
Spanien ist das am zweithäufigsten besuchte Land der Welt und wird jedes Jahr von über 84 Millionen Touristen bereist. Es ist ein wunderschönes Land für einen Urlaub oder um dort zu leben. Das herrliche Wetter, das köstliche Essen, die erschwingliche Preise und die tollen Annehmlichkeiten, aber auch die (in einigen Regionen) extrem niedrigen Steuern ziehen viele Ausländer an. Manche der Touristen fällen die Entscheidung, sich in Spanien niederzulassen und eine Immobilie zu kaufen.
In den letzten Jahren hat Spanien zwei neue Einwanderungsprogramme mit erheblichen Steuervorteilen für diejenigen eingeführt, welche die Voraussetzungen erfüllen: das Beckham-Gesetz (benannt nach dem englischen Fußballspieler) und das Visum für digitale Nomaden. Ersteres gilt nur für EU-/EWR-Bürger, während letzteres nur für Nicht-EU-Bürger gilt. Die von beiden gebotenen Steuervorteile sind identisch und spiegeln sich gegenseitig wider.
Beide ermöglichen es den Antragstellern, KEINE Steuern auf im Ausland gehaltenes Vermögen oder Einkommen zu zahlen. Darüber hinaus zahlen die Antragsteller für das ausschließlich in Spanien erzielte Einkommen nur eine Pauschalsteuer, die lediglich einen Bruchteil der normalen Steuersätze ausmacht. Diese beiden Einwanderungsprogramme wurden gezielt dafür entwickelt, um ausländische Überflieger anzulocken, damit diese allein oder mit ihren Familien nach Spanien ziehen. Aufgrund der einzigartigen Steuervorteile erfreuen sich diese Programme bei ausländischen Antragstellern großer Beliebtheit (nähere Einzelheiten weiter unten).
Die größte Neuerung in diesem Jahr ist, dass das Goldene Visum nach einem Jahrzehnt ausläuft. Die Gültigkeit der Golden Visa endet in der ersten Aprilwoche 2025. Die wenigen Glücklichen, die sich rechtzeitig beworben haben, können sie jedoch auch in Zukunft problemlos verlängern.
Als allgemeine Regel gilt:
- Wenn Sie kein EU-Bürger sind und sich länger als 90 Tage am Stück in Spanien aufhalten möchten, müssen Sie ein Visum beantragen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Visa das Recht einräumen, in Spanien zu arbeiten.
- Wenn Sie EU-/EWR-Bürger sind und sich länger als 90 Tage am Stück in Spanien aufhalten möchten, müssen Sie eine spanische Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das ist günstig und schnell erledigt (dauert einige Wochen). Wir bieten diesen Service an: Spanische Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger (beinhaltet TIE-Karte und NIE-Nummer)
Mit diesen Visa können Sie überall in Spanien leben und haben die Qual der Wahl: Barcelona, Costa del Sol, Granada, Madrid, Málaga, Mallorca, Sevilla und Sotogrande.
Wir von LNA können Ihnen dabei helfen, in Rekordzeit und zu einem erschwinglichen Preis ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, um legal in Spanien leben zu können. Ihr Fall wird von einem unserer Einwanderungsanwälte mit Unterstützung eines unserer Visa-Manager bearbeitet.
Allgemeine Voraussetzungen für alle spanischen Visa
Anders als in anderen Ländern sind für die Beantragung eines Visums keine Mindestkenntnisse in Spanisch erforderlich. Obwohl dies zutrifft, rate ich Ihnen dringend, zumindest Grundkenntnisse der Sprache zu lernen, um sich besser in die spanische Gesellschaft einfügen und die Einheimischen verstehen zu können. Sie werden feststellen, dass die Einheimischen Ihre Mühe sehr zu schätzen wissen und Ihnen gegenüber viel aufgeschlossener sind. Spanisch lässt sich im Vergleich zu anderen Sprachen relativ leicht erlernen – es ist die zweitwichtigste Sprache der Welt und Amtssprache in 21 Ländern.
Die folgenden fünf Voraussetzungen sind für alle Visa-Typen Grundvoraussetzung:
- Nicht-EU-Bürger
- Abschluss einer privaten Krankenversicherung
- Sauberes Führungszeugnis, keine Vorstrafen (letzte 5 Jahre)
- Sie müssen finanziell unabhängig sein (Sie beziehen keine Sozialleistungen)
- Sie dürfen sich zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums nicht illegal in Spanien aufhalten
Überblick über die spanischen Visa
Spanien bietet fünf Visa für Nicht-EU-Bürger an.
Wir von der LNA können Ihnen bei allen fünf unten aufgeführten Visa behilflich sein (auch beim Beckham-Gesetz, bei dem es sich nicht um ein Visum, sondern um eine Steuerregelung für EU-Bürger handelt).
Manche Visa sind für Antragsteller besser geeignet als andere, andere bieten einzigartige Steuervorteile.
1. Goldenes Visum – Investorenvisum
Dies ist die Königin aller Visa.
Die spanische Regierung hat angekündigt, dass sie dieses Visum abschaffen wird. Es hätte am 31.12.2024 auslaufen sollen. Im Januar wurde jedoch ein neues Gesetz verabschiedet, das eine dreimonatige Schonfrist für die Beantragung im Jahr 2025 einräumt. Goldene Visa enden nun offiziell am 3. April 2025.
Während dieser dreimonatigen Übergangszeit werden Anträge auf ein Goldenes Visum weiterhin angenommen und Anträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch ausstehen, werden weiterhin normal geprüft.
Das Visum für Investoren ist für wohlhabende Antragsteller aus Nicht-EU-Ländern gedacht. Es ist allgemein als „Goldenes Visum“ bekannt. Es handelt sich um ein Visum der Extraklasse, das den privilegierten Inhabern quasi den roten Teppich ausrollt und alle bürokratischen Hürden mühelos überwindet. Der Zweck ist es, ausländische Investitionen in Spanien zu fördern. Es gibt viele verschiedene Wege, um ein Goldenes Visum zu erhalten, doch der beliebteste (und kostengünstigste) ist die Investition in spanische Immobilien. Dazu müssen 500.000 Euro in eine oder mehrere Immobilien investiert werden.
Goldene Visa gelten rückwirkend, das heißt, dass jeder Nicht-EU-Bürger, der am oder nach dem 28. September 2013 eine Immobilie in Spanien im Wert von über 500.000 Dollar gekauft hat, dafür in Frage kommt.
Anders als bei den anderen vier nachfolgend aufgeführten Visa ist die Verlängerung nicht an den Nachweis geknüpft, dass Sie das ganze Jahr über in Spanien leben. Sie basiert auf der Beibehaltung der Investition. Diese Möglichkeit, die 90- bzw. 180-Tage-Regel zu umgehen und nicht „gezwungen“ zu sein, in Spanien zu leben, macht dieses Visum so einzigartig und erklärt, warum es bei wohlhabenden Personen so begehrt ist.
Ein weiterer zu berücksichtigender Punkt ist, dass ein Goldenes Visum das EINZIGE Visum in Spanien ist, mit dem Sie nicht zu einem Steueransässigen in Spanien werden, sobald Sie es erhalten haben.
Wenn Sie in Spanien keine Steuern zahlen möchten (auf Ihr weltweites Einkommen und Vermögen) und die 90-Tage-Regelung umgehen möchten, dann ist dies das richtige Visum für Sie. Goldene Visa berechtigen dazu, in Spanien zu arbeiten (optional).
Dieses Visum gilt für 3 Jahre und wird von uns in weniger als 3 Wochen beantragt.
Geeignet für:
- Wohlhabende Antragsteller, die 500.000 Euro in spanische Immobilien investieren
- Wohlhabende Antragsteller, die 1 Million Euro bei einer spanischen Bank hinterlegen
- Wohlhabende Antragsteller, die 2 Millionen Euro in spanische Staatsanleihen oder 1.000.000 Euro in Aktien börsennotierter spanischer Unternehmen investieren
- Geschäftsprojekt. Entwickeln Sie in Spanien ein Geschäftsprojekt, das Arbeitsplätze schafft, bedeutende sozioökonomische Auswirkungen hat oder wissenschaftliche und technologische Fortschritte beinhaltet
Weiterführende Literatur: Das Goldene Visum in Spanien erklärt
2. Visum für digitale Nomaden (steuerfreies Visum)
Nach dem Ende des Goldenen Visums, das für April dieses Jahres geplant war, ist dies das nächste Visum, das in Spanien am meisten nachgefragt wird. Visa für digitale Nomaden gelten für Familienmitglieder, d. h. Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren. Es ermöglicht den Antragstellern, von Spanien aus zu arbeiten, sprich im Home-Office.
Der Hauptvorteil ist die bevorzugte Besteuerung. Für Antragsteller gilt ein spezielles Steuersystem, bei dem sie im Gegensatz zu den Standardsteuersätzen, die für spanische Steueransässige gelten, extrem niedrige Steuern (oder in den meisten Fällen überhaupt keine!) zahlen. Dieses Visum gilt für 3 Jahre und wir erhalten es in weniger als 3 Wochen.
Wichtige Steuervorteile:
- Keine Steuer auf Vermögen und Einkommen im Ausland. Dies ist besonders für Antragsteller interessant, die über beträchtliches Vermögen und Einkünfte im Ausland verfügen (etwa Vermögensmillionäre bzw. HNWIs), und in Spanien steuerfrei bleiben würden.
- Sie zahlen einen einheitlichen Steuersatz von 24 % auf die ersten 600.000 Euro Ihres Bruttojahreseinkommens in Spanien. Das bedeutet eine Steuerersparnis von 50 % oder mehr für das Einkommen, das ausschließlich in Spanien erzielt wird.
- Keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung 720 (im Gegensatz zu Steueransässigen in Spanien)
- Keine Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögenssteuer (im Gegensatz zu Steueransässigen in Spanien)
- Automatische Steuerstundung auf Abruf (im Gegensatz zu spanischen Steueransässigen)
Geeignet für:
- Internationale Arbeiter im Home-Office
- Selbstständige (Freiberufler), die ihr Auslandsgeschäft aus der Ferne verwalten
- Millionäre (HNWIs) und Superreiche (UHNWIs)
Weiterführende Literatur: Das Visum für digitale Nomaden erklärt (steuerfreies Visum)
3. Heiratsvisum – Visum zur Familienzusammenführung
Dieses Visum ist für Familien oder Paare gedacht, die innerhalb und außerhalb der EU getrennt wurden. Ziel ist es, sie innerhalb der EU schnell wieder zusammenzuführen. Obwohl diese Art von Visum im Volksmund als „Heiratsvisum“ bezeichnet wird, wäre die Bezeichnung „Familienvisum“ angemessener.
Es geht weit über ein Ehepaar hinaus und sollte im weiteren Sinne verstanden werden, wie bei einer Familienzusammenführung. Wie der Name schon sagt, müssen die Paare verheiratet sein (einschließlich gleichgeschlechtliche Partner), das ist die Hauptanforderung. Alternativ kann es sich auch um eine Lebenspartnerschaft handeln. Mit diesem Visum haben Sie das Recht, in Spanien zu arbeiten. Dieses Visum ist mit geringen Gebühren verbunden und wird im Schnellverfahren bearbeitet, das zwischen einer und vier Wochen dauert. Das Visum ist für 5 Jahre gültig.
Geeignet für:
- Getrennte Familienangehörige, die innerhalb der EU zusammengeführt werden möchten
- Verheiratete Paare
- Unverheiratete Paare
Weiterführende Literatur: Das Heiratsvisum erklärt
4. Rentnervisum – nicht-gewinnorientiertes Visum (NLV)
Dies ist das spanische Rentnervisum. Es erlaubt den Antragstellern, in Spanien zu leben, aber nicht zu arbeiten. Nur Rentner sollten es beantragen.
Vom Antragsteller wird erwartet, dass er finanziell unabhängig ist und nachweisen kann, dass er über ausreichende Ersparnisse für mindestens zwei Jahre verfügt. Dieses Visum ist ideal für Rentner, die längere Zeit in Spanien verbringen möchten – ohne zu arbeiten – und die schönen Dinge des Lebens genießen möchten.
Es ist das günstigste verfügbare Visum. Die Bearbeitung dauert 2 bis 3 Monate. Dieses Visum gilt zunächst für 1 Jahr und kann dann um jeweils 2 Jahre verlängert werden.
Geeignet für:
- Rentner
Weiterführende Literatur: Das Rentnervisum erklärt
5. Geschäftsvisum – gewinnorientiertes Visum
Wie der Name schon sagt, erlaubt dieses Aufenthaltsvisum dem Antragsteller, in Spanien als Selbständiger zu arbeiten. Dieses Visum gilt für alle, die in Spanien ein eigenes Unternehmen gründen möchte und erfordert eine proaktive, praktische Einstellung. Normalerweise werden Sie als Direktor oder Geschäftsführer fungieren und ein Unternehmen beaufsichtigen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählt natürlich, dass Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ein Jahr lang für sich selbst und Ihre Familie aufzukommen.
Der Haken ist, abgesehen von der eisernen Motivation, dass Sie etwa 80.000 bis 100.000 Euro investieren müssen, um in Spanien ein Unternehmen zu eröffnen und zu führen. Der Eckpfeiler dieses Visums: Sie müssen Mitarbeiter einstellen und diese bei der spanischen Sozialversicherung anmelden. Die Verlängerung des Visums hängt davon ab, ob das Geschäft jedes Jahr Gewinn abwirft. Das Visum gibt Ihnen und Ihrer Familie das Recht, in Spanien als Selbständige zu arbeiten. Dieses Visum ist mit den höchsten Gebühren verbunden und die Bearbeitung dauert auch am längsten (3 bis 4 Monate).
Geeignet für:
- Unternehmer
- Antragsteller (Familien), die in Spanien ein Unternehmen gründen und führen möchten
- Selbstständige
Weiterführende Literatur: Gewinnorientierte Aufenthaltserlaubnis (Geschäftsvisum)
6. Beckham-Gesetz
Bitte beachten Sie, dass dies kein Visum ist und es nur für EU-/EWR-Bürger gilt (die kein Visum benötigen).
Es handelt sich dabei um eine spezielle Steuerregelung, bei der Steuerzahler niedrige oder überhaupt keine Steuern zahlen.
EU-/EWR-Bürger, die aufgrund eines Arbeitsvertrags eines spanischen Arbeitgebers nach Spanien ziehen, können sich bewerben. Es bietet dieselben Steuervorteile wie das Visum für digitale Nomaden. Die Gebühren sind moderat und das Verfahren ist beschleunigt. Es dauert weniger als einen Monat, um es zu erhalten.
Geeignet für:
- EU-/EWR-Staatsangehörige
- Hochrangige, angestellte Expatriates
- Millionäre und Superreiche
Weiterführende Literatur: Das Beckham-Gesetz erklärt
LNA verfügt seit 2013 über eine 100-%ige Erfolgsquote bei der Erlangung spanischer Visa und Aufenthaltsgenehmigungen. Wir haben über tausend zufriedene Kunden und ihre Familien bei Visa-Verfahren unterstützt.
Wir von Larrain Nesbitt Abogados (LNA) verfügen über mehr als 22 Jahre Erfahrung und sind auf Steuern und Eigentumsübertragung spezialisiert. Wir unterstützen unsere Kunden auch bei Einwanderungs- und Aufenthaltsvisa sowie bei Erbschaftsverfahren (Nachlass). Sie können uns erreichen per E-Mail unter info@larrainnesbitt.com, telefonisch über unsere britische Nummer (+44) 754 3838 218 oder spanische Nummer (+34) 952 19 22 88 oder indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen.
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