Mit diesen Steuern müssen Sie rechnen, wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen / Gtres
Mit diesen Steuern müssen Sie rechnen, wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen / Gtres

Wer sich dazu entscheidet, eine Immobilie in Spanien zu kaufen, sollte sich im Vorhinein über die damit verbundenen Steuern informieren. Hier erklären wir Ihnen, mit Unterstützung des Ökonomen und Steuerberaters José Miguel Golpe Saavedra, welche Steuern Sie beim Immobilienkauf an den Staat sowie an die Autonome Gemeinschaft oder die Gemeinde, in der sich Ihre Immobilie befindet, zahlen müssen.

Eine natürliche Person muss beim Kauf einer Immobilie in Spanien die folgenden Steuern zahlen.

  • Mehrwertsteuer (Impuesto sobre el Valor Añadido – IVA): Diese Steuer muss von jedem gezahlt werden, der eine Neubau-Immobilie erwirbt. Allgemein gilt eine Immobilie als Neubau-Immobilie, wenn sie direkt vom Bauträger gekauft wird, wenn auch mit einigen Ausnahmen, wie z. B. wenn die Immobilie vermietet wurde. Die Mehrwertsteuer wird auf Grundlage des Verkaufswertes berechnet, der im Kaufvertrag angegeben ist.
  • Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP): Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf von Immobilien fällig, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Somit wird die ITP normalerweise von jenen bezahlt, die eine Immobilie aus Vorbesitz kaufen oder wenn nach der Fertigstellung des Neubaus oder Beendigung der Sanierungsarbeiten jemand anderes als der Bauherr den Verkauf der Immobilie vornimmt. In diesem Fall muss die Grunderwerbsteuer ITP in der Autonomen Gemeinschaft bezahlt werden, in der sich die Immobilie befindet. Der Prozentsatz, der auf den Kaufpreis anzuwenden ist, hängt von der Autonomen Gemeinschaft und der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab.

Wer in Spanien Eigentümer einer Immobilie ist, muss mit weiteren, jährlich zu zahlenden Steuern rechnen:

  • Grundsteuer (Impuesto Sobre Bienes Inmuebles – IBI). Die Grundsteuer muss von allen natürlichen und juristischen Personen gezahlt werden, die am 1. Januar des laufenden Jahres eine Immobilie in Spanien besitzen. Sie ist an die Verwaltung der Gemeinde zu entrichten, in der sich die Immobilie befindet. Die Grundsteuer wird auf Grundlage des Katasterwertes der Immobilie berechnet und ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
  • Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de Personas Físicas – IRPF). Jede natürliche Person, die in Spanien eine Immobilie besitzt und ihren Steuerwohnsitz in Spanien hat (d. h. normalerweise, wenn jemand mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt), muss hier Einkommensteuer zahlen.
    • Wenn es sich um den gewöhnlichen Wohnsitz handelt, fallen keine Steuern an.
    • Bei leerstehenden Immobilien, die nicht der gewöhnliche Wohnsitz des Steuerzahlers sind, wird eine Einkommensberechnung auf Grundlage des Katasterwerts und der letzten Aktualisierung des Katasterwertes der Immobilie vorgenommen.
    • Wer seine Immobilie in Spanien vermietet, muss die eingenommenen Erträge und anfallenden Kosten angeben, aus deren Differenz sich die Rendite des Immobilienvermögens ergibt.
    • Wenn Sie sich entschließen, Ihre Immobilien in Spanien zu verkaufen, müssen Sie berechnen, ob Sie einen Vermögensgewinn oder -verlust erzielt haben. Bei Vermögensgewinnen und wenn es sich um Ihren gewöhnlichen Wohnsitz handelt und Sie den Gewinn oder einen Teil des Gewinns reinvestieren, könnten Sie, insofern Sie alle Bedingungen erfüllen, von einer Steuerbefreiung profitieren.
  • Einkommensteuer für Nichtansässige (Impuesto de la Renta de no Residentes – IRNR). Wenn jemand, der in Spanien nicht ansässig ist, Eigentümer einer Immobilie ist, muss er seine Steuern durch Einreichen der entsprechenden Formulare oder über einen Vertreter in Spanien zahlen. Eine natürliche Person ohne Wohnsitz in Spanien zahlt 19% oder 24% Steuern (abhängig vom Wohnsitz) auf das Einkommen, das sie durch die Vermietung ihrer Immobilie in Spanien erzielt. Hat der Eigentümer seinen Wohnsitz in der EU, Island oder Norwegen, können die mit der Immobilie verbundenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Der Gewinn wird mit 19% besteuert.
  • Wertzuwachssteuer (Plusvalía). Beim Verkauf einer Immobilie wird die sogenannte „Plusvalía“ fällig, eine Steuer, die auf die Wertsteigerung der Immobilie zu zahlen ist. Diese Steuer muss vom Verkäufer einer Immobilie an die Gemeinde entrichtet werden, in der sich die Immobilie befindet. Diese Steuer ist etwas umstritten, da sie auch dann fällig wird, wenn der Eigentümer mit dem Verkauf ein Verlustgeschäft macht.