Bevor Sie sich dazu entscheiden, eine Immobilie in Spanien zu kaufen, müssen Sie zunächst entscheiden, ob Sie eine Neubau- oder Off-Plan-Immobilie (sobre plano, auf Spanisch) oder eine Immobilie aus Vorbesitz (reventa, auf Spanisch) erwerben möchten. Abhängig von der Objektart, die Sie kaufen, werden verschiedene Steuersätze angewendet.
Darüber hinaus haben die 17 autonomen Regionen Spaniens Gesetzgebungskompetenz und dürfen, im Rahmen einiger Bestimmungen, weitere regionale Steuern erheben. Dies bedeutet, dass z. B. auf eine Immobilie aus Vorbesitz, die in Madrid verkauft wird, nicht die gleichen Steuersätze angewendet werden wie auf eine auf Mallorca verkaufte Immobilie, da die Immobilien sich in verschiedenen Regionen mit unterschiedlichen Steuersätzen befinden.
Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Kauf sämtliche Steuern und Kosten von einem Anwalt überprüfen und bestätigen zu lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden (dies gilt übrigens auch für den Verkauf). Dazu müssen Sie einen Anwalt beauftragen, da diese Aufschlüsselung der Steuern und Kosten normalerweise nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Als Faustregel gilt, dass die tatsächlichen Anschaffungskosten 10-13% über dem Verkaufspreis liegen. Nachfolgend haben wir die gängigsten mit dem Kauf einer Immobilie in Spanien verbundenen Steuern und Gebühren zusammengestellt. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den untenstehenden Grafiken lediglich um eine allgemeine Beispielrechnungen handelt. Zur Überprüfung Ihres konkreten Kaufverfahrens sollten Sie die Dienste eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Auf alle Gebühren muss zusätzlich Mehrwertsteuer berechnet werden.
1. Neubau- oder Off-Plan-Immobilie
2. Immobilie aus Vorbesitz
Nachdem Sie den Kauf Ihrer Immobilie in Spanien erfolgreich abgeschlossen haben, fallen weitere Steuern sowie laufende Kosten an, wie z. B. jährlich anfallende Steuern oder Versicherungsprämien.