
Fertighäuser haben sich zu einer der attraktivsten Optionen im Wohnsektor in Spanien entwickelt. Ihre schnelle Konstruktion, ihr Design und ihr Preis sind nur einige der Vorteile, die sie so beliebt machen. Aber was braucht man, um in Spanien ein Fertighaus zu bauen? Werfen wir einen Blick auf alle notwendigen Genehmigungen und deren Kosten.
Gesetzgebung für Fertighäuser in Spanien
Das erste, was Sie wissen sollten, wenn Sie ein Fertighaus in Spanien bauen möchten, ist, dass es denselben Gesetzen unterliegt wie traditionelle Konstruktionen. Das heißt, sie fallen unter das Bauordnungsgesetz (LOE) und das Technische Baugesetzbuch (CTE).
Auf welchem Grundstück kann ein Fertighaus gebaut werden?
Um ein Fertighaus in Spanien zu bauen, ist es notwendig, dies auf städtischem Grund zu tun. Dies ist ein Grundstück, das im Stadtplan einer Stadt oder Gemeinde enthalten ist und die Genehmigungen und Eigenschaften aufweist, die es ermöglichen, darauf zu bauen. Diese Grundstücke verfügen daher über alle notwendigen Dienstleistungen und müssen zu diesem Zweck über ein Wasserversorgungs- und Entwässerungsnetz, eine Stromversorgung und eine Straßenanbindung verfügen. Es gibt Ausnahmen, wo das Bauen auf ländlichem Land erlaubt ist, aber sie sind selten und haben viele Einschränkungen in Bezug auf Nutzung und Größe.
Um ein Fertighaus auf einem Grundstück in Spanien zu bauen, ist es notwendig, die städtebaulichen Vorgaben des Grundstücks zu kennen. Jede Gemeinde verfügt über einen eigenen Allgemeinen Stadtentwicklungsplan und eigene Gesetze zur Gestaltung der Wohnverhältnisse, die bei der jeweiligen Gemeinde angefragt werden müssen. Dies beinhaltet die maximalen Höhen, bebaubare Grundfläche und andere zu berücksichtigende Aspekte. Die Anforderungen sind für jeden Haustyp gleich, unabhängig von der Bauweise. Es ist notwendig, alle Genehmigungen einzuholen, sonst ist der Bau illegal.
Standortbegehungen und Besichtigungen
Vor dem Bau müssen eine Reihe von Standortbesichtigungen durchgeführt werden, um die Möglichkeiten und die Durchführbarkeit des Projekts zu überprüfen. Diese sind:
- Topographische Studie: skizziert die Geometrie des Grundstücks, auf dem das Haus gebaut werden soll. Die Preisspanne hierfür liegt zwischen 250 und 400 Euro.
- Geotechnische Studie: zeigt die Eigenschaften des Geländes und dient der Planung eines geeigneten Fundaments. Der Durchschnittspreis beträgt 725 Euro.
Ist für ein Fertighaus in Spanien eine Baugenehmigung erforderlich?
Bei Fertighäusern ist keine Baugenehmigung erforderlich, jedoch ein Bauplan. Dieser kostet zwischen 0,5% und 2% der Endkosten des Hauses.
Welche Steuern muss ich zahlen, um ein Fertighaus zu bauen?
Vor Beginn der Bauarbeiten müssen Sie die Bau-, Installations- und Bausteuer (ICIO) bezahlen, die in der Regel rund 4% der Endkosten der Arbeiten beträgt.
Außerdem muss die Mehrwertsteuer entrichtet werden. Für eine Privatperson, die ein eigenes Haus baut sind es 10%. Dieser Prozentsatz wird Monat für Monat mit fortschreitender Arbeit ausgezahlt. Auch für die Neubauerklärung ist eine Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados) zu entrichten, deren Kosten 1,5% des Gesamtbetrags betragen.
Welche Versicherung muss für den Bau eines Fertighauses in Spanien abgeschlossen werden?
- Entsorgung und Belegung von Gehwegen: Dies ist keine Versicherung, sondern eine Garantie, die am Ende der Bauarbeiten zurückgegeben werden muss, wenn keine Probleme vorliegen. Sie beträgt in der Regel etwa 1% der Endkosten, obwohl diese Summe von jeder Gemeinde abhängt.
- Zehnjahresversicherung (optional): Diese Versicherung ist nicht obligatorisch, es sei denn, das Fertighaus soll innerhalb von 10 Jahren nach seiner Errichtung verkauft werden. Die 10-Jahres-Versicherung deckt Schäden am Gebäude infolge von Mängeln, die in der Konstruktion auftreten und die Stabilität unmittelbar beeinträchtigen. Mit anderen Worten, wenn Sie der Bauträger sind, würden Sie sich selbst versichern, was wenig oder keinen Sinn macht.
Bewohnbarkeitsbescheinigung
Wenn das Fertighaus gebaut wird, muss es durch Beantragung der Bewohnbarkeitsbescheinigung, in Spanien als „Cédula de habitabilidad“ bekannt, legalisiert werden. Dieses Zertifikat dient der Legitimation der städtebaulichen Genehmigung des Projekts und weist nach, dass es für eine Wohnnutzung geeignet ist. Die Kosten sind minimal und nicht alle Gemeinden verlangen sie, was bei der Erstbezugslizenz nicht der Fall ist.
Lizenz bei Erstbezug
Diese wird bei der entsprechenden Gemeinde beantragt, wenn die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind. Sie kostet zwischen 0,5% und 1% des Gesamtpreises.
Grundbucheintragung eines Fertighauses in Spanien
Wie alle Immobilien müssen auch Fertighäuser in Spanien im Grundbuch eingetragen werden. Die Registrierung ist für die zukünftige Vermietung oder den Verkauf des Fertighauses unerlässlich. Die entsprechenden Gebühren liegen bei etwa 0,5% des Gesamtwerts.
Versorgungsleistungen
Schließlich müssen die Wasser- und Stromversorgungen der Immobilie beantragt werden. Sie kosten zwischen 500 und 700 Euro.