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Möglicherweise haben Sie den Begriff „Mängelliste“ (snagging list auf Englisch) schon einmal gehört und fragen sich vielleicht, was dies eigentlich ist. Mängellisten werden in der Bauindustrie verwendet, um Fehler und Mängel beim Kauf von Neubau-Immobilien ab Plan zu beschreiben. Die Mängelliste wird normalerweise erstellt, sobald der Bauträger die Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug erhalten hat und kurz davor steht, die Schlüssel an den neuen Eigentümer zu übergeben und den Kaufvertrag zu unterschreiben.

Beim Kauf einer Neubau-Immobilie in Spanien ist es wichtig, dass die Mängelliste alle wichtigen Mankos enthält und diese zu Ihrer Zufriedenheit behoben worden sind. Bevor Sie die endgültige Zahlung an den Bauträger leisten, sollten Sie überprüfen, dass Ihr Eigenheim gemäß den erforderlichen Spezifikationen fertiggestellt wurde.

Normalerweise werden Sie ein oder zwei Monate vor Fertigstellung vom Bauträger benachrichtigt, um einen Inspektionsbesuch zu vereinbaren und Ihnen die Besichtigung der Immobilie zu ermöglichen. Seriöse Bauträger werden selbst ausgiebige Inspektionen durchführen und sich nach besten Kräften bemühen, alles vor dem rechtlichen Abschluss des Kaufes in Ordnung zu bringen.

Doch selbst beim besten Willen können manchmal Fehler übersehen werden. Idealerweise sollten Sie die Inspektion vor dem Einzug durchführen, damit der Bauträger Zeit hat, alle Fehler zu beheben, bevor Sie den Kaufvertrag endgültig unterschreiben. Der Hauptgrund dafür liegt darin, dass Ihr Anwalt vor Abschluss des Kaufvertrages einen Teilbetrag zurückhalten können, um damit Druck auf den Bauträger ausüben zu können, damit alle Mängel behoben werden. Wenn Sie den Gesamtbetrag ohne Weiteres überweisen, verlieren Sie diese Hebelwirkung, um etwaige Fehler zu beheben.

Die Inspektion der Immobilie können Sie entweder persönlich durchführen oder dafür einen Gutachter bestellen. Letzteres empfehlen wir dringend, da erfahrene Gutachter darin geschult sind, Fehler, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind, schnell zu erkennen und technische Berichte zu verfassen, die ihr Anwalt bei der Verhandlung mit dem Bauträger verwenden kann.

Was Sie bei der Mängelliste überprüfen sollten

  • Suchen Sie nach etwaigen feuchten Stellen.
  • Überprüfen Sie, ob Schimmelbildung besteht.
  • Untersuchen Sie, ob die Kacheln gleichmäßig und korrekt angebracht sind.
  • Prüfen Sie, ob die Wasserhähne dicht sind.
  • Überprüfen Sie, ob der Putz von den Wänden blättert.
  • Probieren Sie die installierten Elektrogeräte aus.
  • Achten Sie auf geeignete Abwasserleitungen.
  • Überprüfen Sie, ob alle Rollläden sicher sind und ob die Schalter funktionieren, wenn sie elektrisch sind.
  • Überprüfen Sie die Fenster und Wände auf Kratzer oder Macken.

Frageboden bei Immobilien ab Plan

  • Sind die Putz- und Malerarbeiten beendet? Gibt es Risse in den Wänden?
  • Lassen sich alle Türen und Fenster ordnungsgemäß öffnen und schließen?
  • Sind die Strom-, Telefon- und Internetanschlüsse so, wie auf dem Plan angegeben?
  • Wurden alle Elektrogeräte gemäß der Spezifikationen korrekt installiert? Angaben zu Marken und Modellen finden Sie im Memorandum Ihrer Immobilie. Wer Siemens-Haushaltsgeräte gekauft hat, möchte nicht stattdessen Ziemens-Geräte!
  • Wurden die Flies- und Malerarbeiten zu Ihrer Zufriedenheit fertiggestellt?
  • Sollten Sie bereits einen Wasseranschluss haben, überprüfen Sie, ob alle Wasserhähne (einschließlich Duschen, Bäder, Waschbecken und Außenhähne) funktionieren und ob die Toiletten ordnungsgemäß gespült werden.
  • Überprüfen Sie, ob Wasser und Strom vorhanden sind. Falls nicht, informieren Sie sich über die Verfügbarkeit, um an diesem Tag die Immobilie zu inspektioneren. Die meisten Versorgungsdienstleistungen können erst nach rechtmäßiger Fertigstellung der Immobilie beantragt werden und es wird einige Zeit dauern, bis Sie über alle Anschlüsse verfügen. Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie Ihre Immobilie am Tag der rechtlichen Fertigstellung bereits bezugsfertig ist.