Grunderwerbsteuer Spanien, ITP
Grunderwerbsteuer Spanien, ITP

Die spanische Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) ist eine direkte Steuer, die auf die Übertragung von Vermögenswerten und auf Rechtsgeschäfte angewandt wird, die zwischen zwei natürlichen Personen zu Lebzeiten stattfinden, wie z. B. beim Autokauf, der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien oder der Verpachtung von Grundstücken. Sie wird nicht auf Vermögensübertragungen im Zuge von Erbschaften angewandt.

Grundlagen der Grunderwerbsteuer

Steuerpflichtig ist die natürliche Person, die den Vermögenswert oder das Recht erwirbt, d. h. normalweise der Käufer oder Mieter. Bemessungsgrundlage ist der Wert des übertragenden Gegenstandes oder Rechts. Der Steuersatz variiert je nach autonomer Gemeinschaft.

Kauf einer Immobilie aus Vorbesitz

Für die Berechnung der anfallen Grunderwerbsteuer muss die entsprechende Gesetzgebung jeder autonomen Gemeinschaft herangezogen werden, um den anzuwendenden Prozentsatz ausfindig zu machen. Im Falle von Immobilienkäufen gilt der Steuerwert der Immobilie als Bemessungsgrundlage. Dieser Wert kann von den Finanzämtern der autonomen Gemeinschaften auf unterschiedliche Weise berechnet werden.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert in den verschiedenen autonomen Verwaltungen, liegt üblicherweise aber, mit einigen Ausnahmen, zwischen 6% und 10%. In einigen Regionen kann je nach Finanzlage und Familiensituation des Käufers ein unterschiedlicher Steuersatz zur Anwendung kommen (z. B. bei Großfamilien), genauso wie der Steuerwert der Immobilie, der je nachdem, ob es sich um eine Sozialwohnung oder eine Luxusimmobilie handelt, auf verschieden Weise berechnet werden kann.

Immobilien zur Miete

Die Vermietung einer Immobilie zwischen zwei natürlichen Personen wird vom spanischen Gesetz ebenfalls wie eine Übertragung von Vermögenswerten innerhalb eines zeitlichen Rahmens betrachtet. Der Mieter muss die Grunderwerbsteuer für die Überlassung des Nutzungsrechtes an der Immobilie zahlen.

Als Bemessungsgrundlage dient die Gesamtsumme aller zu zahlen Mieten über den Zeitraum des vertraglich festgelegten Mietverhältnisses. Somit wird bei einer monatlichen Miete von 1000 Euro für eine Mietdauer von 3 Jahren mit einer Bemessungsgrundlage von 36.000 Euro gerechnet.

Die Grunderwerbsteuer, die bei der Miete von Immobilen anfällt, wird von den autonomen Gemeinschaften kaum eingetrieben. Der Mieter muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Unterschreiben des Mietvertrages die Steuer mittels des Formulars Modelo 600 beim spanischen Finanzamt begleichen. Die Steuereinnahmen in diesem Fall sind allerdings so gering, dass die meisten autonomen Gemeinschaften die Nichtzahlung meist nicht ahnden, obwohl das Gesetz entsprechende Geldstrafen vorsieht.