
Die COVID-19-Pandemie hat viele negative Folgen, sowohl direkte als auch indirekte.
Direkt durch die Infektion und Erkrankung mit Todesfolge von Hunderttausenden schutzbedürftiger Menschen auf der ganzen Welt aus allen Altersgruppen.
Indirekt, indem wir unseren Lebensstil drastisch ändern müssen, während wir uns bemühen, sich an die neue Realität anzupassen und uns auf die neue Situation einzustellen. Um die am stärksten gefährdeten Mitglieder unserer Gesellschaft zu schützen, sehen sich die Regierungen gezwungen, unsere Grundrechte einzuschränken und damit unsere Bewegungsfreiheit. Auch nicht wesentliche Unternehmen wurden zeitweise zur Einstellung ihrer Produktionstätigkeit gezwungen. Doch im Grunde genommen hat die Coronakrise die Menschen in ihren eigenen vier Wänden eingesperrt.
In einer Wirtschaft mit steigender Arbeitslosigkeit sehen sich viele Paare finanziellen Schwierigkeiten gegenüber und sind zudem dazu gezwungen, rund um die Uhr unter einem Dach auszuharren - oft sogar noch mit ihren kleinen Kindern! Dies kann verständlicherweise zu Spannungen führen oder sogar Risse verursachen, wodurch die Beziehungen stark belastet werden.
Nicht alle Paare werden diese Belastungsprobe überstehen. In den letzten Monaten wurde bereits ein starker Anstieg der Scheidungsanträge verzeichnet.
In diesem Artikel erläutern wir ein spezielles rechtliches Verfahren, das in Spanien angewendet werden kann, um den Immobilienbesitz neu zu ordnen, was gemeinsamen Käufern eine erhebliche Steuerersparniss bringen kann. Die Auflösung des Miteigentums an einer Immobiliein Spanien ermöglicht es Miteigentümern, ihren Anteil an einer Immobilie steuerlich effizient zu gestalten, da der scheidende Miteigentümer seinen Anteil an einen bestehenden Miteigentümer übertragen kann. Dabei fällt keine Grunderwerbsteuer (je nach Region in Spanien 8% oder mehr), sondern lediglich 1,5% Stempelsteuer an.
Mit diesem Verfahren können Sie also 86% Steuern oder mehr sparen.
Klingt Interessiert? Dann lesen Sie weiter.
Auflösung des Miteigentums: Definition
Eine Auflösung des Miteigentums ist ein rechtliches Verfahren zur Neuordnung von Immobilienbeständen unter Miteigentümern, das die Steuerbelastung bei der Übertragung ausgehender Anteile optimiert.
Anforderungen
- Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen bereits Eigentümer der Immobilie sein, d. h. ein Ehepaar, das eine Immobilie unter gemeinsamen Namen besitzt.
- Einer von ihnen möchte seinen Anteil an den anderen Miteigentümer verkaufen.
- Wenn auf der Immobilie eine Hypothek aussteht, kann die Erlaubnis eines Kreditgebers erforderlich sein, um den scheidenden Kreditnehmer/Eigentümer von seinen Verpflichtungen zu befreien.
Wann eignet sich die Auflösung des Miteigentums?
Die Auflösung des Miteigentums eignet sich in einer Reihe von Fällen:
- Bei einer Scheidung oder Trennung. Paare, die gemeinsam Eigentum besitzen, können sich für eine Trennung entscheiden. Unter der Annahme, dass sie die Immobilie zu gleichen Teilen besitzen, beschließt einer von ihnen, seine 50% an seinen Ex-Partner zu verkaufen. Der Ex-Partner zahlt den entsprechenden Anteil.
- Erbschaften. Begünstigte einer Erbschaft, die ihren Anteil an einer Immobilie an einen Miterben übertragen, z. B. Schwestern, die gemeinsam eine Immobilie erben, übertragen sich ihre Anteile.
- Umstrukturierung von Immobilienbeständen zwischen Familie und Freunden. Stakeholder wie Familienmitglieder, Freunde oder Investoren, die eine Immobilie gemeinsam besitzen, können beschließen, ihre Beteiligungen neu zu ordnen.
Anfallende Steuern und Kosten
Sowohl Käufer als auch Verkäufer zahlen Steuern auf die Übertragung des Eigentums an der Immobilie
Käufer:
- 1,5% Stempelsteuer auf den gekauften Anteil*
- Anwaltskosten
- Notargebühren
- Grundbuchgebühren
* In einigen Regionen Spaniens liegt dieser Wert aufgrund der in Steuerfragen übertragenen Kompetenzen tatsächlich weit unter diesem angegebenen Steuersatz.
Verkäufer:
- Kapitalertragssteuer auf den verkauften Anteil
- Wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, kann ein Selbstbehalt von 3% ausgeübt werden.
Nützliche Tipps:
- Sie können gesetzlich auf die Zahlung von bis zu 86% oder mehr der Grunderwerbsteuer verzichten, wenn Sie das Miteigentum auflösen. Dies ist aus Sicht der Steuerersparnis optimal.
- Die Auflösung von Miteigentum kommt nur unter bereits bestehenden Eigentümern in Frage, nicht unter Einbeziehung von Dritten.
Zusammenfassung
Eine Auflösung des Miteigentums ist optimal, um die Steuerbelastung eines Käufers zu verringern. Tatsächlich sparen Sie so ganz legal 86% oder mehr Steuern.
Dieses Verfahren lässt sich jedoch möglicherweise nicht in allen Fällen anwenden. Lassen Sie sich in dieser Angelegenheit rechtlich beraten.