Der Ausbau der Vermietung an Urlauber auf Mallorca und den Nachbarinseln ist ausgebremst. Die Balearen-Regierung hat die so genannte Bettenbörse eingefroren. Bis 2026 wird die Regionalregierung keine neuen Lizenzen zur Ferienvermietung mehr ausgeben, auch die Zahl der Betten in den Hotels kann nicht mehr wachsen. So steht es in einer Zusatzvorschrift zum balearischen Tourismusgesetz, die per Eildekret verabschiedet wurde.
Inselräte sollen Kriterien erarbeiten
In den kommenden vier Jahren sollen die Inselräte ihre eigenen Voraussetzungen und Pläne für die Vergabe von Bettenplätzen – und dementsprechend Lizenzen – erarbeiten. Unter anderem sind die Inselräte angehalten, die touristische Belastung in ihren jeweiligen Gemeinden und Urlaubergebieten zu untersuchen. Die Intention der Regionalregierung ist es, Bettenplätze abzubauen. Denn sollten die Inselräte nicht reagieren, verfallen die noch bestehenden Kontingente. Im Juli 2020 deckelte der Inselrat Mallorcas die Zahl der Gästebetten. Maximal 430.000 soll es auf dem Eiland geben, 315.000 davon entfallen auf Hotels, 115.000 auf Ferienimmobilien.
20.000 neue Übernachtungsplätze liegen auf Eis
In diesem und im kommenden Jahr hätten rund 20.000 neue Übernachtungsplätze auf Mallorca, Ibiza und Formentera geschaffen werden können. Menorca regelt die Vergabe durch den Regionalplan der Insel. Doch auch dort gilt das Moratorium.
Bisher musste, wer Ferienvermietung betreiben wollte, eine Tourismuslizenz erwerben und dafür die entsprechende Zahl an Gästeplätze aus der Bettenbörse kaufen. Das ist nun nicht mehr möglich. Die Behörden nehmen keine neuen Anträge mehr an. Anträgen auf Vermietungslizenzen, die bis zum Tag der Veröffentlichung des Beschlusses im balearischen Amtsblatt am 11. Februar 2022 gestellt worden waren, werden noch bearbeitet.
Lizenz bei Verkauf bleibt bestehen
Des Weiteren ist es für Vermieter nicht mehr möglich, bereits bestehende Bettenplätze untereinander zu tauschen oder zu verkaufen. Wichtig ist allerdings zu wissen: Wird eine Immobilie mit Ferienvermietungslizenz verkauft, kann der neue Eigentümer diese auch weiterhin nutzen. An der Anzahl der Bettenplätze ändert sich nichts.
Verlust der Lizenz ist möglich
Werden Lizenzen zurückgegeben, stehen diese dem Markt nicht mehr zur Verfügung. Die Rückgabe einer Lizenz erfolgt auf Antrag des Eigentümers. Zudem können Vermieter ihre Lizenzen verlieren. Das kann bei Nichteinhaltung des Gesetzes passieren. So müssen Genehmigungen, die für Mehrfamilienhäusern und 60-Tage-Vermietung erteilt wurden, im Fünf-Jahres-Rhythmus erneuert werden. Die Gebühren für die Bettenplätze müssen dann erneut entrichtet werden. Auch wer seine Vermietungslizenz nach älteren Vorschriften (vor 2017) beantragt hatte, muss die Zulassung regelmäßig neu einholen.
Für Vermietungslizenzen, die vor 2017 erteilt wurden, gilt eine Nichtnutzungs-Frist von drei Jahren. Wenn festgestellt wird, dass die Immobilie in diesem Zeitraum nicht an Urlauber vermietet wurde, erlischt die Lizenz. Mitarbeiter des Inselrats von Mallorca überprüfen, ob Immobilien mit Vermietungsgenehmigung für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden oder nicht.
Renditen lockten Investoren
Als Alternative zur Hotelübernachtung hat sich die touristische Ferienvermietung auf Mallorca und den anderen Baleareninseln in den vergangenen Jahren etabliert. In der Corona-Pandemie erlebte sie einen regelrechten Boom. Gute Renditen lockten ausländische Investoren an. Wer nun eine Immobilie auf Mallorca kauft, die bereits über eine Ferienvermietungslizenz verfügt, wird diese auch weiterhin nutzen können. Wer jedoch ein Haus ohne Lizenz erwirbt, hat aktuell keine Möglichkeit die Vermietung an Urlauber zu legalisieren.
Keine steuerlichen Änderungen
Für steuerliche Nicht-Residenten bleibt die Einkommensteuer bei der Ferienvermietung gleich. Denn diese regelt das spanische Einkommensteuergesetz. Vermieter touristischer Unterkünfte müssen also auch weiterhin in Spanien quartalsweise die Einkommensteuererklärung einreichen.