
Wenn Sie schon seit einiger Zeit als Auslandsdeutscher in Spanien leben und darüber nachdenken, die spanische Staatsangehörigkeit zu erwerben, lesen Sie weiter, um herauszufinden, welche Schritten Sie dazu unternehmen müssen. Lediglich eine kleine Vorwarnung vorab: Spanien erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft, so dass Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, um spanischer Staatsbürger zu werden. Es gibt einige konkrete Fälle, in denen es nicht notwendig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben. Diese können auf der Website der deutschen Botschaft in Spanien nachgelesen werden.
Die Steuernummer für Ausländer, NIE (Número de identificación de extranjeros), und Ihr Reisepass sind zwar schön und gut, aber vielleicht möchten Sie wie andere spanische Staatsbürger einen richtigen spanischen Personalausweis (DNI – Documento nacional de identidad) haben – sei es aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen oder weil Sie sich so sehr in das Land verliebt haben, dass Sie sich hier einfach wohler fühlen.
Spanische Staatsangehörigkeit
Hier erklären wir Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die spanische Staatsangehörigkeit zu erwerben:
- Einbürgerung durch Geburtsrecht: Wenn Ihre Eltern oder ein Elternteil die spanische Staatsangehörigkeit haben, haben Sie sofort Anspruch auf einen spanischen Pass. Auch wenn Sie keine spanischen Eltern haben, aber auf spanischem Gebiet geboren wurden, können Sie ohne Weiteres die spanische Staatsangehörigkeit erwerben. Darüber hinaus existiert in Spanien eine Sonderregelung für sephardische Juden, die ursprünglich auf der iberischen Halbinsel lebten, aber ausgewandert sind; jeder, der seine Abstammung bis zu dieser Linie nachweisen kann, kann ebenfalls die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, sollte dies aber vor dem 1. Oktober 2018 tun, da das spanische Parlament zurzeit über eine Änderung dieses Gesetzes berät.
- Einbürgerung durch Heirat: Eine andere Möglichkeit, die spanische Staatsangehörigkeit zu erlangen, ist, einen Spanier zu heiraten. Scheinehen sind auch in Spanien illegal und können hart bestraft werden. Heiraten Sie nur, wenn Sie in einer ernsthaften Beziehung sind.
- Einbürgerung durch ständigen Wohnsitz: Wenn Sie seit 10 Jahren in Spanien leben, von denen mindestens fünf als „ständiger Wohnsitz“ registriert sind, können Sie die spanische Staatsangehörigkeit erwerben. In Wirklichkeit hat der ständige Wohnsitz die gleichen Vorteile wie die Staatsbürgerschaft; überlegen Sie also sorgfältig, ob Sie wirklich einen spanischen Pass benötigen. Sie müssen lediglich vorweisen können, dass Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen. Außerdem müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, einen Reisepass und einen Nachweis über die Krankenversicherung. Diese Unterlagen müssen zusammen mit dem ausgefüllten Formular in spanischer Sprache und einer Gebühr zwischen 60 und 100 Euro beim örtlichen Standesamt (Registro Civil) eingereicht werden.
Als spanischer Staatsbürger müssten Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, bei einem ständigen Wohnsitz in Spanien nicht. Momentan sind Sie in beiden Situationen ziemlich gleichgestellt.