Dokumente, die Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien benötigen
Dokumente, die Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien benötigen

Eine Immobilie zu verkaufen kann oft anstrengend sein, nicht nur emotional, sondern auch in Bezug auf Zeit und Aufwand. Hier fassen wir mit Hilfe von Foro Consultores für Sie alle notwendigen Dokumente zusammen, die Sie benötigen, wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen möchten:

  1. Die Verkaufsurkunde (escritura) oder den Besitzschein der Immobilie (título de propiedad) und sämtliche Angaben, die bestätigen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind.
  2. Nachweis über die Austragung der Hypothek aus dem Liegenschaftsregister. Sollte die Hypothek abbezahlt sein, reicht ein entsprechendes Dokument der Bank. Wenn die Hypothek noch weiterlaufen sollte, müssen Sie die Austragung beantragen, damit der neue Käufer die Immobilie auf seinen Namen registrieren kann. Dies kann bei der Unterzeichnung beim Notar erledigt werden.
  3. Sie müssen auch einen Zahlungsbeleg der spanischen Immobiliensteuer (IBI) vorlegen, um zu beweisen, dass Sie mit der Zahlung auf dem Laufenden sind. Die Zahlung dieser Steuer obliegt demjenigen, der am 1. Januar Eigentümer der Immobilie war. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit, dem Käufer den Anteil zu übertragen, der der Zeit entspricht, in der jede der Parteien während des Jahres im Besitz der Immobilie war.
  4. Nachweis über die Zahlung der Gemeinschaftskosten. Der Hausverwalter muss Ihnen mit Zustimmung des Präsidenten eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
  5. Die letzten bezahlten Rechnungen für Strom, Gas, Wasser, etc.
  6. Die Satzung der Eigentümergemeinschaft muss ebenfalls vorgelegt werden.
  7. Energieausweis. Der Energieausweis ist seit 2013 Pflicht beim Verkauf von Immobilien. Der Verkäufer muss den Energieausweis im Original oder eine Kopie vorlegen, die dem Käufer ausgehändigt wird. Sollte der Energieausweis nicht vorlegen, hebt der Notar den Kaufvertrag auf.
  8. Wenn das Gebäude die technische Inspektion (ITE) bestanden hat, muss das entsprechende Zertifikat vorgelegt werden.
  9. Die Bescheinigung über Bewohnbarkeit (cédula de habitabilidad) oder Erstbesetzung (cédula de primera ocupación) wird in einigen autonome Gemeinschaften verlangt.
  10. Offizielles Gutachten. Die Bewertung hilft, die Immobilie zum Marktpreis zu verkaufen.