Pensionäre in Spanien
Pensionäre in Spanien

Die langen Jahre der Arbeit sind vorbei und endlich können Sie sich Ihren Lebenstraum erfüllen: Sie sagen Ihrem Leben im grauen Deutschland hasta la vista, um Ihren Ruhestand in Spanien zu verbringen. Warum auch nicht? Spanien bietet alles, was ein Mensch für sein Glück braucht: Sonne, gutes Essen, Sangria, endlose Fiestas, lange Spaziergänge am Strand... Bevor Sie jedoch Ihre Sachen packen und den Umzug organisieren, sollten Sie sich darüber informieren, wie der Bezug der deutschen Rente in Spanien abläuft.

Es gibt zwei verschiedene Modelle, nach denen Sie Ihre Rente in Spanien beziehen können und nach denen sie entsprechend besteuert werden:

  1. Wenn Sie in Deutschland erwerbstätig waren und Anspruch auf Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung haben, müssen Sie dieser Ihren Umzug bzw. die Verlegung Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes mitteilen. Die Rentenzahlungen können auf ein deutsches Konto, aber auch über das SEPA-Verfahren auf ein spanisches Konto erfolgen.
  2. Sollten Sie vor Ihrer Pensionierung in Spanien gearbeitet und Steuern gezahlt haben, ändert sich die Methode ein wenig. In diesem Fall müssen Sie Ihre Rente über das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) in Spanien beantragen. Dort werden Ihre Einzahlungen aus sämtlichen Erwerbstätigkeiten in beiden Ländern zusammengerechnet.

Vorsicht bei der Besteuerung

Alle in Spanien lebenden Ausländer, die Rentenzahlungen beziehen, müssen dieses Einkommen in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben, wenn sie zur Einreichung der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Die monatliche Rente wird als Einkommen aus Erwerbstätigkeit betrachtet und sollte daher in Ihrer jährlichen Steuererklärung aufgeführt werden.

Spanien hat verschiedene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterzeichnet und legt die folgenden Regeln fest:

  • Staatliche Renten müssen allgemein nicht versteuert werden. Sie werden in dem Land besteuert, in dem sie ausgezahlt werden. Zwischen Deutschland und Spanien existiert jedoch eine Sonderregelung, die vorsieht, dass deutsche Renten in Spanien versteuert werden, d. h. sie müssen in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.
  • Private Renten aus privater Beschäftigung müssen in Spanien besteuert werden, auch wenn sie von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt werden. Die meisten Vereinbarungen sehen vor, dass sie nur im Wohnsitzland besteuert werden sollen.