Was können Sie tun, wenn Ihr Vermieter sich weigert, die Kaution zurückzuzahlen?
So erhalten Sie Ihre Mietkaution in Spanien zurück
So erhalten Sie Ihre Mietkaution in Spanien zurück Kelly Sikkema on Unsplash

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien mieten, müssen Sie in den meisten Fällen und gemäß dem spanischen Mietgesetz (LAU) eine Kaution hinterlegen, um mögliche Schäden zu decken, die während des Mietverhältnisses entstehen können. Doch was passiert, wenn der Vermieter sich weigert, die Kaution am Ende des Mietvertrags zurückzuzahlen? Wir erklären, wie Sie in dieser Situation vorgehen können: So bekommen Sie Ihre Mietkaution von einem Vermieter in Spanien zurück.

In welcher Frist muss der Vermieter in Spanien die Kaution zurückzahlen?

Nach Beendigung eines Mietvertrages in Spanien hat der Vermieter eine Frist von 30 Tagen, um den Zustand der Immobilie zu prüfen. Wenn alles in Ordnung ist, muss die Kaution innerhalb dieser 30 Tage zurückerstattet werden. Im Schadensfall kann der Vermieter diesen Betrag einbehalten, um die nötigen Reparaturen zu bezahlen.

Wie fordere ich die Kaution von meinem Vermieter in Spanien zurück?

„Um die Kaution zurückzufordern, geht es zunächst am besten per E-Mail. Wenn der Vermieter nicht antwortet, müssen Sie dies per Bürofax tun“, erklärt Cesar García, Direktor von Acounsel Abogados.

Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen möchte?

„Wenn ein Vermieter die Rückzahlung der Mietkaution verweigert oder einen Betrag von der Kaution abziehen möchte, mit dem Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie vor Gericht gehen, um Ihre Rechte zu verteidigen. Das Problem ist, dass die zurückzuzahlende Summe meistens so gering ist, dass es sich nicht lohnt, einen Anwalt damit zu beauftragen“, erklärt García.

„Allerdings können Sie ab einer bestimmten Einkommensgrenze einen Rechtsanwalt und einen gerichtlich bestellten Rechtsanwalt für das Verfahren beauftragen oder bei einem Forderungsbetrag von weniger als 2.000 Euro dies auch ohne Anwalt tun“, fügt er hinzu.

Wann muss ein Vermieter in Spanien die Kaution NICHT zurückzahlen?

Ein Vermieter in Spanien muss die Mietkaution nicht zurückzahlen, wenn der Mieter einen Schaden verursacht hat, deren Behebung genauso viel oder mehr kostet als die Höhe der Kaution und wenn die Schäden am Eigentum nicht auf die normale Abnutzung des Mietobjekts zurückzuführen sind. Der Vermieter ist auch dann nicht zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet, wenn der Mieter eine Montsmiete schuldet oder andere Schulden beim Vermieter hat (Rechnungen von Versorgungsunternehmen usw.).

Wie hoch ist die Mietkaution in Spanien?

Gemäß dem spanischen Mietgesetz LAU, muss bei Vertragsabschluss eine Kaution in bar in Höhe einer Monatsmiete bei der Vermietung von Wohnraum und von zwei Monatsmieten bei der Vermietung zu anderen Zwecken bezahlt werden.

Muss ich erneut eine Kaution hinterlegen, wenn der Mietvertrag verlängert wird?

Während der ersten fünf Vertragsjahre bzw. der ersten sieben, wenn der Vermieter eine juristische Person ist, unterliegt die Kaution keiner Fortschreibung. Bei jeder Verlängerung des Mietvertrags kann der Vermieter jedoch verlangen, dass die Kaution erhöht wird, oder der Mieter kann verlangen, dass sie verringert wird, bis sie je nach Bedarf ein oder zwei Monatszahlungen der geltenden Miete entspricht.

Wo muss die Kaution in Spanien hinterlegt werden?

Der Vermieter ist verpflichtet, bei der für Wohnungswesen zuständigen Stelle seiner Gemeinde vorzusprechen, um den entsprechenden Betrag der vom Mieter gezahlten Kaution zu hinterlegen. Andernfalls kann eine Geldstrafe verhängt werden. In Madrid muss dies beispielsweise beim IVIMA (Instituto de la Vivienda de Madrid) erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung der Kaution in Spanien

Oft möchte der Eigentümer die Kaution nicht zurückzahlen, weil er behauptet, dass er die Immobilie nicht in dem Zustand vorgefunden hat, in dem er sie dem Mieter überließ. Um diese Situationen zu vermeiden, können Sie als Eigentümer oder Mieter die Immobilie beim Einzug fotografieren, um bei Beendigung des Mietverhältnisses einen zuverlässigen Nachweis über den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zu haben.