Entdecken Sie, welche Förderungen es 2025 beim Hauskauf gibt – wer berechtigt ist, was angeboten wird und wie Sie einen Antrag stellen können.
Wohnbeihilfe
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Eine große Herausforderung auf dem spanischen Immobilienmarkt besteht darin, dass Millionen von Menschen Schwierigkeiten haben, eine Immobilie zu erwerben. Dies betrifft insbesondere junge Leute, Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Personen sowie Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln.

Die makroökonomischen, arbeitsmarktpolitischen und sozialen Bedingungen, die Tatsache, dass zur Sicherung einer Hypothek erhebliche Ersparnisse erforderlich sind, der Mangel an Wohnraum zur Deckung der wachsenden Nachfrage und die steigenden Immobilienpreise stellen für alle, die nicht mehr zur Miete leben möchten, erhebliche Hindernisse dar.

Um diese Herausforderungen zu meistern, stehen Immobilienkäufern verschiedene Arten von Zuschüssen zur Verfügung. In diesem Artikel untersuchen wir die Möglichkeiten, auf die Sie im Jahr 2025 zugreifen können, wenn Sie in Spanien ansässig sind.

Welche Zuschüsse gibt es für den Erwerb eines Eigenheims?

Es gibt verschiedene finanzielle Anreize, die den Kauf und Verkauf von Immobilien unterstützen sollen und sich in der Regel an Gruppen richten, die einen größeren Förderbedarf haben.

Folgende Zuschüsse stehen beim Immobilienkauf zur Verfügung:

  • Direkte Hilfen in Form einer Garantie: Zum Beispiel die Hypothekenbürgschaft in Höhe von 20 % für junge Menschen und große Familien, die im Mai 2023 angekündigt, aber aufgrund von Verzögerungen bei der Ausarbeitung der Vorschriften erst Ende 2024 umgesetzt wurde.
  • Direkte Hilfen in Form von Ermäßigungen: Dazu gehören Ermäßigungen bei bestimmten Steuern, wie etwa der Stempelsteuer (AJD) und der Grunderwerbsteuer (ITP).
  • Zuschüsse zur Hypothekenzahlung: Diese Zuschüsse sollen die finanzielle Belastung derjenigen verringern, die eine Hypothek zurückzahlen, und helfen, die Auswirkungen steigender Zinssätze abzumildern, welche die persönlichen oder familiären Finanzen und die Fähigkeit, die monatlichen Zahlungen zu leisten, bedrohen könnten.

Auf diese Weise wird sowohl der Erwerb von Wohneigentum als auch dessen Erhalt in wirtschaftlich besonders schwierigen Zeiten unterstützt.

Zuschüsse für junge Immobilienkäufer

Immobilienkäufern stehen im Jahr 2025 mehrere staatliche Förderprogramme zur Verfügung, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt die Unterstützung junger Menschen und Großfamilien, die im Rahmen des staatlichen Wohnungsbauplans 2022–2025 angeboten wird.

Für junge Menschen bis 35 Jahre gibt es einen direkten staatlichen Zuschuss von bis zu 10.800 Euro, der auf 20 % des Kaufpreises der Immobilie begrenzt ist.

Voraussetzungen für den Eigenheimzuschuss für junge Menschen

Dieser Zuschuss gilt für Städte oder Ballungszentren mit höchstens 10.000 Einwohnern. Um sich zu qualifizieren, müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Preis der Immobilie darf 120.000 Euro nicht überschreiten
  • Der Standort muss in einer Stadt mit bis zu 10.000 Einwohnern liegen.
  • Die Immobilie muss für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren als gewöhnlicher und ständiger Wohnsitz genutzt werden.
  • Um sich für diesen Zuschuss zu qualifizieren, darf man kein Eigentümer oder Nutznießer einer anderen Immobilie in Spanien sein.
  • Das Haushaltseinkommen darf das Dreifache des öffentlichen Einkommensindikators (IPREM) nicht übersteigen, was 25.200 Euro pro Jahr in 14 Zahlungen entspricht. Diese Grenze erhöht sich für Menschen mit Behinderungen auf das Vierfache des IPREM (33.600 Euro pro Jahr) und für Menschen mit schweren Behinderungen auf das Fünffache des IPREM (42.000 Euro pro Jahr).

Bei dieser Unterstützung für den Kauf des ersten Eigenheims handelt es sich um eine regional verwaltete Förderung. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und Anspruch haben, dann müssen Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrer autonomen Gemeinschaft wenden, um den Antrag zu stellen.

Eigenheimkaufförderung für junge Menschen ab 35 Jahren
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Förderung für kinderreiche Familien

Die Förderung für Großfamilien beim Kauf einer Immobilie besteht in einer Ermäßigung der Grunderwerbsteuer (ITP) beim Kauf einer Bestandsimmobilie. Bei Neubauimmobilien fallen stattdessen Mehrwertsteuer oder IGIC (auf den Kanarischen Inseln) an.

So profitieren Großfamilien beispielsweise in der Autonomen Gemeinschaft Madrid von einem reduzierten ITP-Satz von 4 % im Vergleich zum allgemeinen Satz von 6 %, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Auf den Kanarischen Inseln genießen Großfamilien oder Alleinerziehende, die einen Erstwohnsitz erwerben, eine ITP-Ermäßigung von 1 % (statt der üblichen 6,5 %), sofern bestimmte wirtschaftliche Kriterien erfüllt sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei der ITP um eine Steuer handelt, die von den autonomen Gemeinschaften erhoben wird und der anwendbare Steuersatz bei 6 bis 11 % liegt, mit einigen Ausnahmen, wo niedrigere Steuersätze gelten (wie in der Gemeinschaft Madrid, in Navarra und auf den Kanarischen Inseln).

Jede autonome Gemeinschaft hat die Befugnis, ihre eigenen ITP-Ermäßigungen im Verhältnis zum allgemeinen Satz für Großfamilien, Alleinerziehende usw. festzulegen und die spezifischen Anforderungen anzupassen.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Abzüge für Großfamilien bei der Einkommensteuer, die durch regionale Regelungen noch weiter erhöht werden können. Im Steuerjahr 2024 beträgt der allgemeine Abzug für Großfamilien 1.200 Euro pro Jahr (entspricht 100 Euro pro Monat), wobei sich dieser Abzug für besonders große Familien auf 2.400 Euro pro Jahr (um 100 %) erhöht.

Die oben genannten Beträge können in Bezug auf die Einkommensteuer 2024 für jedes Kind, das Teil einer kinderreichen Familie ist, und wenn die Familie die für diesen Status erforderliche Mindestanzahl an Kindern überschreitet, um bis zu 600 Euro pro Jahr erhöht werden.

Außerdem kann mehr als eine Person Anspruch auf den Abzug für dieselbe kinderreiche Familie haben. In solchen Fällen wird der Betrag zu gleichen Teilen auf alle berechtigten Personen aufgeteilt, es sei denn, das Recht auf den Abzug wird auf eine Person übertragen, die dann den vollen Betrag erhält.

Ebenso gibt es einen Abzug für rechtsgültig getrennte oder unverheiratete Eltern mit zwei Kindern, die keinen Anspruch auf jährliche Unterhaltszahlungen haben (Alleinerziehende mit zwei Kindern), sowie für Vorfahren oder Nachkommen mit Behinderungen. Diese Abzüge sind ebenfalls Teil der Einkommensteuer.

Nicht zu vergessen sind außerdem mögliche Vergünstigungen bei der Grundsteuer (IBI) für Großfamilien, die je nach Stadt unterschiedlich ausfallen können.

Kredite für junge Leute und Großfamilien vom spanischen offiziellen Kreditinstitut

Eine weitere Unterstützungsform ist die Möglichkeit einer Hypothekenbürgschaft in Höhe von 20 % für den Erwerb des ersten Eigenheims durch junge Menschen und Familien mit minderjährigen Kindern.

Das bedeutet, dass Sie einen Kredit in Höhe von 20 % des Immobilienpreises beantragen können, der durch den Staat garantiert wird und Ihnen bei der Anzahlung hilft.

Diese Hilfe erleichtert es, den Anteil des Immobilienpreises zu leisten, den Finanzinstitute normalerweise bei der Gewährung einer Hypothek verlangen und für viele ein schwieriges Sparziel darstellen kann.

Wie die Regierung erklärt, werden diese Bürgschaften aus dem Haushalt des Ministeriums für Verkehr, Mobilität und Städteplanung finanziert und sollen „Gruppen, die zwar finanziell zahlungsfähig sind, aber nicht über ausreichende Ersparnisse verfügen, den Zugang zu den notwendigen Finanzmitteln für den Erwerb einer ersten Immobilie in Spanien erleichtern.“

Was sollten Sie beim Beantragen eines solchen Kredits beachten ?

Wohnbeihilfe für kinderreiche Familien
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Erstens stehen die Bürgschaften jungen Menschen zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Hypothekenaufnahme maximal 35 Jahre alt sind, sowie Familien, die minderjährige Kinder in ihrer Obhut haben (ohne Altersbeschränkung).

Sowohl junge Menschen als auch Familien mit Minderjährigen müssen ihren ersten dauerhaften Wohnsitz in Spanien erwerben und die spezifischen Anforderungen für dieses Bürgschaftsprogramm erfüllen. In sehr begrenzten Fällen kann es möglich sein, von diesen Darlehen zu profitieren, wenn Sie bereits eine Immobilie in Spanien besitzen.

In jedem Fall darf das individuelle Einkommen 37.800 Euro brutto pro Jahr (das 4,5-fache des öffentlichen Einkommensindikators, IPREM) nicht überschreiten. Wenn zwei Personen die Immobilie gemeinsam erwerben, verdoppelt sich die Einkommensgrenze.

Es gibt auch Verbesserungsfaktoren, die auf der Anzahl der Kinder und der Frage basieren, ob es sich um eine alleinerziehende Familie handelt. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird die Einkommensgrenze um das 0,3-Fache des IPREM (entspricht 2.520 Euro brutto pro Jahr) erhöht. Darüber hinaus kann die Grenze für alleinerziehende Familien um weitere 70 % erhöht werden. Außerdem wird das Vermögen der begünstigten Person auf maximal 100.000 Euro begrenzt.

Wenn die Immobilie eine Energieeffizienzklasse von mindestens D oder höher aufweist, können bis zu 25 % der Kreditsumme abgesichert werden.

Der Zeitraum für die Formalisierung von Hypotheken, die unter dieses Bürgschaftsprogramm fallen, endet am 31. Dezember 2025, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zwei Jahre, je nach Nachfrage und wirtschaftlichen Bedingungen.

Das zu garantierende Darlehen kann bis zu 100 % des niedrigeren Werts, entweder Schätzwert und Kaufpreis der Immobilie, betragen. 

Abschließend ist es wichtig zu beachten, dass diese Bürgschaft maximal 10 Jahre gültig ist, unabhängig von der Kreditlaufzeit oder davon, ob eine tilgungsfreie Zeit besteht. Darüber hinaus wird das Ministerium bis zu 20 % des Risikos des gesamten Kapitalbetrags jeder Hypothek zu gleichen Bedingungen mit dem Kreditinstitut teilen.

Vorteile bei der Hypothekenzahlung im Jahr 2025

Zusätzlich zu all dem oben Genannten wurden die Maßnahmen des Verhaltenskodex von 2022 für 2025 verlängert, um denjenigen zu helfen, die bereits eine Hypothek haben und mit den Auswirkungen steigender Zinssätze konfrontiert sind, allerdings mit gewissen Einschränkungen.

Insbesondere wurde die Antragsfrist für diese Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2025 bzw. bis Mai 2026 für Personen verlängert, die in Gebieten leben, die von den Sturzfluten im Oktober letzten Jahres betroffen waren.

Diese Maßnahmen sollen die Auswirkungen der Inflation auf Bürger mit Hypothekendarlehen abmildern. Infolgedessen werden einige der Bestimmungen in diesem Jahr aufgrund der Konjunkturabschwächung schrittweise abgeschafft.

Hier sind die Voraussetzungen, um für den Verhaltenskodex 2025 in Frage zu kommen:

  • Das Programm richtet sich an Personen, die Darlehen oder Kredite aufgenommen haben, die durch eine Hypothek auf ihren Hauptwohnsitz oder den nicht verschuldeten Hypothekengeber abgesichert sind, wobei der Kaufpreis 300.000 Euro nicht übersteigen darf, wie bis zum 31. Dezember 2022 festgelegt.
  • Die Einkommensgrenze für die Berechtigung zur Hypothekenbeihilfe bleibt im Jahr 2025 bei 38.000 Euro brutto das 4,5-fache des IPREM, wie im Jahr 2024). Darüber hinaus muss die Familie eine „wesentliche Veränderung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse“ (im Hinblick auf die Bemühungen um Zugang zu Wohnraum) erfahren haben oder es müssen „familiäre Umstände von besonderer Schutzbedürftigkeit“ eingetreten sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Hypothekenzahlung mehr als 30 % des Nettoeinkommens der gesamten Familie betragen muss.

Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf folgende Maßnahmen:

  • Erneuerung eines Hypothekendarlehens

Einerseits ist es möglich, die Rückzahlungsfrist um bis zu maximal 7 Jahre zu verlängern, ohne dass die Gesamtlaufzeit von 40 Jahren ab dem Datum der Kreditgewährung überschritten wird. Die Verlängerung der Frist kann jedoch nicht dazu führen, dass die monatliche Rate unter den Betrag sinkt, der zum 1. Juni 2022 gezahlt wurde.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, durch eine vollständige oder teilweise tilgungsfreie Zeit für den Kapitalbetrag die monatliche Rate auf den Betrag festzulegen, der am 1. Juni 2022 gezahlt wurde, oder auf den Betrag der ersten Rate für Darlehen, die nach diesem Datum formalisiert wurden. Dies kann für 12 Monate ab der Erneuerung festgelegt werden. Der nicht getilgte Kapitalbetrag wird mit einem Zinssatz verzinst, der sich aus einer Reduzierung des Nettokapitalwerts des Darlehens um 0,5 % ergibt.

Diese beiden Maßnahmen können zusammen angewendet werden.

  • Wechsel von einer Hypothek mit variablem Zinssatz zu einer Hypothek mit festem Zinssatz

Der Verhaltenskodex beinhaltet auch die Möglichkeit, die ursprünglich vereinbarte Formel zur Berechnung des Zinssatzes von einem variablen Zinssatz auf Grundlage des vom Kreditinstitut angebotenen Festzinssatzes in einen festen Zinssatz umzuwandeln.

Zum 31. Dezember ist jedoch der Vorteil erloschen, bei der vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Rückzahlung oder Amortisierung von Hypothekendarlehen und Krediten mit variablem Zinssatz – sowie bei der Umwandlung einer Hypothek von einem variablen in einen festen Zinssatz – keine Zinsen und Provisionen zu zahlen.

Wenn Sie von einer dieser Maßnahmen profitieren möchten, können Sie den Simulator der Bank von Spanien (BdE) verwenden. Geben Sie einfach die Angaben zu Ihrer Hypothek, Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ein, um zu sehen, für welche Leistungen Sie möglicherweise in Frage kommen und wie Sie diese beantragen können.