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Der Kauf von Immobilien und der Abschluss von Darlehen zu deren Finanzierung sind auch vom Ausbruch des Coronavirus und dem erzwungenen Stillstand des öffentlichen Lebens betroffen. Während der im Zuge des Alarmzustands verhängten Ausgangssperre werden sämtliche Notartermine, die nicht als zwingend notwendig erachtet werden, verschoben.

Wenn der Käufer bereits eine Bank gewählt hat, bei der er das Darlehen für die Finanzierung des Immobilienkaufs aufnehmen möchte und die Zusage des Kreditinstitutes hat, besteht der letzte Schritt darin, den Vorgang vor einem Notar zu besiegeln.

Das Hauptproblem besteht darin, dass ein im Juni letzten Jahres in Kraft getretenes Hypothekengesetz den Verbraucher verpflichtet, sich an einen Notar zu wenden, um die Vertragsbedingungen (z. B. ESIS-Merkblatt) zu überprüfen und etwaige Zweifel zu klären. Dieser Termin muss persönlich wahrgenommen werden und der Notar ist zur Unterschrift eines Dokumentes verpflichtet, das belegt, dass der zukünftige Darlehensnehmer die Bedingungen des Darlehens versteht. Dieses Protokoll ist für die spätere Unterzeichnung des Darlehensvertrages und den Abschluss des Kaufvorgangs notwendig.

Aktuell sind aufgrund der Einschränkungen, die die Verbreitung des Coronavirus eindämmen sollen, nur dringend notwendige Aktivitäten erlaubt. Sollte dies der Fall sein, muss dieser Umstand vor dem Notar geltend gemacht werden, und falls der Notar die Dringlichkeit erkennt und die Unterschrift akzeptiert, müssen die Kunden unter ihrer eigenen Verantwortung unterschreiben.

„Dies bedeutet, dass auf Antrag des Kunden, der die Dringlichkeit behauptet und die Verantwortung für die Unterschrift übernimmt, Immobilienkäufe und Darlehen formalisiert werden können“, heißt es bei idealista/hipotecas.

Es ist jedoch auch wichtig, die persönliche Situation des Verkäufers zu kennen. Es ist möglich, dass es sich um eine Person handelt, die zu einer Risikogruppe gehört (z. B. eine ältere Person oder jemand mit Vorerkrankungen). Vielleicht handelt es sich auch um ein Paar mit Kindern, die nicht gleichzeitig das Haus verlassen können, um den Kaufvertrag zu unterschreiben. In diesen Fällen ist es verständlich, dass der Verkäufer die Unterzeichnung verzögern möchte.

Auf jeden Fall sollten Sie versuchen, den Vertrag so bald wie möglich zu unterzeichnen, insbesondere wenn Sie einen Anzahlungsvertrag (contrato de arras) mit einer Frist unterschrieben haben. Um Überraschungen zu vermeiden, können Sie sich auch mit dem Verkäufer auf eine Verlängerung dieser Frist einigen, um mehr Zeit für die Formalisierung des Verkaufs zu gewinnen.