Steuererleichterungen für Vermieter in Spanien
Steuererleichterungen für Vermieter in Spanien Tolu Olarewaju on Unsplash

Juli. Ab diesem Monat des Jahres können Vermieter wieder mit hohen Mieteinnahmen rechnen. Haben Sie einmal versucht, im Juli, August oder September eine Wohnung oder ein Ferienhaus in Spanien zu buchen? Alles vergeben!

Eines der besten, wenn nicht das beste Geschäft in Spanien in den letzten 7 Jahren war der Kauf von Immobilien mit der Absicht, sie zu vermieten, insbesondere als Ferienhaus (kurzfristig). Die Immobilienpreise in Spanien haben sich nach der Pandemie (seit 2020) stark erholt, und wir beobachten auf breiter Front einen Kapitalzuwachs von 8,5 % im Jahresvergleich (in Küstengebieten und großen spanischen Städten ist es tatsächlich ein zweistelliger Anstieg!). Die Immobilienpreise sind in Spanien 11 Monate in Folge gestiegen und haben neue Höchststände erreicht.

Darüber hinaus wachsen die Mietrenditen seit drei Jahren in Folge jährlich zweistellig! Spanien ist jetzt das zweitgrößte Reiseziel der Welt und liegt nur hinter den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Aussicht, in Spanien zu investieren, sieht besser denn je aus. Sie können mit einer Nettomietrendite von 4,5 % pro Jahr rechnen.

Die Vereinigung von Kapitalzuwachs und steigenden Mietrenditen führt zu einer kombinierten sicheren Nettorendite von über 10 % pro Jahr!

Spanische Immobilien sind in den nächsten Jahren für kombinierte zweistellige Gewinne gut, ungeachtet der Zinsschwankungen, leicht zu gewinnender alternativer Anlagen (Anleihen, Rohstoffe, Kryptowährungen, Gold usw.) und dürftiger fester Renditen im Kontext historisch extrem niedriger Zinssätze.

Aber es wird noch besser!

Nachdem ich nun argumentiert habe, warum Buy-to-Lets tatsächlich eine ausgezeichnete Investition in Spanien sind, möchte ich mich hauptsächlich auf die enormen Steuervorteile konzentrieren, die allen gebietsfremden Vermietern offenstehen. Lesen Sie weiter.

Die für alle Nicht-Reisdenten verfügbaren Steuerabzüge gelten sowohl für Kurzzeitmieten (Ferienvermietung) als auch für Langzeitmieten

Nichtansässige Vermieter können enorme Steuererleichterungen für ihre Mieteinnahmen in Anspruch nehmen. Im Klartext können Vermieter davon ausgehen, dass ihre Steuern von unseren Buchhaltern um 70 % oder mehr gesenkt wird, wenn sie ihr vierteljährlich Ihr Mieteinkommen einreichen.

Folgende drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Vermieter ist in der Europäischen Union oder im EWR steuerlich ansässig (Ihre Nationalität spielt keine Rolle).
  • Die von Ihnen geltend gemachten Ausgaben stehen in direktem Zusammenhang mit der Instandhaltung der Immobilie, d. h. Reisekosten wären ausgeschlossen.
  • Sie haben Rechnunge mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, um Ihren Anspruch auf Steuererleichterung zu untermauern.

Nicht-Residenten in Spanien (obwohl EU-Residenten) können die folgenden Ausgaben von ihren vierteljährlichen Steuererklärungen abziehen (keine geschlossene Liste):

  • Zinsen aus einem Hypothekendarlehen (zum Kauf der Immobilie).
  • Lokale Steuern und Verwaltungsgebühren und Zuschläge.
  • Aufwendungen, die sich aus der Formalisierung von Mietverträgen ergeben.
  • Wartungskosten können verrechnet werden; Sanierungskosten (Verbesserungen) sind ausgeschlossen (können aber beim Verkauf der Immobilie geltend gemacht werden).
  • Hausgeld.
  • Prämien für Hausratversicherungen.
  • Sachreparaturen: Klempnerarbeiten, Dachdeckung, Malerarbeiten, Poolpumpe usw.
  • Rechnungen von Versorgungsunternehmen: Strom, Wasser, Gas, Internet und Festnetz.
  • Reinigung.
  • Concierge-, Garten-, Alarm- und Sicherheitsdienste (z. B. geschlossene Wohnanlage).
  • Anwaltskosten: zu 100 % steuerlich absetzbar! Ja, unsere Honorare sind auch steuerlich absetzbar, d. h. um Ihre vierteljährlichen Steuererklärungen zu berechnen und einzureichen.
  • Gebühren für die Immobilienverwaltung.
  • Anzeigenrechnungen von Immobilienportalen wie idealista: online/offline.
  • Marketingaufwendungen.
  • Abschreibung und Amortisation.
  • usw.

Um von diesen Steuererleichterungen profitieren zu können, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.