einer Höchstgrenze von bis zu 180.000 Euro für die Schenkung von Immobilien, die Hauptwohnsitz sind, an Nachkommen mit einer Behinderung eingeführt. Dafür müssen u. a. bestimmte Bedingungen erfüllt werden: Die Behinderung des Empfängers muss rechtlich anerkannt sein; die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden; die Schenkung muss anhand einer öffentlichen Urkunde bescheinigt werden; und das Vermögen darf nicht mehr als 402.678,11 Euro betragen.
Aragonien
Laut AEDAF liegt eine gerichtliche Entscheidung vor, nach der das Haushaltsgesetzt für 2018 am letzten Tag des Monats Februar genehmigt werden soll. Nach dem bisher vorliegenden Text sieht die Regierung von Aragonien für das Jahr 2018 keine wesentlichen Änderungen der steuerlichen Gesetzgebung vor.
Asturien
Ende Dezember kündigte die Regierung von Asturien eine Verlängerung des Haushalts 2017 für 2018 an, so dass es keine neuen Steuern eingeführt werden.
Balearen
1. Die Steuerermäßigung für Investitionen in die Restaurierung von Wohnimmobilien wird von 15 % auf 50 % angehoben. Der Höchstbetrag liegt bei 10.000 Euro pro Steuerjahr, insofern die Bemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen nicht 30.000 Euro übersteigt (bei der gemeinsamen Veranlagung liegt die Obergrenze bei 48.000 Euro).
2. Die Steuervergünstigungen für die Vermietung von Wohnraum an bestimmte Gruppen ändern sich. Welche Gruppen sind betroffen? Zum Beispiel Steuerzahler unter 36 Jahren, Menschen mit einem Grad der körperlichen Behinderung von über 65 % oder der geistigen Behinderung von über 33 % sowie der oder die Elternteile, die mit ihren Kindern zusammenwohnen und das Sorgerecht für diese innehaben und Großfamilien. Die Höchstgrenze der Vergünstigung liegt zwischen 300 und 400 Euro; dazu darf die Einkommensteuerbemessungsgrundlage nicht 20.000 Euro übersteigen (34.000 bei der gemeinsamen Veranlagung).
3. Es wird eine neue Steuervergünstigung für die Vermietung von Immobilien als Wohnraum eingeführt. Diese entspricht 75 % der vom Steuerzahler getätigten Ausgaben für Mietausfallversicherungen mit einem Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr und insofern einige zusätzliche Bedingungen erfüllt werden (Der Mietvertrag muss eine Dauer von über einem Jahr haben, die Kaution muss registriert und die Erträge aus dem Mietverhältnis in der Einkommensteuererklärung des Vermieters aufgeführt werden).
4. Für die Vermietung von Wohnraum aufgrund der vorübergehenden Verlegung des Wohnsitzes aus beruflichen Gründen wird eine Steuerermäßigung von 15 % der anfallenden Kosten eingeführt, mit einem Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr. Dazu müssen bestimmte zusätzliche Bedingungen erfüllt werden.
Kanarische Inseln
1. Ab sofort können 10 % der Kosten für die energetische Sanierung des Hauptwohnsitzes von der Steuer abgezogen werden. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: Die Immobilie des Hauptwohnsitzes muss Eigentum des Steuerzahlers sein und die maximale Bemessungsgrundlage darf 7.000 Euro nicht überschreiten.
2. Bei Umbauarbeiten, um den Wohnraum behindertengerecht anzupassen, können 10 % der Kosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
3. Von den Steuerermäßigungen bei Schenkungen für den Kauf oder die Restaurierung des ersten Hauptwohnsitzes profitieren nun auch Schenkungsempfänger mit einem Grad der Behinderung von 33 % und nicht nur wie bisher über 33 %.
4. Bei den Steuerabzügen für Kosten, die bei der Restaurierung, Sanierung oder Renovierung der Wohnimmobilie, für Investitionen in den Hauptwohnsitz sowie für Umbauarbeiten zur Anpassung der Hauptwohnung gilt nun eine neue Obergrenze von 15 %.
Kantabrien
1. Alle Stufen der Vermögenssteuer wurden erhöht: Der Mindestsatz steigt von 0,02 % auf 0,24 %, während der Höchstsatz von 2,5 % auf 3 % steigt.
2. Bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer werden neue Steuersätze eingeführt. Die Stufen werden von 16 auf 4 reduziert; die Sätze liegen zwischen 1 % und 30 % (vorher lagen sie zwischen 7,65 % und 34 %).
3. Die Steuerermäßigungen bei der Erbschaftssteuer werden angepasst. Bei Erbschaften bis zu 100.000 Euro wird eine 100 %-ige Vergünstigung angewandt; bei Erbschaften über 100.000 Euro beträgt die Vergünstigung 90 % (vorher lag sie bei 99 %).
4. Es werden neue Bestimmungen bezüglich der Höchstgrenzen (bis zu 50.000 Euro bei Versicherungen), Ermäßigungen und Verwandtschaftsgrade eingeführt; die Steuervergünstigung bei Schenkungen von Todes wegen wird von 99 % auf 95 % gesenkt.
5. Bei der Grunderwerb- und der Beurkundungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados – ITP-AJD) wird auf belastende Grundstücksübertragungen der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 10% angewandt.
Kastilien-La Mancha
Der Haushalt dieser Autonomen Gemeinschaft sieht keine großen steuerlichen Änderungen vor. In Bezug auf Immobilien, Vermögen und Erbschaften sind keine Neuerungen vorgesehen.
Kastilien-Leon
1. Der Steuerfreibetrag bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer wird von 300.000 auf 400.000 Euro erhöht. Darüber hinaus wird eine Steuerermäßigung von 99% eingeführt, wenn der Erblasser oder Schenker ein Terrorismusopfer oder Oper geschlechtsspezifischer Gewalt ist oder wenn der Empfänger ein Terrorismusopfer ist.
2. Die Bemessungsgrundlage der 99 %igen Steuerermäßigung bei Geldspenden an Nachkommen zum Erwerb eines gewöhnlichen Wohnsitzes wird von bisher 120.000 Euro auf 180.000 Euro angehoben. Bei Empfängern mit einem Behinderungsgrad von mindestens 65 % wird die 99 %ige Ermäßigung bei Beiträgen bis zu 250.000 Euro gegenüber den bisherigen 180.000 Euro angewandt.
3. Die Grunderwerbsteuer (ITP) wird in bestimmten Fällen bei der Übertragung von Immobilien, die gewöhnlicher Wohnsitz sind, von 5 % auf 4 % reduziert.
4. Die Steuervergünstigungen für Mieter unter 36 Jahren werden erhöht. Im Normalfall können sie 20 % der Ausgaben von der Steuer absetzen, mit einer Höchstgrenze von 459 Euro (bisher 15 %). Bei Wohnungen in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern gilt eine Ermäßigung von 25 % mit einer Höchstgrenze von 612 Euro bzw. 3.000 Euro wenn der Ort weniger als 30 km von der Provinzhauptstadt entfernt ist.
Katalonien
Bis zur Bildung einer neuen Regionalregierung hat die Region weder neue Haushalte genehmigt noch bestätigt, dass die bestehenden verlängert werden. Derzeit gibt es daher keine Neuigkeiten im Steuerrecht.
Valencia
1. Bei der Einkommensteuer ändern sich die Bedingungen, um von den Vergünstigungen für die Miete des gewöhnlichen Wohnsitzes profitieren zu können. Ab sofort müssen Mieter und Vermieter den Zahlungsbeleg für die Grunderwerb- und Beurkundungssteuer ITP-AJD vorlegen.
Andererseits wird die Höchstgrenze auf 550 Euro und für Mieter bis 35 Jahre und mit körperlicher oder sensorischer Behinderung auf 700 Euro erhöht. Wenn die genannten Bedingungen an Alter und Behinderung erfüllt werden, liegt die Grenze bei 850 Euro. Darüber hinaus darf die Einkommensteuerbemessungsgrundlage bei der Individualbesteuerung nicht 25.000 Euro bei überschreiten (40.000 Euro bei der gemeinsamen Veranlagung).
2. Bei der Grunderwerb- und Beurkundungssteuer (TP-AJD) wird eine neue Ermäßigung bei Immobilienübertragungen an einen Immobilienmakler eingeführt, wenn die Immobilie im Anschluss als Hauptwohnsitz an eine natürliche Person verkauft oder vermietet wird. Die Vergünstigung 50 %, wenn die Immobilie vermietet wird oder wenn sie verkauft wird und vorher restauriert wurde. Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, beträgt der Steuernachlass 70%.
Extremadura
1. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird ein Nachlass von 99 % im Fall von Erbschaften von direkten Verwandten, von Eltern zu Kindern, von Kindern zu Eltern und zwischen Ehepartnern eingeführt.
2. Bei der Registrierung des Kaufs und der Finanzierung von Immobilien, die für den gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt sind und die Bewertung „Durchschnittswohnung“ haben, wird die Beurkundungssteuer auf 0,1 % reduziert.
Galicien
1. Bei der Einkommensteuer wird ein Steuernachlass für die Sanierung von Immobilien in historischen Stadtzentren eingeführt. Ganz konkret können 15% der investierten Beträge bis zu einer Höchstgrenze von 9.000 Euro abgezogen werden.
2. Bei der Vermögenssteuer gibt es nun Nachlässe für die Beteiligung an Unternehmen, die Immobilien in historischen Stadtzentren erhalten. Sie beträgt 100% der anteiligen Quote, insofern die Vermögenswerte mindestens für die Hälfte des Jahres einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet werden.
3. Bei der Grunderwerbsteuer (ITP) sind verschiedene Steuernachlässe vorgesehen, u. a.: ein 100 %iger Erlass bei Grundstückskäufen zur Förderung von Gewerbegrundstücken, die von öffentlichen Stellen getätigt werden, deren Funktionen oder Unternehmenszweck diesen Zweck umfassen; ein 100 %iger Erlass bei Verkäufen von Gewerbegrundstücken, die von öffentlichen Stellen getätigt werden, deren Funktionen oder Unternehmenszweck die Förderung dieser Grundstücke oder Grundstückskäufe zur Förderung von Gewerbegrundstücken durch öffentliche Auftraggeber umfassen, deren Funktionen oder Unternehmenszweck diesen Zweck umfassen.
La Rioja
1. Diese Autonome Gemeinschaft hat das Haushaltsgesetz momentan noch nicht genehmigt, obwohl die Vereinigung der Steuerberater Neuerungen in der Vermögenssteuer erwartet; hier soll ein Nachlass von 75 % auf die daraus resultierende positive Quote eingeführt werden.
2. Beim Erwerb von Wohnimmobilien entfallen einige der Vorteile bei der Entrichtung von Steuern wie z. B. der Grunderwerbsteuer (ITP) oder der Beurkundungssteuer (AJD), so dass es Steuervergünstigungen beim Kauf von Immobilien aus Vorbesitz und von Neubau-Immobilien gibt.
Madrid
Steuerpflichtige unter 35 Jahren, die zur Miete wohnen, können ab sofort 30 % anstatt der bisherigen 20 % von der Steuer absetzen, mit einem Höchstbetrag von 1.000 Euro (bisher: 840 Euro). Dies gilt auch für Mieter unter 40 Jahren, wenn sie arbeitslos sind oder Familienlasten tragen.
Murcia
1. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird ein Nachlass von 99 % für Familienmitglieder der Verwandtschaftsgrade I und II eingeführt, d. h. Ehepartner, Vorfahren, Nachkommen, Adoptiveltern und Adoptivkinder.
2. In Bezug auf diese Steuer werden auch bestimmte Verringerungen der Bemessungsgrundlage abgeschafft. Zum Beispiel bei der Schenkung einer Immobilie als gewöhnlicher Wohnsitz oder eines Geldbetrags für deren Erwerb; bei der Schenkung von Grundstücken, die für den Bau eines gewöhnlichen Wohnsitzes bestimmt sind; beim Kauf von Immobilien, die für die Gründung oder Erweiterung einer Tätigkeit als Selbstständiger, eines Unternehmens oder den Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen bestimmt sind; und für den Erwerb von Gütern, die zum kulturellen Erbe der Autonomen Gemeinschaft Murcias gehören.
Navarra
Es gibt Änderungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bisher wurde bei Erbschaften zwischen Ehepartnern oder festen Partnern und bei Verwandten in direkter Linie (z. B. Eltern und Kinder) ein Steuersatz von 0,8 % angewandt, unabhängig von der Höhe der Erbschaft. Ab sofort gilt ein Freibetrag von 250.000 Euro. Erbschaften und Schenkungen über diesem Betrag zwischen den Partnern werden weiterhin mit 0,8 % besteuert; zwischen Eltern und Kindern liegt dieser Steuersatz zwischen 2 % und bis zu 16 % ab 3 Millionen Euro.
Beim Immobilienkauf werden die Steuerermäßigungen abgeschafft, genauso wie die Vergünstigung von 40 % der Mieteinnahmen. Die Ermäßigungen werden nur noch angewandt, wenn die Vermietung durch Nasuvinsa erfolgt.
Baskenland
Der Verband der Steuerberater erinnert daran, dass das Baskenland ein besonderer Fall ist, da sich die Autonome Gemeinschaft in drei verschiedenen Foralstaaten aufteilt, von denen jeder einzelne einen Haushalt für sein entsprechende Gebiet abschließt: Biskaya, Guipuzkoa und Álava.
In Álava gibt es Neuerungen bei der Grundsteuer (IBI). Nach Angaben der Foralverwaltung wurde eine Steuerermäßigung von 50% eingeführt zugunsten von Immobilien, in denen Anlagen zur Nutzung der Sonnenergie oder anderer erneuerbarer Energien installiert wurden. Auch Immobilien mit der Energieeffizienzklasse A oder B können von dieser Vergünstigung profitieren.
Guipuzkoa hat Neuerungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer genehmigt, die neue Steuersätze für die Verwandtschaftsgrade II und III enthält. Generell beträgt der zu zahlende Mindestsatz 5,7 % und der Höchstsatz 42,5 %.
Die Verwaltung von Biskaya führt ebenfalls Änderungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Verwandtschaftsgrade II, III und IV ein, wobei der Mindestsatz 5,7 % und der Höchstsatz 34,5 % beträgt.