
2020 war ein schwieriges Jahr für die Tourismusbranche in Spanien, einschließlich des Sektors der Ferienwohnungen. Nach monatelangen Reisebeschränkungen und Ungewissheiten für Eigentümer von Ferienwohnungen in Spanien bringt das Jahr 2021 wenig gute Nachrichten: Die spanischen Steuerbehörden haben klargestellt, dass Besitzer von Ferienimmobilien in Spanien auch für die Tage Steuern zahlen müssen, an denen die Immobilie nicht vermiete wird.
Normalerweise müssen Sie in Spanien, wenn Sie eine Immobilie besitzen und sie als Ferienhaus vermieten, Einkommenssteuer auf die Mieteinnahmen zahlen. Wenn Sie die Immobilie nicht vermieten, wird Ihr kalkulatorisches Einkommen besteuert. Während der Corona-Pandemie wurden jedoch viele Immobilienbesitzer in Spanien, die ihre Immobilie traditionell als Ferienhaus vermieten, mit mehr Steuern als erwartet belastet und wussten nicht, dass sie auch dann besteuert werden, wenn die Immobilie nicht vermietet wird.
Laut einer jüngsten Klarstellung der „Agencia Tributaria“, der spanischen Steuerbehörde, müssen Sie die unterstellten Beträge weiterhin bezahlen, wenn Sie eine Immobilie besitzen, die Sie als Ferienwohnung vermieten. Selbst wenn Sie aufgrund der Corona-Krise keine Gäste aufnehmen, müssen Sie Einkommensteuer für die Tage zahlen, an denen die Immobilie leer steht. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Eigentümer auch keine Kosten von dieser Steuer abziehen können.